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”Demokratischer Rechtsstaat Deutschland” auf dem Prüfstand - Rechts- oder Unrechtsstaat, das ist hier die Frage.

Der deutsche Adler hat naturgemäß scharfe Augen, und doch scheint er die Blindheit der Justiz nicht zu erkennen.
Eine Serie aus "Saar-Echo"

Rechts- oder Unrechtsstaat, das ist hier die Frage (I)
Gewaltige handeln mit Geld, Schwache mit Recht (II)
Theorie § Wirklichkeit - verdrehte (Justiz-)Welt (III)
Ein Rechtsstaat wimmelt von Nazi-Richtern (IV)
Verschwörung der Verschweiger (V)
Politik funktioniert am besten im Unrechtsstaat (VI)
Deutschland AG vor der verschleppten Insolvenz (VII)
Deutschlands Schlußakkord vor dem Neubeginn (VIII)
Von der Bimbespolitik zur Staatskohlruption (IX)
Der amerikanische Weg garantiert das Chaos (X)
Scharlatane und Verfassungshochverräter (XI)
Den Staat zu kippen ist leicht - aber auch klug? (XII)
Das Problem: Die im Dunkeln sieht man nicht (XIII)

Von FRIEDRICH SCHMIDT
FRIEDRICH SCHMIDT ist voll ausgebildeter Rechtsanwalt, der sich zwischen 1975 und 1987 im rheinland-pfälzischen Bernkastel-Kues einen ebenso geachteten wie gefürchteten Namen als Verteidiger einfacher Bürger gegen übermächtige Gegner aus Politik und Großfinanz machte. Als der überzeugte Demokrat und Verfechter eines Rechtsstaats nach Grundgesetz-Vorbild im Zuge eines Prozesses vor allem hohe Justizangehörige beleidigte, ließ die rheinland-pfälzische Justiz ein psychiatrisches ”Gutachten” erstellen, bei dem der Betroffene erst gar nicht gefragt wurde. Schmidt wurde freigesprochen. Sodann aber von seinem damaligen Hauptprozeßgegner OLG-Präsident Dr. A. wegen angeblich gerichtlich ”festgestellter” Unzurechnungsfähigkeit wegen ”Schwäche seiner geistigen Kräfte” mit dem Entzug der Anwaltszulassung belegt. Trotz Widerrufs jenes grob falsch erstellten Gutachtens und der im Termin vor dem BGH von vier Gutachtern festgestellten geistigen Gesundheit verblieb es bei diesem parteiischen Richterspruch gegen Gesetz und Verfassung Seine Verfassungsbeschwerde blieb ebenso erfolglos wie seine Menschenrechtsbeschwerde, weil sein eigenes Vorbringen ohne jede Folge vom jeweiligen Gericht grob entstellend verändert worden war. Seither gestellte Anträge auf Wiederzulassung als Rechtsanwalt blieben trotz klarer, voll zu seinen Gunsten sprechender ”Rechtsprechung” des BVG seit 20 Jahren erfolglos.


 

Rechts- oder Unrechtsstaat, das ist hier die Frage (I)

75 Prozent der Bürger mißtrauen der Justiz - aus gutem Grund / ”Demokratischer Rechtsstaat Deutschland” auf dem Prüfstand /

Saarbrücken. (SE) Vor 150 Jahren starb Heinrich Heine, jener kritische und unbequeme Dichter und Journalist, der nächtens regelmäßig um den Schlaf gebracht war, sobald er in seiner französischen Fluchtburg an Deutschland dachte. Dabei liebte er sein Heimatland, aber eben nicht so, wie es sich dereinst präsentierte. Dabei ist Heine gewiß kein mentaler Einzelgänger - es gibt sie auch und gerade heute zu Tausenden, zu Millionen. Sie alle würden Deutschland gerne haben wollen, wenn sie doch nur wüßten für was. Zu groß sind inzwischen die Zweifel an der deutschen Staatskunst, am deutschen Rechtsstaat, an den demokratischen Strukturen. Die Politik schlingert zwischen Realitätsverweigerung und Größenwahn, die Justiz verweigert sich, die Medien taktieren und die Eliten von Geld bis Geist nutzen die Gesellschaft wie all ihre Institutionen als Steinbruch für vordergründige Eigeninteressen. Das Thema ”Deutschland - ein Rechtsstaat?” ist vielschichtig und in dieser unserer Zeit des seit Jahrzehnten von der Öffentlichkeit unbemerkt offen praktizierten Politikwahnsinns dringend der Aufarbeitung bedürftig. Gefragt ist zunächst einmal eine Art Bestandsaufnahme, eine Auflistung und Aufschlüsselung all der Ungereimtheiten, Ungerechtigkeiten und Irrationalitäten, die unter dem Begriff ”Bundesrepublik Deutschland” Alltag geworden sind.

Wer aber sollte das tun? Wer hätte als Insider den Mut, zu hinterfragen, ob es den deutschen Rechtsstaat überhaupt gibt? Wer erkennt noch die Zusammenhänge, den Weg und die Ziele? Ist unsere Justiz überhaupt willens und fähig, den demokratischen Rechtsstaat zu erhalten oder gar wiederzubeleben? Sind die Hüter des Rechtsstaats Richter, Staats-, Rechtsanwälte und Politiker Gaukler des schönen Scheins?

Es ist müßig darauf zu warten, daß uns jemand die allgemeingültigen Antworten liefert und Lösungen aufzeigt. Das vermag auch unsere Zeitung nicht. Was wir aber können, das ist der Versuch einer gewiß groben, aber ehrlichen Sichtung und Aufarbeitung deutscher Rechtsstaats-Befindlichkeiten. Dabei geht es dem SAAR-ECHO nicht darum, in den Chor der Hosianna-Sänger im Umfeld von Politik und Justiz einzustimmen, vielmehr um eine Zustandsbeschreibung aus Sicht des Bürgers, des sogenannten ”kleinen Mannes”, des Wählers. Die heute beginnende Serie ”Die institutionellen Rechtsstaatsverhinderer” will polarisieren, womöglich auch provozieren, vor allem aber eine breite Diskussion in Gang bringen:

Bürgerfreiheiten und Rechtssicherheit

Wer nach besonderen neueren staatlichen Errungenschaften oder gar Werten fragt, die uns als Bürger der Bundesrepublik mit besonderem Stolz erfüllen, wird zum einen unsere aktuell verfassungsrechtlich garantierten staatsbürgerlichen Freiheiten zu hören bekommen und die für alle Bürger durch den Rechtsstaat umfassend gewährleistete Rechtssicherheit. Anders herum ausgedrückt: gäbe es diese beiden Errungenschaften nicht oder längst nicht in dem behaupteten Maße, fiele es ziemlich schwer, die Bundesrepublik aus der Sicht ihrer Bürger positiv zu definieren.

Jeder Staat muß sich gegenüber sonstiger staatlicher Konkurrenz behaupten. Folgerichtig verlangt er von seinen dem Wehrdienst unterfallenden Bürgern, bei deren feierlicher Verpflichtung, diesen Verbund mit den besonderen Errungenschaften Freiheit und Recht tapfer gegen eventuelle Feinde zu verteidigen.

Kaum jemand, weder Bürger noch ein hierauf unvorbereiteter Politiker, den man entsprechend befragte, wäre in der Lage, den zwar politisch tagtäglich gebrauchten, aber recht abstrakten Fachbegriff ”Rechtsstaat” oder gar ”grundrechtkonformer, ungeteilter Rechtsstaat” seinerseits präzise mit allen in der Praxis häufig wechselnden Fallkonstellationen zu erklären. Das hat bestimmt auch mit der besonderen Schwierigkeit zu tun, etwas real beschreiben zu müssen, was es in unserer Lebenswirklichkeit früher wie heute so gar nicht gibt bzw. gegeben hat.

Besonders anschaulich wird hierdurch indes die inhaltliche Leere jener unseren angeblichen Rechtsstaat qualifizierenden Politikphrase vom ”besten je auf deutschem Boden organisierten Rechtsstaat” belegt. Vor 70 Jahren hätte der Volksmund hierfür den viel treffenderen Ausdruck ”GröRAZ” bereit gehalten.

Offenbar hat die ”Große” Politik noch nicht die Aussichtslosigkeit erkannt, die sich für jeden von unserer Politik offenbar bewußt dumm gehaltenen Bürger dann ergibt, über etwas durchdacht zu sprechen, was man ihm stets als hierzu notwendiges Politikwissen bewußt vorenthalten hat.

Mißtrauen gegen die Justiz

Entgegen dem in offiziellen Verlautbarungen stets vermittelten Eindruck, dass jener in allen politischen Sonntagsreden überschwenglich gefeierte ”Rechtsstaat” in unserem Herzen als Bürger einen unverwechselbar festen Platz eingenommen hätte, mißtraut ein weitaus überwiegender Teil - immerhin ca. 75 Prozent - aller Bürger der verläßlichen und sachkundigen Arbeit unserer Justizbehörden, die ja letztendlich diesen Rechtsstaat zu gewährleisten und im Ernstfall ohne Ansehen der Person durchzusetzen hätten.

Ohne ein verlässliches Recht für jeden Einzelnen wäre aber auch die uns nach dem Grundgesetz zustehenden Bürgerfreiheiten nur noch wenig wert. Insbesondere könnte sodann von einer ”Wertegemeinschaft” nicht ernsthaft gesprochen werden., was in der Tat die hier vollends überbordende Korruption nahtlos erklären würde.

Diese Überlegung, dass Rechtsstaat und grundgesetzlich garantierte Freiheiten zum unabdingbaren Sollbestand unseres staatlichen Selbstverständnisses gehören, kann niemand ernsthaft sachbezogen widersprechen. Aber hier gibt es noch zusätzlich eine rein praktische Besonderheit. Nur solche Bürger werden dem eigenen Staat im Notfalle wirklich hilfreich zur Seite stehen wollen, die der Staat als selbstbewußte und aktive Bürger behandelt und auch entsprechend ausgebildet hat. Alleine das notwendige Wollen und Können der Bürger, sich und den Staat im Notfall mit allen Mitteln und Kräften zu verteidigen, verspricht für den Staat wirksame Hilfe im Notfall. Ein Staatsvolk von stets klein gehaltenen obrigkeitshörigen Zwergen bringt in schwierigen Zeiten keinen Gewinn, insbesondere auch dann nicht, wenn es für die Bürger auf deren Habenseite nichts zu verteidigen gibt.

Das Vertrauen unserer Bürger in die eigenen Institutionen und politischen Exponenten ist seit langem eher defizitär. Weit weniger als die Hälfte - vor ca. 15 Jahren nicht einmal 30 Prozent mit seitdem konstant abnehmenden Werten - schreiben den Politikern Verläßlichkeit und Fachkenntnis in grundlegenden Politik- und wichtigen Zukunftsfragen zu. Genauere Zahlen sind nicht bekannt, weil die entsprechenden Fragen wegen der Peinlichkeit dieses Minimalergebnisses aus den jährlich durchgeführten Bürgerbefragungen seit langem eliminiert sind.

Wenn wir als Staat seit fast 60 Jahren einen nominellen Rechtsstaat haben, müßte dieser doch verläßlich eingerichtet worden sein, insbesondere weil in den ersten sechs Legislaturperioden stets der Ausbau jenes ”Rechtsstaats” in allen Regierungserklärungen versprochen wurde. Wenn indes mehr als 70 Prozent aller Bürger ihre Zweifel an jenem Rechtsstaat haben, obwohl sich dieser Rechtsstaat mittlerweile in ca. 5 Millionen Rechtsfällen pro Jahr bewähren kann und muss, so ist dies ein schlimmes, aber auch nachzuvollziehendes Armutszeugnis, wie es kaum vernichtender ausfallen könnte.

Recht ist mehr als eine Glaubensfrage

Woran also mag dieses Mißverständnis der großen Bürgermehrheit liegen? Was zeichnet jenen Rechtsstaat grundgesetzlicher Verheißung aus? Wie läßt er sich zuverlässig erkennen und warum lassen sich seine offenkundigen Defizite nicht kurzerhand abstellen? Diese Wissensfrage nach dem Wesen des Rechtsstaats setzt weder ein erfolgreich abgeschlossenes Jurastudium voraus, noch überragende Intelligenz. Andererseits ist Unabhängigkeit im Denken wie im Urteilen und ein unverfälschtes Rechtsgefühl sehr von Nöten. Deshalb ist es in einem Rechtsstaat mehr als eine Glaubensfrage, ob im Zweifel ein abgeschlossenes Urteil zwischen der Alternative Rechtskraft, sprich der Rechtsbeständigkeit, und seiner objektiven Richtigkeit Bestand behalten oder geändert werden soll.

Das heißt, die prinzipielle Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens einer nachweislich auf grob falscher oder gar vorsätzlich verfälschter Tatsachengrundlage aufgebauten Rechtsentscheidung müssen realistisch umsetzbar und für den Betroffenen auch machbar sein. Hierzu ist in unserer Rechtswirklichkeit absolute Fehlanzeige generell zu vermelden. Schlimmer noch, der Nestor des Wiederaufnahmerechts hat bereits vor 20 Jahren unserer Justiz im Zusammenhang mit der dort gepflogenen ”Wiederaufnahmerechtssprechung” eine sittlich und moralisch nicht mehr verantwortbare Rechtsfindung vorgeworfen.

So ist das eifrige Produzieren von reinen Formalentscheidungen bei Gericht und die erhebliche Erschwernis, eine sachgerechte Rechtsmittelinstanz einzubauen, in der Tendenz eine rechtsstaatswidrige Maßnahme, die sicher auf einen durchorganisierten Unrechtsstaat anstelle eines grundgesetzkonformen Rechtsstaates rückschließen läßt, der sich selbst stattdessen lediglich ”Rechtsstaat” nennt.

Ein weiteres Symptom für einen Unrechtsstaat wäre die faktische Weigerung eines Rechtssystems, Rechtsbeugungshandlungen oder Institutionenkorruption von Richtern oder Staatsanwälten ohne Ansehen der Person aufzugreifen. Hier sind wir definitiv negativer ”Rechtsstaatsweltmeister” mit weniger als zehn verurteilten Fällen systemkonformer Rechtsbrecher in fast 60 Jahren bei fast hundert Millionen Rechtsfällen.

Ohne einen gesetzmäßig festliegenden unparteiischen und völlig unabhängigen Streitschlichter und ohne eine zuverlässige Gewaltenteilung kann kein Rechtsstaat überleben. Hier würde der nach Montesquieu (französischer Staatsphilosoph) für jede Gewaltherrschaft entlarvende Ausdruck der ohne Gewaltenteilung gegen den Bürger ausgerichteten ”Allgewalteneinheitstyrannis” klare Zeichen setzen, ob ein Staat den Ehrennamen ”Rechtsstaat” führen kann und darf. Erst dann wird man einen Rechtsstaat zumindest in den ersten Anfängen erwarten können, wenn eine mächtige Staatsgewalt ein besonderes demokratisches Interesse an der Einrichtung eines Rechtsstaats zeigt.

Danach können wir in der Bundesrepublik keinen Rechtsstaat feststellen, der diesen Ehrennamen rechtens verdiente.

Gewiß, man hat alle möglichen Gerichte bei uns eingesetzt, um alle denkbaren Rechtsstreitigkeiten in den jeweiligen Rechtsgebieten ordnungsgemäß bearbeiten zu können. Aber welche Richter sind hier nach welchen besonderen Kriterien etabliert?

Richter auf Lebenszeit - warum das?

Jedenfalls sind die rechtsstaatskonstitutiven Verfahren dabei nicht eingehalten worden, weil die Ausübung von Staatsgewalt nur durch einen entsprechenden Übertragungsakt durch freie, gleiche Wahlen auf Zeit nach Art. 20 II GG hierzu notwendig wären. Alle Richter werden indes bei uns von hierzu nicht legitimierten Politikern auf Lebenszeit ernannt.

Die nur oberflächliche Analyse, wie das hier ursprüngliche aufgebaute demokratische System letztlich alles daran setzte, im Zweifelsfall den Rechtsstaat eher tendenziell zu schwächen, als denselben zu stärken, sagt letztlich alles zu der Frage aus, ob wir hier einen von den Mächtigen im Staate gewollten und konsequent ausgebauten oder lediglich verhinderten und rein vorgetäuschten Rechtsstaat erwarten können.

Gerade bei dieser möglichen Konstellation muß größte Vorsicht walten. Schließlich wissen wir seit mehr als 2000 Jahren - seit Platon -, dass die staatlich vorgetäuschte Gerechtigkeit die Ungerechtigkeit in ihrer gefährlichsten Form ist.

Wird der schwierige Spagat zwischen der Notwendigkeit, möglichst viele richtige Entscheidungen innerhalb eines mit ausreichenden Rechtsinstanzen aufgefächerten Systems zu produzieren, leichtfertig aus vorgeschobenen Kostengründen aufgegeben, ohne hierfür ein rechtsstaatliches Äquivalent zu schaffen, läßt es sich mit Händen greifen, dass die fortwährende Minimierung von Rechtsstaatlichkeit - mag sie im Einzelfall nicht sofort ins Gewicht fallen - über kurz oder lang einen substanziellen Verlust von Rechtsstaatlichkeit nach sich zieht.

Die in der Tendenz seit fast sechs Jahrzehnten immer wieder vom eher rechtsstaatsscheuen Gesetzgeber bei unzähligen, eher nichtigen Anlässen durch die schätzungsweise 25. Justizreform in nur 50 Jahren zuletzt erreichte Einschränkung an Rechtssicherheit ist letztlich der Strengbeweis für die faktische staatliche Abschaffung dieses unerwünschten Findelkindes. Dabei sollte man aus Gründen der Gerechtigkeit erwähnen, dass Deutschland auch heute noch nicht in dieser Frage de facto souverän handeln kann. Wann immer die hier faktische Staatsgewalt ausführenden Alliierten von sich aus ein Interesse an der Etablierung einer verläßlichen Rechtsstaatlichkeit gehabt hätten, wäre es ein Leichtes gewesen, diese hier einzurichten. Sie erfolgreich den mißtrauisch gewordenen Bürgern weiter vorzutäuschen, erfordert einen zigfachen Einsatz.

Vom lupenreinen Unrechtsstaat

Wie dargestellt, reichen viele zielgerichtete kleine Schritte allemal aus, aus einem jungen Staat mit vielversprechenden rechtsstaatlichen Anfängen schlußendlich einen ursurpierten, lupenreinen Unrechtsstaat zu machen. Ein Mittelding zwischen Rechtsstaat und Unrechtsstaat gibt es bekanntlich nicht. Auch ein Schreiner kann ein Brett nicht dreißig Mal gedankenlos abschneiden, um sich dann lauthals zu beklagen, dass es immer noch zu kurz wäre.

Wer die Geschichte dieser seit Jahrzehnten Stück für Stück verratenen und abgebauten Rechtsstaatlichkeit durchschreitet, kommt nicht umhin festzustellen, dass ausgerechnet alle gesetzgeberischen Anstrengungen, bei unseren höchsten Gerichten rechtsstaatswidrige Einschnitte zu erreichen, stets mit dem Anspruch durchgeführt wurden, den durch die angebliche völlige Überlastung jener Obergerichte eingetretenen Zustand von Arbeitsrückständen als Rechtfertigung dafür zu nehmen, um mit der Erschwerung der Revisionsdurchführung angeblich die ”Rechtsstaatlichkeit” insoweit wieder herzustellen. Bösartiger und dümmer geht es füglich nimmer!

Man hätte stattdessen besser die überbordenden , aber bestens bezahlten Nebentätigkeiten jener Bundesrichter als Kommentatoren oder Vortragskünstler bei unzähligen fachrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen lediglich zu beschneiden brauchen, um solche Arbeitsrückstände erst gar nicht eintreten zu lassen. Aber dann hätte man jene obersten Richter nicht so erfolgreich unter die Systemknute nehmen können, wenn es mal gelegentlich darum ging, durch erfolgreiche Erpressung dem System einen schmerzlichen höchstrichterlichen Prozeßverlust gegen einen geschädigten Bürger zu ersparen.

Jetzt kommentieren die Richter ihre eigenen Urteile ganz im Sinne der uns umgebenden politischen Allgewalteneinheitstyrannis stets positiv, unbeschadet der von ihnen gemachten Fehler. Früher war es zumindest so, dass die Rechtslehre in den Fachbüchern jene höchstrichterlichen Urteil einer gründlichen Analyse unterzogen hat, was heute im Einheitsbrei der Wirtschaftsinteressen aller Fachverlage untergeht. Da dürfen nur bewährte ”Jubelperser” aus dem eigenen Verlag die einzelnen Fachbücher und Kommentare überschwenglich im Ergebnis zum Nachteil der Benutzer anpreisen.

Die sich längst vom nicht nur bewährten, sondern aus demokratischen Gründen unabdingbaren Prinzip der Gewaltentrennung im allseitigem Parteieninteresse längst einseitig losgesagt habenden Bundestagsparteien, die sich selbst fälschlicherweise als staatstragend bezeichnen, obwohl sie kaum systemzerstörender agieren könnten, scheuen aus gutem Grund das Recht als jenes einzige, von der Verfassung auserkorene Regelungsprinzip für alle politischen Streitigkeiten. Deshalb hat in der Politik niemand ein besonderes Interesse am zuverlässig arbeitenden Rechtsstaat, weil dieser nur die heute fast unbeschränkbare Macht der Regierung beschneiden würde.

Die Rolle der Besatzungsmächte

Jenes Prinzip ist heutzutage besonders gut weltweit zu beobachten. Ausgerechnet jene als mächtig angesehenen Staaten, welche der Gründung des Weltstrafgerichtshofs in Den Haag besonderen Widerstand entgegengesetzt haben, sind auch die Staaten, welche leicht bei uns rechtsstaatliche Verhältnisse einführen könnten, wenn sie es denn wollten.

So dürfte es wohl kaum dem Prinzip Zufall zuzuschreiben sein, dass ausgerechnet jene Staaten USA und Israel offenkundig ein besonders starkes Interesse daran haben, Deutschland und Europa nur ja nicht mit einem hinreichend funktionierenden Rechtssystem als aufstrebenden Dauerkonkurrenten im Weltmarkt anzutreffen.

Vielleicht könnte ja auch mal in absehbarer Zeit mit dem erfolgreichen Ausbau eines Rechtsstaats hier und in Europa und einer vom Volk gewählten und mit ihm versöhnten Regierung, die nicht nur auf die anachronistischen Vorrechte der Besatzungsmächte zum größten Nachteil des eigenen Staatsvolks achtet, eine echte Wertegemeinschaft aufbauen, die der erkennbar völlig überforderten NATO den Machtrang als wirkliche Wertegemeinschaft ablaufen könnte. Da hört natürlich die Gemütlichkeit einer Großmacht ganz abrupt auf.

Zunächst gilt es aber, die beiden uns angeblich so lieb und teuer gewordenen Werte ”Demokratie und Rechtsstaat” nach Montesquieu neu zu definieren und in der politischen Wirklichkeit auch innerstaatlich einzurichten. Dies natürlich nicht in dem Sinne, dass am deutschen Wesen auch andere genesen müßten. Aber auch für unsere Freunde dürfte es nie zu spät sein, zur politischen Vernunft zurückzukehren.

Da haben wir angesichts einer vollends völkerrechtswidrigen, aber dank des politischen Einflusses unserer Freunde aus USA und deren Macht auf unsere Politik noch viel zu tun.


zum Anfang  

Gewaltige handeln mit Geld, Schwache mit Recht (II)

Doch dabei haben die Schwachen keine guten Aussichten - und noch weniger Geld / Der holprige Instanzenweg zur angeblich höchstrichterlichen Rechtserkenntnis

Drei Viertel der Deutschen mißtrauen der Justiz - statistisch gesehen. Das verwundert nun doch, zumal ja nicht jeder Bürger mit dieser Institution jemals im Leben zu tun bekommt. Dabei berufen sich in jeder noch so schwachen Sabine-Christiansen-Talkshow Politiker am laufenden Band auf unseren angeblichen Rechtsstaat, den genau diese Politiker seit Jahrzehnten klein halten und faktisch weiter schädigen. Den Rechtsstaat in der von Politikern und maßgebenden Juristen bejubelten Form hat es im Nachkriegsdeutschland bestenfalls als Fiktion, als Wunsch gegeben. Die Realität sieht ganz anders aus. Nachfolgend Teil II unserer Serie ”Rechts- oder Unrechtsstaat, das ist hier die Frage”:

Aus dem weithin unbekannten Innenleben des BVG (Bundesverfassungsgericht) und des BGH (Bundesgerichtshof) verbürgte Geschehnisse im Zusammenhang mit der offenbar so beschwerlichen Bearbeitung von etwa 5.000 in jedem Jahr anfallenden Bürgerbeschwerden und der noch viel zahlreicheren Zivil- und Strafrechtsrevisionen. Darüber zu berichten ist Pflicht, Aufklärung und irgendwo ein Riesenspaß, wenn auch ein sehr beklemmender, denn...:

Im langjährigen Durchschnitt beträgt der Erfolgsquotient solcher vom Bürger grundsätzlich gerichtskostenfrei einzureichenden BVG-Beschwerden zwischen einem und zwei Prozentpunkten. Beim BGH sind es zwischen 5 und 8 Prozent. Dieses besonders magere Ergebnis beim BVG ist sicher ein wesentlicher Grund, warum jener außerordentliche Rechtsbehelf angesichts der im Instanzenzug bei uns mittlerweile fast durchgängig ergehenden Formalurteile ohne erschöpfende Begründung viele in dem Sinne Justizgeschädigte davon abhält, ihr ”Lottoglück” beim höchsten deutschen Gericht zu suchen.

Hinzu kommt - rein praktisch gesehen -, dass es beispielsweise innerhalb der exklusiven Gilde unserer nur etwa 30 zugelassenen BGH-Anwälte als unschicklich und außerordentlich rufschädigend angesehen wird, ein solches Verfahren vor dem BVG anzustrengen. Gerade hierzu gäbe der BGH aus dem Dauerärgernis reichlich Anlaß, weil dort aus Gründen seiner angeblich konstanten Überarbeitung 85 Prozent aller Endentscheidungen ohne jede Begründung in rechtsstaatlich zweifelhafter Manier als ”offensichtlich unbegründet” abgewimmelt werden. Dabei gilt ganz unbestritten in der Theorie als ein wichtiger Mindeststandard eines Rechtsstaats, dass jedes Gericht seine Entscheidung für die benachteiligte Partei nachvollziehbar und verständlich zu begründen hat.

Rechtlich allwissende Bundesrichter

Wie unauflöslich der uns umgebende Rechtsstaatsklüngel aus angeblich rechtlich allwissenden Bundesrichtern und ebenso hochbezahlten wie hochgelobten BGH-Anwälten in einem Boot sitzt, belegt folgender Zusammenhang: Nur wenn eine von einem als faktischer Monopolist auftretenden, derart hochgelobten Revisionsfachmann - genannt BGH-Anwalt - eingereichte Revision beim BGH eingeht, kann und darf er sich mit dieser Sache beschäftigen.

Nun werden in sage und schreibe 85 Prozent diese Wunderwerke zuletzt mit dem höchstrichterlichen Verdikt als ”offensichtlich unbegründet” jenen hochdekorierten und entsprechend auch dotierten Anwälten sozusagen wieder vor die Füße geworfen. Das Tückische dieses Verfahrens liegt in dem Umstand begründet, dass hier nicht ein Wort der Begründung vom Gericht verlautbart wird.

Heute, in unserer angeblich so aufgeklärten Zeit, zu derart offenkundig rechtsstaatswidrigen Entscheidungspraktiken Zuflucht zu nehmen, die aus der berüchtigten Kabinettswillkür längst vergangener absolutistischer Fürstenzeit stammen, müßte doch schwerwiegende Gründe haben.

Zunächst fällt einem im Zusammenhang mit unseren angeblich so stark überlasteten Bundesrichtern die erhebliche Mehrarbeit und Mühe ein, die es kostet, ein solches Urteil zu Papier zu bringen. Nein, das wäre es nicht, wird man vom BGH belehrt. Eine solche Entscheidung erginge nur aufgrund eines vollständigen schriftlichen Votums des Berichterstatters, wäre also von jeder Sekretärin mit einem Minimalaufwand abzuschreiben.

Warum dann dieses Geheimverfahren? Ganz einfach, so wird man auf schüchterne Nachfrage belehrt, wenn fünf Bundesrichter mit ihrer Unterschrift belegen, dass an dieser Revision absolut nichts dran ist, dann ist das eben so und müsse von allen Beteiligten entsprechend hingenommen werden.

Der offenkundige Widerspruch, dass zuvor von einem bei allen Gelegenheiten stets hochgelobten BGH-Anwalt als dem Fachmann für Revisionsfragen die Frage der angeblichen ”Offensichtlichkeit” genau entgegengesetzt beschieden wurde, weil er sonst aus Haftungs- und Standesgründen diese angeblich von Beginn an ”offensichtlich unbegründete Revision” ja niemals hätte einlegen dürfen, bleibt dabei im Namen der hier praktizierten ”Rechtsstaatlichkeit” völlig ungeklärt.

BGH-Anwälte als Schulbuben

Dabei muß es jeden ”Fachmann” brennend interessieren, warum er in dieser Frage so gänzlich falsch gelegen hat. Fragt man bei BGH-Anwälten nach, warum sie sich dermaßen ehrenrührig, quasi als Schulbuben vom BGH in einer rechtsstaatlich unzulässigen Manier abbügeln lassen, hört man unter der Hand, dass solche Grundsatzkritik schwerste Nachteile nach sich zöge, so berechtigt sie auch im Einzelfall ist.

Ob der BGH eine Zivilrevision als offensichtlich unbegründet kurzerhand abbügelt, dieselbe in mündlicher Verhandlung erörtert und dann per Urteil zurückweist, oder gar als begründet erachtet, ist so zu einem reinen Lotteriespiel geworden.

Die objektiven Statistikzahlen müssen jedem Revisionsführer den absoluten Schreck in alle Glieder fahren lassen. So werden im Ergebnis nur 5 Prozent aller Revisionen letztendlich vom BGH für begründet erklärt, bei weiteren 10 Prozent weiß man zumindest, warum die eingelegte Revision zurückgewiesen wurde, und bei dem Riesenblock von verbleibenden 85 Prozent kann höchstrichterliche Willkür mit im Spiele sein, ohne dass dies im Normalfall je ans Tageslicht kommen kann.

Fragt man, wie Richterwillkür am besten geschützt wird, braucht man nicht lange zu raten.

Nur der gottesfürchtige, brave und gute ”Unterthan”, so die historische Lektion aus absolutistischer Fürstenzeit, der stets Willkürentscheidungen seiner Durchlaucht devot entgegennimmt, kann darauf hoffen, im großen Lotteriespiel bei der ”Suche” nach dem Recht auch mal ein Glückslos zu erhaschen. Diese Lektion braucht man unseren rückgratentkernten tüchtigen BGH-Anwälten nicht mehr zu geben. Sie wissen nur allzu genau: Wer je dem Staat entgegentrat, wird nimmermehr Regierungsrat! Willkürherrschaft wird stets durch Willkür gegenüber Insidern absolut unbarmherzig und gnadenlos verteidigt, was im Zusammenhang .des Themas Rechts- oder Unrechtsstaat eine klare Frontlinie offenbart.

Bliebe noch zu bemerken, dass seit Jahrzehnten kein BGH-Anwalt mehr eigenhändig eine Verfassungsbeschwerde begründet hat. Warum wohl? - ”Du sollst keine fremden Götter haben neben mir”, wäre da eine lebensnahe Begründung, . . . wenn wir nicht im besten je auf deutschem Boden eingerichteten Rechtsstaat leben würden.

In dem Zusammenhang bliebe noch anzumerken, dass ebenso bei Strafsachen keine grundsätzlich andere Situation herrscht, obwohl hier jeder zugelassene deutsche Rechtsanwalt eine Revision rechtsgültig einlegen kann. Obwohl es hier gesetzlich gesehen also keine Bestenauswahl unter nur 30 Anwälten von ca. 130.000 im Land zugelassenen Rechtsanwälten gibt, steigt deren objektiv immer noch unverhältnismäßig niedriger Erfolgsquotient von mageren 5 der Crème de la crème auf immerhin 7 bis 8 Prozent.

Wie Mönche im Gehorsamszwang

Zu was doch Statistiken gut sein können. Vielleicht gelingt es jetzt den BGH-Anwälten, was ihnen niemals aus eigener Kraft gelingen würde, weil sie ja wie Mönche im strengsten Gehorsamszwang gehalten werden, ohne indes das Gelübde der ewigen Armut ablegen zu müssen, anhand dieser beschämenden Zahlen den BGH zu einer Änderung seiner grob rechtsstaatswidrigen Geheimdiplomatie zu bewegen.

Wenn der Herr Oberbürgermeister von Karlsruhe selbst nie in seiner Juristenkarriere als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter beim BGH, der Bundesanwaltschaft oder gar des BVG tätig war, darf er gerne weiter großspurig bei Festansprachen sagen, darauf stolz zu sein, ”in der angeblichen Hauptstadt des Rechts Oberbürgermeister zu sein”, ohne dass man ihn rechtens als infamen Lügner bezeichnen könnte. Nach Lage der Dinge ist dieser Ehrenname so schnell nicht zu erlangen.

Wer die Befestigungsanlagen mit Wachmannschaften von Bundesgrenzschutz um BGH und BVG zusammen mit den Formaltricks kennt, wie und wo unsere Grundrechte als Bürger so erbarmungslos malträtiert werden, kann sich ausrechnen, dass es kein Spaziergang sein kann, höchstrichterliche Vernunft und Ehrenhaftigkeit einzufordern. Dabei hätten wir doch ebenso Recht wie vor 16 Jahren die Demonstranten in Leipzig, als sie skandierten. ”Wir sind das Volk!”

Noch sind wir weit von diesem Punkt entfernt.

Das unverbrüchliche Kartell der Gerechtigkeitsfeinde in Karlsruhe, sprich aller Justizangehörigen samt Anwälten, steht wie eine Mauer: Der Bürger, der sich etwa unterstünde, sein gutes Geld, das als Vorschuß seinem BGH-Anwalt überwiesene Honorar für vom BGH bescheinigte Schund- oder Lehrlingsarbeit zurückzufordern, weil ”offensichtlich unbegründet” für einen so hochbezahlten Fachmann zumindest vorhersehbar hätte sein müssen, wäre trotzdem chancenlos.

Objektiv könnten die Bundesrichter die Zahlungspflichtigen sein, die in einem Rechtsstaat für ihren Rechtsbruch haften müßten. Aber das wiederum wird keinem Bürger vom Justizkartell bescheinigt. So werden die Rechtsmonopolisten in der so genannten ”Hauptstadt des Rechts” noch eine Weile ihr Schreckensregiment gegen die Rechtsstaatlichkeit aufrecht erhalten können.

Eine uneinnehmbare Festung

Den Rechtssuchenden fehlt es bereits am Wissen, wie hier eine Bresche in diese äußerlich uneinnehmbare Festung des Unrechts zu schlagen wäre, die nach Sachlage eher von sehr berechtigtem, höchstrichterlichem schlechten Gewissen als von Terroristenfurcht zeugen könnte.

Außerdem gibt es im Zweifel keinen vertretungsbereiten, sachkundigen Anwalt, der dieses anspruchsvolle Mandat nach drei Zivilinstanzen führen könnte. Die fachlich wirklich guten sind über beide Ohren mit termingebundener Arbeit überlastet. Der eigene BGH-Anwalt würde schon gerne beim BVG vertreten, darf es aber nicht, um sich nicht alle Sympathien beim BGH zu verscherzen.

Dann schlägt sehr schnell nach einem Monat (vier Wochen nur!) die Woge der Rechtskraft über diesem Justizgeschädigten mit gravierenden Konsequenzen zusammen. Da es für die so verpaßte Einlegung der Verfassungsbeschwerde keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mehr gibt, ist auch der Weg zum Europäischen Gerichtshof in Straßburg verschlossen. (Aber hierzu wird auf weitere vorgesehene Kapitel verwiesen. Die Red.)

Diese objektiv viel zu kurze Begründungszeit von nur einem Monat hindert die jeweiligen BVG-Präsidenten natürlich nicht daran, jedes Jahr erneut in ihrer Pressekonferenz einen Strom von Krokodilstränen über die angeblich für das BVG ruinöse Flut der schlecht begründeten Anwaltsbeschwerden zu vergießen. Die dringend benötigten Arbeitsressourcen des Gerichts zur ordnungsgemäßen Bearbeitung gut begründeter Beschwerden würden dadurch unerträglich strapaziert. - Diese Klage ist ebenso verlogen wie unbegründet.

Schließlich wird das Gros aller Bürgerbeschwerden nicht vom entsprechenden Vorprüfungsausschuß des Senats zeitaufwendig bearbeitet. Das besorgen ohnehin die sehr einflußreichen, als so genannter 3. Senat gefürchteten, aber von jeder richterlichen Verantwortung völlig freigestellten wissenschaftlichen Hilfsarbeiter, wovon jeder Verfassungsrichter bis zu drei zugeteilt erhält, damit er seine Arbeit - nur rein formal betrachtet - überhaupt erledigt bekommt.

Da auch seine arbeitstägliche Dienstzeit nicht konstant 10 Stunden übersteigen kann, steht ihm rein statistisch gesehen bei 250 bis 300 Bürgerbeschwerden pro Fall kaum zwei Stunden zu. Wenn durchschnittlich ein Drittel der Jahresarbeitszeit von effektiv 2080 Stunden minus Urlaub, Krankheit, Sitzungszeiten, sonstigen Repräsentationsaufgaben, wissenschaftliche Studien, eines jeden Richters den Bürgerbeschwerden gewidmet werden muß, so kommt allenfalls diese Bearbeitungszeit zusammen. Jeder Amtsrichter benötigt für einen Bruchteil an Aktenseiten das vier- bis fünnfache, ehe er sein Urteil fällen kann. Auch dieser statistisch gesehen nicht bestreitbare Mißstand ist seit dem Bestehen des BVG bekannt, ohne dass sich hier etwas grundlegend geändert hätte. Die Einstellung von wissenschaftlichen Hilfsarbeitern reicht nicht aus, weil diese keinerlei richterliche Verantwortung übernehmen können.

Politisch gewollte Rechtsverweigerung

Das gesamte Verfahren der Bürgerbeschwerden vor dem BVG grenzt nicht nur an Rechtsroulette, es ist im Ergebnis seit Jahrzehnten politisch gewollte Rechtsverweigerung pur, obwohl Art. 19 IV die ordnungsgemäße Bearbeitung eines jeden Rechtsfalles durch einen gesetzlichen, sprich weder überarbeiteten noch voreingenommenen Systemrichter jedem Bürger als so genanntes ”Grundrechtssubjekt” garantiert.

Da es sich beim Verfassungsbeschwerdeverfahren um ein Amtsermittlungsverfahren handelt, braucht der Beschwerdeführer nur den konkreten Sachverhalt vorzubringen, aus dem er Grundgesetzverletzungen der Instanzgerichte ableitet. Das heißt aber, dem BVG verbleibt nach der Rechtslage die teilweise sehr zeitaufwendige, weil aktenintensive eigenständige Grundrechtsüberprüfung. Dass für diesen Teil der reinen Aktenfleißarbeit jene berüchtigten, wenn auch wissenschaftlich geschulten Hilfskräfte eingesetzt werden müssen, versteht sich von selbst. Gleichwohl verbleibt dem zuständigen Verfassungsrichter die ureigene Riesenarbeit, aus dieser Aktenzusammenstellung die behaupteten Verfassungsverstöße anhand des Akteninhalts rein sachlich nachzuvollziehen und in gründlicher richterlicher Abwägung festzustellen oder zu verneinen.

Man braucht kein Prophet zu sein, um sich auszumalen, was bei permanenter völliger höchstrichterlicher Überarbeitung auf einem niemals zu schaffenden Niveau zwangsläufig passiert. Der geleistete Diensteid, ohne Ansehung der Person Recht zu sprechen, das Grundgesetz zu verteidigen und nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen, würde automatisch in kürzester Zeit zum absoluten gesundheitlichen Ruin führen, mag der Einzelne noch so viele Workaholic-Qualitäten aufweisen. Auch der gutwilligste Richter kann sich nicht Jahr für Jahr diesem Dauerstreß ohne gravierende Auswirkungen auf seine Gesundheit und Arbeitswilligkeit aussetzen.

Dass die vielfache Überforderung eines Richters andererseits zur Abwehr von körperlichen Gefahren dessen Gleichgültigkeit voll herausfordert und aktiviert, wobei leicht aus ”Eid”, ”Deineid” schließlich ”Meineid” wird, ist zwangsläufig und menschlich.

Der Berufszyniker, bekennende Atheist und im Hauptberuf früherer BVG-Präsident Professor W. Zeidler hat dann auch in einer seiner jährlichen Pressekonferenzen auf die permanent wiederkehrende Journalistenfrage nach der Arbeitsüberlastung des BVG süffisant festgestellt, dass der Grad der richterlichen Überforderung ab einem gewissen Niveau keine Rolle mehr spielt.

Rechtsbrüche gehören einfach dazu

Mit anderen Worten: ob man tagtäglich aus Gründen des gesundheitlichen und rufmäßigen Selbstschutzes einen oder zehn Rechtsbrüche begeht, weil man seinen Richterschreibtisch sonst nicht leer bekommt, interessiert dann nicht mehr. Ein solcher Richter als nach bürokratischen Kriterien erkennbarer Versager wäre ja im höchsten Richteramt allemal unbrauchbar. Das wird sich kein Richter gerne bescheinigen lassen.

Wie wahr, wie wahr! Nur will es in der hohen Politik niemand wahrhaben, wie wahllos in Karlsruhe bei den Bürgerbeschwerden das Recht gebrochen werden muß, um den äußeren Schein noch zu wahren, dass unsere Verfassungsrichter ihrer Funktion als Verfassungshüter noch gewachsen sind. In Wahrheit sind sie in ihrer überragenden Wächterfunktion für die Wahrung der Grundrechte durch die Instanzgerichte tatsächlich nicht die Jäger, sondern ausschließlich noch die Politikgejagten. So liegt es ausschließlich nur an jenen, durch weitere Willkürentscheidungen am laufenden Band die längst außer Atem gekommenen höchstrichterlichen ”Wächter” in Karlsruhe völlig außer Gefecht zu setzen. Und davon wird, wen mag es verwundern, zum größten Schaden des Rechtsstaats auch ausgiebig Gebrauch gemacht. Schließlich sind wir ja ein Rechtsstaat. Und wer als Bürger seine Grundrechte bei den hierzu bereits verpflichteten Instanzgerichten schlecht gewahrt sieht, weiß ja mittlerweile, wo er sie einklagen kann, wenn sie denn verletzt wären.

Wenn sodann dieser Bürger im Vertrauen auf Rechtsstaat und ”Hauptstadt des Rechts” nach Jahr und Tag unverrichteter Dinge nach Hause geschickt wird, ist es wie beim Wettrennen zwischen Hase und Igel. Er bleibt stets 2. Sieger und verzeifelt zunächst an seinen eigenen intellektuellen Fähigkeiten, warum er einen unverlierbaren Prozeß letztendlich in unserem Rechtsstaat trotzdem verloren hat.

Wüßte er, dass es nicht nur eine Igelin gibt, die wahrheitswidrig behauptet, bereits am Ziel zu sein, sondern ein eingespieltes System von 20.000 Systemrichtern, 12.000 Systemstaatsanwälten und 130.000 systemverbandelten Rechtsanwälten, die sehr schlecht beraten wären, sich wegen eines einzigen Mandanten zu größten eigenen finanziellen Schaden mit diesem System frontal anzulegen, brauchte er zumindest an seinem intakten Rechtsgefühl und seine intellektuellen Fähigkeiten nicht mehr zu verzweifeln.

Die Sache mit den Justizkrähen

Wer sich beispielsweise bei den in den letzten 20 Jahren mindestens einhundert Mal veröffentlichten erfolgreichen Verfassungsbeschwerden bei der längst entschiedenen, relativ unbedeutenden Grundrechtsfrage die Mühe macht, wie die BVG-Richter angesichts dieser Unbelehrbarkeit aller Instanzrichter darauf reagieren, ob ein Rechtsanwalt zum Schutze seines Mandanten oder ein Bürger in Wahrnehmung seines Meinungsäußerungsrechts auch klare, notfalls beleidigende Worte gebrauchen darf, ohne sich einer Beleidigung strafbar gemacht zu haben, ist geradezu fassungslos über den steten Langmut und den nimmermüdem Belehrungswillen unserer Höchstrichter.

Hätten sie nur ein Mal bildlich gesprochen mit dem Schwerte reingeschlagen, und instanzrichterliche Unfähigkeit schonungslos beim Namen genannt, wüßte jetzt jeder Strafrichter zu seinem eigenem Schutz die Rechtslage, an die er sich zu halten hat. Stattdessen werden komplizierte Rechtstheorien über subjektive und objektive Richterwillkür entwickelt, die niemand mehr verstehen kann. Insbesondere nicht die richterlichen Rechtsanwender, die es in ihrer Praxis doch gelernt haben, es mit der Anwendung der Gesetze nicht so genau zu nehmen

Das schlechte Beispiel der obersten Instanzen von völlig unberechenbarer Grundsatzlosigkeit bei der Aufdeckung von Grundrechts- oder sonstigen schwerwiegenden Verfahrensverstößen wirkt ebenso wie die antiautoritäre Erziehung von Eltern, die ihre eigenen Regeln vor den Augen ihrer Zöglinge beliebig durchbrechen. So ist unser Recht und seine strikte Anwendung ohne Ansehung der Person durch jeden Richter völlig beliebig geworden.

Da muß man ja als Bürger schlußendlich noch froh sein, dass Karlsruhe durch geschickte PR-Manipulation so lange das Märchen vom Rechtsstaat Bundesrepublik in unseren Köpfen aufrecht erhalten hat. Wo kämen wir denn hin, wenn uns deutschen Michels jeder BVG-Richter oder Spitzenpolitiker unsere schönen Illusionen rauben könnte?

Was wäre, wenn das BVG als Kaiser und unserer obersten Bundesgerichte als Könige allesamt plötzlich nackt dastünden?


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Theorie § Wirklichkeit - verdrehte (Justiz-)Welt (III)

Von unbekannten und nicht zu erwartenden Schwierigkeiten auf dem einsamen Weg des Rechtssuchenden bis zum Bundesverfassungsgericht

Niemand wird sich darauf einlassen, ein ihm unbekanntes oder sogar gefährliches Terrain ohne sachkundige Führung aufzusuchen. Gleiches gilt auch, wer den Karlsruher Rechtsstaatparcours beim Bundesverfassungsgericht mit seinen besonderen Hindernissen betreten will. Die verschlungenen Wege dort mit zu beachtenden Fristen, besonderen Formvorschriften usw. würden den rechtschaffenen und mit genügend natürlichem Rechtsgefühl ausgestatteten Bürger höchst wahrscheinlich scheitern lassen.

Einladend ist zunächst in jedem Falle die Kostenlosigkeit des Verfahrens. Eine ungewohnte Segnung nach den finanziell höchst ruinösen Prozeßverlusten in der Rechtsetappe der Instanzgerichte. Aber dennoch muß der Rechtsuchende seinen neu zu findenden Rechtsanwalt gut bezahlen, will er überhaupt einen sachkundigen Prozeßbevollmächtigen für sich engagieren.

Auch stünde ihm zur Übernahme seines Falles theoretisch notfalls auch ein Anwalt im Prozeßkostenhilfe-Verfahren zu. Dies hilft ihm aber nicht weiter. Er muß zuerst das Schriftstück, sprich seinen PKH-Antrag fachkundig fertigstellen lassen. Erst dann kann sich der BVG mit seinem Antrag beschäftigen, der im Ergebnis von der Begründung her nichts anderes ist als die einzureichende Verfassungsbeschwerde. An dieser Stelle dreht sich unser Rechtssuchender bereits im Kreis. Es ist wie das Spiel des Habenichts bei seiner Bank: Das Geld, das er dringend benötigt, muß er möglichst zuerst in bar dort einzahlen.

Damit ist er genau so weit wie bisher. Es bleibt dabei, ohne die Auffindung und erfolgreiche Mandatierung eines kompetenten Anwalts läuft für unseren Rechtssuchenden nichts. Das heißt aber auch, ohne Vorschuß keine anwaltliche Bemühung. Eine sachkundige und behilfliche Rechtsantragsstelle wie bei unseren Amtsgerichten gibt es beim BVG nicht.

Gleichwohl sollte erwähnt werden, dass der erste persönliche Eindruck, den der Bürger sich gesprächsweise über die Möglichkeiten der Einschaltung des BVG mit dortigen Bediensteten machen kann, stets positiv und Vertrauen weckend verlaufen wird. Nur hilft ihm dies auf seinem Weg zur Erlangung einer Beschwerdebegründung, abgestellt auf seinen konkreten Fall, nicht weiter. Und hier wird, mit einem Wort, ”gemauert und sanft ausgebremst”. Immerhin gilt durchweg für alle Bediensteten als oberste Devise, möglichst viele potentielle Bürgerbeschwerden vom ohnehin völlig überlasteten BVG mit allen Mittel psychologisch einfühlsam abzuhalten.

Dieses formelle Bemühtsein der BVG-Bediensteten - weil es das Image gegenüber dem Bürger fördert, aber ja nicht zu sehr, weil dies gegen die Dienstdevise verstoßen würde - muß vom Bürger verstanden und honoriert werden. Sonst würde er zuletzt mit größter Freundlichkeit und Bestimmtheit hinauskomplimentiert werden. Das sind die üblichen, in dem Fall durchaus nicht verständlichen bürokratischen Spielregeln in unterschiedlichen Anwendungsformen.

Freundlich, aber nicht hilfreich

So lange der Bürger keine Ansprüche stellt und durch gutes Aussehen und höfliche Umgangsformen seinem Staat Ehre macht, wird er von der Bürokratie ebenfalls hofiert. Wenn er dann unangenehme, weil arbeitversprechende, aber berechtigte Ansprüche stellt, wird er auf deutlichem Abstand gehalten. Das gehört zwar nicht zum Selbstverständnis eines Rechtsstaats, wohl aber zur Überlebungsstrategie einer jeder echten Bürokratie, die sich als Teil der Staatsverwaltung natürlich für die Staatserhaltung unentbehrlich hält, im Grunde aber damit den Rechtsstaat ad absurdum führt.

Davon, dass man als Beschwerdeführer und von der Justiz brutal geschundener Staatsbürger mit unantastbarer Würde und unverzichtbaren Grundrechten ausgestattet ist, ja sogar unverlierbare und anerkannte Grundrechte besitzt, merkt man im ersten Kontakt zum BVG noch nichts. Das erstaunt rein theoretisch schon, wenn man zum einen die besondere Vorbildfunktion des BVG gegenüber allen sonstigen Staatsbehörden berücksichtigt. Denn der Bürger ist nicht nur Verfahrenssubjekt, das nicht wie eine Schachfigur vom Staat gegen seinen Willen hin und hergeschoben werden darf. Er kann sich, gestützt auf den Königsartikel des 20 III Grundgesetz eigentlich in einem Amtsermittlungsverfahren als Verfahrenssubjekt seine durch Staatswillkür geschundenen Grundrechte sozusagen auf silbernem Tablett blank poliert wieder servieren und kostenlos überreichen lassen. So jedenfalls in der Theorie.

In dem Zusammenhang und zum besseren Verständnis dieses Kapitels und des uns umgebenden Justizsystems ist es unumgänglich, jenen unser Rechtsstaatsprinzip begründenden Artikel 20 III GG wörtlich zu zitieren und teilweise zu erklären. Er ist sogar, um dessen einmalige Wichtigkeit zu unterstreichen, mit der so genannten ”Ewigkeitsgarantie” unseres Grundgesetzgebers ausgestattet. Das heißt, nach dem Willen der Grundgesetzväter könnte selbst eine mit qualifizierter Mehrheit von Bundestag und Bundesrat entsprechend beschlossene Grundgesetzänderung nicht rechtmäßig erfolgen, wenn sie dieses vorgegebene Verfassungsprinzip aufgeben wollte.

Es steht damit sogar noch über unserem grundsätzlich unter den gegebenen Voraussetzungen von Gesetzesänderungen betroffenen Grundgesetzes. Hiervon hat der Gesetzgeber bei uns ausgiebig Gebrauch gemacht. Aber die offizielle Änderung unseres Rechtsstaatsprinzips bleibt absolut tabu, so lange das GG hier in Kraft ist.

Artikel 20 III GG lautet schlicht und für jeden Deutschen unmißverständlich:

” Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Recht und Gesetz gebunden.”

Rein oberflächlich betrachtet legt, dieser Artikel eine reine Selbstverständlichkeit fest. Jeder Richter auf der Welt muß sich natürlich an das geltende Gesetz halten. Er darf es nur innerhalb seiner Zuständigkeit in seiner Wortbedeutung in der Form anwenden, wie er es antrifft. Im Sinne unserer demokratisch vorgegebenen Gewaltentrennung wäre es für ihn verboten, wenn er sich selbst Gesetzeswortlaute ausdenken können, um so einen von ihm zu entscheidenden Fall leichter und einfacher begründen zu können. Das wäre der sichtbare Beginn jener bereits erwähnten Allgewalteneinheitstyrannis, wobei der Rechtsanwender sich zugleich als Rechtssetzer betätigt.

Merke: Kein Mensch steht innerhalb eines Rechtsstaats außerhalb oder gar über dem Gesetz. Wenn man das Rechtsstaatsprinzip als die Summe der staatlichen und privaten Dienstleistungen begreift, die absolut notwendig sind, um einen beliebigen Rechtsfall zuverlässig in angemessener Zeit zum richtigen und damit auch gerechten Ergebnis zu führen, erkennt man sogleich, dass dieses Prinzip in all unsere Lebensbereiche tief hineinstrahlt.

Der erste mögliche und möglichst auch erfolgreiche Schritt unserer gedanklichen Tausendmeilenreise zum Olymp des Rechts beginnt deshalb ganz banal mit der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt. Auch hier der vorsorgliche Hinweis, was nützt das best gemeinte Rechtsstaatsprinzip, wenn seine einzelnen Garanten ungesetzlichen Pressionen für den Fall ausgesetzt sind, dass sie sich berufsgemäß für dessen Einhaltung und damit Verwirklichung einsetzen.

Der Rechtsanwalt in der Zwickmühle

Von besonderer Bedeutung wird hier die ”freie Advokatur”. Definiert ist sie als freie, sprich grundsätzlich unreglementierte Berufsausübung des Rechtsanwalts als dem von Gesetz wegen beauftragen Unterstützer eines jeden Rechtssuchenden, um sein Recht bei Gericht durchzukämpfen.

In der Vergangenheit passierte es häufig, das die jeweiligen Rechtsanwaltskammern gestützt auf rein formelle Standesrichtlinien, das heißt berufsständisches, nicht vom Gesetzgeber gesetztes Recht, ihre Mitglieder wegen angeblicher Verletzung des Sachlichkeitsgebots bestraften. Dies konnte bis hin zum Entzug der Berufszulassung führen. Der Fall passierte häufig genug, wurde jedoch vor bereits 20 Jahren dem BVG zur Entscheidung zugewiesen.

Dessen klares Bekenntnis zum Rechtsstaat hat damals übrigens die betroffenen Rechtsanwälte rehabilitiert und für alle Anwälte wichtige Zeichen ihrer selbst zu verantwortenden Berufsausübung gesetzt. Danach ist der Anwalt ein eigenständiges Organ der Rechtspflege, der einen unverwechselbaren, eigenen Beitrag zur Rechtsfindung zu setzen hat. Als Parteivertreter darf er hart, sogar die Beleidigungsgrenze überschreitend argumentieren, wenn er anders die bedrohten Rechte seines Mandanten nicht sichern kann. Im regelmäßig stattfindenden Kampf uns Recht hat jedenfalls in dem Fall auch die Emotion in Form eines scharf formulierten Verbalangriffs einen legitimen Platz, wenn die Mittel des hier zu führenden geistigen Kampfs ausnahmsweise nicht ausreichen.

Niemand würde sagen, dass mit dieser Festlegung des BVG das für den Anwalt stets zu tragen Restrisiko bei der eigenverantwortlichen Führung seines Berufs unverhältnismäßig hoch wäre. Schließlich handelt es hier um die verfassungsmäßig garantierte Grundlage seiner eigenen Berufsausübung, die er im eigenen Interesse selbstständig zu verteidigen hat. So lange Gerichte nach Recht und Gesetz urteilen, wobei die Auslegung des BVG eine überragende Rolle spielt, kann der Anwalt guten Gewissens als Anwalt des Rechts für den eigenen Mandanten auftreten, sagt der Fachmann - zumindest in der Theorie.

Dagegen weiß die Praxis zu berichten, dass insbesondere innerhalb überschaubarer Gemeinschaften, wo man sich gut kennt, die Übernahme eines kämpferischen Mandats einem Anwalt viele indirekte Nachteile bringt, gegen die er sich teilweise nicht einmal wehren kann. Insbesondere wenn Rufbeeinträchtigungen mächtiger Institutionen oder auch betroffener Politiker drohen, wird von dieser Seite ein sichtbares Bedrohungspotential gegenüber dem Anwalt aufgeboten, um diese unangenehme Rechtsverfolgung möglichst zu erschweren oder sogar unmöglich zu machen.

Die gerade bei Verfassungsbeschwerdeverfahren häufig festzustellende Publizität nach erfolgreichem Abschluß kann deshalb einen Anwalt sehr wohl dazu bewegenden, ein solches zu ”heißes” Mandat nicht anzunehmen. Der grundlegende Unterschied zwischen Theorie und Praxis zeigt sich gerade in der Rechtsverfolgung eigener Ansprüche bei Gericht. Man muß dort sein Recht stets beweisen. Nur die praktisch über eine starke Beweiskette durchsetzbare Rechtsposition hat einen Wert, nicht das einem theoretisch zustehende Recht.

Ohne Moos beim Anwalt nichts los

Wenn wir als Zwischenergebnis festhalten: Nur dann wird es zu einer Mandatsübernahme kommen, wenn der Anwalt ausreichend honoriert wird. Hat das Mandat ein Selbstgefährdungspotential, wird er sich dies durch ein Sonderhonorar vergüten lassen. Das ist legal, aber für unseren Rechtssuchenden mit einer Erhöhung seiner Aufwendungen verbunden.

Als merkbare Erschwernis bei der ohnehin nahezu aussichtslosen Suche auf gut Glück oder auch über spezielle Suchprogramme entsteht dadurch nicht. Den genügend sachkundigen Anwalt, der innerhalb einer kurzen Frist so viel freie Bearbeitungszeit erübrigen kann, einen im Zweifel aus etlichen Aktenordnern bestehenden Fall ansprechend und erfolgversprechend zu begründen, wäre ein unrealistischer Glücksfall, wie bei einem Hauptgewinn beim Lotto. Deshalb erweist sich fast immer die Suche nach einem vertretungsbereiten und sachkundigen Anwalt in der gesetzlich verbleibenden Frist von einem Monat als völlig aussichtsloses Unterfangen. Wer hier nicht vorsorglich plant, ist so gut wie chancenlos.

So wäre unsere weite Reise schon im Büro des zuerst kontaktierten Anwalts faktisch zu Ende, wenn man denn mit dem eigenen Anliegen, das unschwer als arbeitsintensives Unterfangen für jeden Anwalt auf der Hand liegt, überhaupt einen Besprechungstermin bekommt.

Natürlich sind jene ernsten Erschwernisse eines jeden Rechtsuchenden insbesondere denen bekannt, die davon direkt profitieren. So können sich alle Richter in Sicherheit wiegen, deren schlecht begründete Willkürurteile aus rein faktischen Gründen so gut wie nie auf dem Tisch eines Verfassungsrichters landen können.

Wenn dann noch jener Richter weiß, dass in Karlsche insbesondere bei spektakulären Verfahren mit hohen Schadensersatzforderungen an den (bankrotten) Staat das Engagement und die Bereitschaft gerade hier genau einzusteigen, faktisch gleich Null ist, kann man es ihnen schon fast gar nicht verdenken, dass jene zuletzt als Halbgötter in Schwarz gerügten Instanzrichter so ungerührt den Lieben Gott spielen. Deren zumeist ausschließlich auf das gewünschte Ergebnis, fernab jeder Gesetzesbindung lediglich zusammengeschriebenen Urteile erhalten zuletzt automatisch den Stempel ”Rechtskraft”, obwohl eine korrekte Grundrechtsüberprüfung zur sofortigen Aufhebung jenes Schundurteils hätte führen müssen. Denn auch hier gilt der Spruch: Wo der Herr (BVG) nicht wachet, wachen die (Instanzrichter als) Wächter vergebens.

Was verleitet einen so genannten Rechtsstaat, überall und deutlich sichtbar wie das Leittier im Wolfsrudel seine kraß rechtsstaatswidrigen Markierungen zu setzen?

Wer die objektiv miserablen Möglichkeiten für einen nicht Rechtskundigen so einengt, dass er faktisch keine Möglichkeiten zum erfolgversprechenden Erstzugang beim BVG realisieren kann, hat damit seinen Nimbus als Rechtsstaat verspielt. Hier liegt für jeden nachvollziehbar arglistiges und treuwidriges Verhalten unseres Systems vor, solche bestens bekannten, schier unüberwindbaren Hindernisse für den unkundigen Bürger stehen zu lassen, um so nach außen eine funktionierende Verfassungsgerichtsbarkeit glaubhaft vorzutäuschen.

Mit anderen Worten, jeder ”Rechtsstaat” muß ganzheitlich dafür Sorge tragen, seine vielen benötigten Helfer und Garanten, ohne die er sich nicht entfalten und auch erhalten könnte, genügend zu schützen und dem interessierten Bürger im Bedarfsfalle zur Verfügung zu stellen.

Eine ”marktwirtschaftliche” Lösung ist hierzu aus vielerlei Gründen nicht in Sicht. Es läge so in der Hand des ohnehin nicht zimperlichen Gesetzgebers, jene sich auf Verfassungsrecht und die Vertretung beim BGH sich spezialisierenden Rechtsanwälte leicht brotlos zu machen. Hierzu brauchte er nur den bereits beschrittenen Weg konsequent fortzuführen und weitere Bearbeitungskapazitäten bei immer mehr eingereichten Beschwerden abzubauen.

Spitzenquote erfolgloser Fachanwälte

Die vom Gericht als Spezialisten vollends abhängigen Fachanwälte für Verfassungsrecht könnten sich gegen solche offenkundige Rechtsverweigerung nie erfolgreich wehren. Andererseits drohte ihnen wegen permanenter Erfolglosigkeit zuletzt die Verweigerung ihrer Dienste durch künftige Mandanten. Wer würde dann noch professionelle und entsprechend teure Hilfe in Anspruch nehmen, wenn er weiß, außer sinnloser Geldausgabe für bedrucktes Papier kann er nichts erreichen.

Mit anderen Worten, wohin diese Reise des Gesetzgebers zur kalten Außerkraftsetzung unserer Verfassungsgerichtsbarkeit bei den Bürgerbeschwerden seit Jahrzehnten hingehen soll, zeigen einfachste Überlegungen hierzu. Nicht minder aufschlußreich sind die gelegentlichen politischen Verlautbarungen unserer Rechtspolitiker hierzu. Wenn man hier allen Ernstes hört: ”Dass die nur geringe Erfolgsquote bei Bürgerbeschwerden die erfreuliche Tatsache zwingend bestätige, wie gut unsere Instanzgerichtsbarkeit zugleich im Bereich ‚Grundrechtsschutz` funktioniere”, verschlägt es einem schier den Atem. Die weitere Schlußfolgerung, ”unter diesen glücklichen Voraussetzungen wäre daran zu denken, den Zugang zum BVG weiter erheblich zu begrenzen” könnte einem vollends den Nachtschlaf rauben. Von welchem Land und von welchen tatsächlichen Justizverhältnissen referierten diese professionellen Wortverdreher und Zauberkünstler für ihre politische Karriere? Jedenfalls kann man kaum derart inkompetent und verlogen als sachkundiger Bürger referieren, ohne seine bürgerliche Reputation und Existenz aufs Spiel zu setzen.

Ausgerechnet jene Schönredner waren es, die in der Vergangenheit als so genannte ”weise Gesetzgeber” ihre Schulaufgaben allenfalls in dem Sinne perfekt gemacht haben, um damit nicht die Stärkung und den Ausbau des Rechtsstaats zu betreiben, sonder ganz im Gegenteil, ausschließlich dessen Verhöhnung, Konterkarierung und faktische Abschaffung.

Mit einer solchen Scheinbegründung ließe sich gleichermaßen die hundertprozentige Wirkung eines de facto völlig wirkungslosen Abtreibungsmittels zumindest statistisch beweisen. Man muß nur gleichzeitig Vorsorge treffen, die vielen aufgetretenen Fehler durch genau durchgeführte Abtreibung akkurat zu korrigieren, ohne diese Abtreibung in der Gesamtstatistik zu erfassen.

Genau dieses Bild bietet die Rechtspraxis. Man sollte indes in der Lag sein, eine gute Beobachtungs- und Kombinationsgabe verbunden mit profundem Rechtswissen in Einklang zu bringen.

Hierzu das nächste Unterkapitel: Kleine Ursache, große Wirkung. Was ist und wie arbeitet die Querulantensuchmaschine?

Dass trotzdem jährlich ca. 5.000 Beschwerden beim BVG anhängig gemacht werden, die der äußeren Form nach als ordnungsgemäß begründet dort anerkannt werden, erstaunt angesichts dieser kaum überwindbaren äußeren Schwierigkeit. Die einzig realistische Chance für einen Rechtssuchenden ist in dem Fall ausreichende Vorsorge und gesundes Mißtrauen während der letzten Gerichtsinstanz.

Da die Richter in der mündlichen Verhandlung aus ihrer Grundeinschätzung der Rechtslage loyal Auskunft geben müssen, läßt sich mit ein wenig Einfühlungsvermögen die Monatsfrist für die notwenige Einlegung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde meist um das Dreifache verlängern. Genau genommen kündigt sich jenes Unheil noch viel früher an, wenn die richterliche Einseitigkeit und völlige Unbelehrbarkeit in der Instanz den fast sicheren Prozeßverlust zwingend erwarten läßt.

Hier gilt es, frühest möglich eine Stoffsammlung von bisher im Verfahren vorgetragenen Verfassungsverstößen anzulegen oder vom Anwalt im Rahmen des Mandats anlegen zu lassen, wenn er selbst die Verfassungsbeschwerde aus standes- oder sonstigen Rücksichten nicht vertreten kann oder will. Diese wichtigen Vorarbeiten verringern die Arbeit des neuen Anwalts ganz entscheidend, wenn er sich frisch in die Sache einarbeiten muß.

Die Fertigstellung einer Mindestbegründung ist dann jedenfalls kein allzu zeitaufwendiges, mühevolles Unterfangen mehr. Auch späterer Rechtsvortrag nach der Einlegung der Verfassungsbeschwerde ist vom Verfahren her jederzeit möglich. Mit der Einlegung und der verfahrensnotwendigen Registrierung der Verfassungsbeschwerde ist der Rechtssuchende einen wichtigen Schritt voran gekommen, vom ersehnten Erfolg seiner Beschwerde jedoch noch meilenweit entfernt.

Diese Einschätzung bezieht sich auf rein statistische Gründe wegen des bekannt minimalen Erfolgsquotienten aller Bürgerbeschwerden insgesamt gesehen. Sie schöpft indes gleichfalls von wenig bekannten Kenntnissen über den internen Geschäftsgang der Aktenbearbeitung beim BVG, der rechtsstaatswidrig mit größtmöglicher Geheimhaltung belegt ist.

Rechtswidrige Geheimhaltung

Das beginnt bei eigentlich unproblematischen Sachverhalten wie dem Akteneinsichtsrecht in die eigene Verfahrensakte. Dies ist ausgerechnet in unserem Rechtsolymp nicht automatisch gewährleistet. Wer sich als Gericht nicht bei üblichen Arbeitsabläufen außerhalb der geheimen Richterberatung über die Schulter schauen läßt, gibt zumindest dem naheliegenden Verdacht Raum, dass es einen rechtsstaatswidrigen Geheimhaltungsbedarf geben könnte. Dies ist beim höchsten Gericht alles andere als normal, wobei wir überleiten zum Stichwort ”Querulantensuchmaschine”. Es befindet sich in keinem Rechtslexikon, auch in keinem SPIEGEL-Artikel ist es beschrieben, aber dennoch hat es im Rechtsfindungsablauf des BVG eine große Bedeutung.

An dieser Stelle sei auf die eindeutige Grundrechtslage nach Art. 20 III GG mit dem Merkwort ”silbernes Tablett” hingewiesen. Natürlich hat sich jedes Gericht bei seiner Rechtsfindung streng an Recht und Gesetz zu halten. Es darf auch nicht eine Gerichtspartei an der Nase herumführen und arglistig im Sinne unseres Sittengesetzes schädigen.

Wie aber soll man den nachfolgenden Sachverhalt rechtlich bewerten, der - soweit ersichtlich - öffentlich (aus gutem Grund) noch nie erörtert worden ist: Zusammen mit der offiziellen Registrierung wird jede Verfassungsbeschwerde ohne Benachrichtigung des jeweiligen Beschwerdeführers daraufhin untersucht, ob jener bereits früher eine Bürgerbeschwerde beim BVG eingelegt hat. Wenn ja, unter welchem Aktenzeichen diese registriert ist und von welchem Anwalt er vertreten wurde.

Die übliche Frage nach der gesetzlichen Anspruchsgrundlage dieser wenig einsichtigen Maßnahme, erweist sich als Fehlanzeige. Zum näheren Verständnis, warum der Einsatz dieser hauseigenen, computergestützten Registratur beim BVG offenkundig rechtswidrig ist, ergibt sich zwingend aus der Rechtssprechung des BVG zum Stichwort ”informationelle Selbstbestimmung”.

!983 hat das BVG spektakulär dieses durch den technischen Fortschritt geborene Grundrecht neu aus der Taufe gehoben. Es besagt ganz einfach, dass ohne die Erlaubnis des Bürgers keine von ihm ohne sein Wissen erhobenen geheimen Daten benutzt werden dürfen.

Gegen Treu, Glauben und Diensteid

Die klammheimliche Führung einer wenn auch verhältnismäßig kleinen Datensammlung reicht hier bereits aus, um einen Beschwerdeführer in den Ruch eines Querulanten zu bringen. Kein Gesetz limitiert die Anzahl der Bürgerbeschwerden, die ein einziger Bürger einlegen darf. Ob er eine oder zehn eingelegt hat, besagt objektiv nichts darüber, ob hier ein möglicher Mißbrauch dieses Rechtsbehelfs vorliegt. Im Gegenteil, wer hier alleine gegen Treu und Glauben und gegen seinen Diensteid permanent mißbräuchlich gegenüber möglichen Beschwerdeführern tätig ist, wurde ausführlich dargestellt.

Nach Sachlage kann deshalb allein ein ebenso scharfsinniger wie -züngiger Rechtsanwalt mit seiner Annahme richtig liegen, der sich mit seinem Spottvers von der ”Querulantensuchmaschine” beim BVG keine Freunde gemacht hat. Das krampfhafte Festhalten an einer zweifelsfrei rechtwidrigen Rechtspraxis beim höchsten Gericht weist hingegen auf ein plötzlich eingetretenes Verteilungsproblem erster Güte hin. Wen kann und soll das höchste Gericht mit dem Triumph eines stets spektakulären und höchst publizitätsträchtigen Prozeßgewinns auszeichnen? Etwa einen berüchtigten Systemquerulanten, der mit seiner 10. Bürgerbeschwerde zuletzt über die zahlreiche Schar seiner systemtreuen Widersacher spektakulär den Endsieg davontragen würde? Einen solchen Systemvertrauensbruch gegenüber den treu kämpfenden Parteisoldaten der eigenen Reihen könnte sich das BVG niemals leisten.

Wo käme man denn hin, wenn dank des außerordentlichen Rechtsbehelfs zuletzt ein ausgewiesener Systemfeind noch sogar vom höchsten Gericht spektakulär gegen seine Systemwidersacher auch noch Recht bekommen würde? An dieser Vermutung ”ist was dran”, sagt man in Juristenkreisen, wenn es objektiv keine andere plausible Erklärung gibt.

Und, genau genommen, tiefer kann das BVG mit dieser formal unbestreitbaren, aber im Verhältnis zu den anderen tagtäglichen Rechtsbrüchen in Serie nicht mehr im eigenen Sumpf von politisch motiviertem Rechtsbruch versinken.


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Ein Rechtsstaat wimmelt von Nazi-Richtern (IV)

Vom falschen Strickmuster beim Aufbau unseres Rechtswesens / Ein Staat, der eigene Gesetze nicht einhält, ist wie eine Räuberbande - sagte der heilige Augustinus

Quo vadis Rechtsstaat Bundesrepublik? .Wo gehst du hin, wo kamst du her und was hast du vor? - Angesichts der überragenden Wichtigkeit dieser Fragestellung gerade für uns als Deutsche als ”raison d’être, also als Frage von buchstäblich nationalem Sein oder Nichtsein, könnte, nein, muß uns schon der Gedanke kommen, jenes ”Phänomen Rechtsstaat” näher nach allen Richtungen zu untersuchen.

Der historische Hintergrund anno 1949 ist angesichts des für Deutschland traumatischenen und total vernichtenden Zusammenbruchs 1945 absolut klar. So ein unerhörtes politisches Debakel mußte in jedem Falle bei einem staatlichen Neuanfang unter allen Umständen auf unabsehbare Sicht politisch verhindert werden. In der klaren Erkenntnis, dass nur die von den Nazi-Machthabern erfolgreiche Demontierung des damals nominell vorhandenen Rechtsstaats mit der Weimarer Verfassung dieses komplette Desaster anrichten konnte, war der Gedanke zu einem absolut wirksamen politischen Kontrastprogramm hierzu mit dem Namen ”ungeteilter Rechtsstaat”, und dies möglichst auf ”ewig”, staatlich einrichten zu wollen, ebenso naheliegend wie alternativlos.

Wie schwierig im Anfang dessen tatsächliche Umsetzung war, ist längst historisch genau erforscht. Deshalb können wir dieses Ergebnis unkommentiert übernehmen. Es handelte sich um eine buchstäbliche Herkulesaufgabe ohne dafür ausreichende Mittel. Alle in Frage kommenden Staatsjuristen mit Berufserfahrung, die an den so wichtigen Schaltstellen der Rechtsstaatumsetzung innerhalb der Justiz oder auch innerhalb der Politik hätten eingesetzt werden müssen, waren mehr oder wenig als leicht erkennbare Statthalter und Mitschuldige für den gerade beendeten Nazi-Unrechtsstaat zumindest moralisch völlig ungeeignet. Andere aber gab es nicht in dem benötigten Umfang, um alle Richter- und Staatsanwaltsstellen zu besetzen.

Einrichtung, Ausbau und Umsetzung dieser typischen ”mission impossible”, auf ”ewig” abzusichernde Einrichtung und Festschreibung des hier einzuführenden unteilbaren Rechtsstaats: Auch hierzu hat die Forschung klare und übereinstimmende Ergebnisse erbracht. Allerdings ist nur in wenigen systemkritischen Abhandlungen die schwere Kontroverse zwischen dem neu eingerichteten BVG (Bundesverfassungsgericht) und dem BGH (Bundesgerichtshof) in Erinnerung, die eine ganz entscheidende politische Weichenstellung für den ”Rechtsstaat” nach sich gezogen hat. Das Adjektiv ”politisch” ist hier inhaltlich sehr wohl am Platze. Die objektive Unmöglichkeit, einen ”Rechtsstaat” ”politisch” und nicht eindeutig ”rechtlich” zu organisieren, ist bekannt und wird noch unter dem späteren Kapitel von der ”politischen Rechtssprechung des BVG” gesondert abzuhandeln sein.

Am Anfang war beim BVG alles paletti

Beim Aufbau des neu eingerichteten BVG wurden alle Richterstellen zunächst ganz bewußt und korrekt mit Vertretern des konservativen und sozialdemokratisch geprägten deutschen Widerstands besetzt. Diese Maßnahme erwies sich zunächst als taktisch goldrichtig. So hat das BVG seine rechtsstaatliche ”Hochzeit” mit kaum merklicher politischer Beeinflussung in den ersten zehn Jahren seines Bestehens erlebt.

Da beim BGH ganz anders in großem Umfange die vormaligen Richter am Reichsgericht eingesetzt wurden, alles natürlich fachlich exzellente Leute, aber die meisten mit einer nicht nur ”unschönen” Vergangenheit, haben sich innerhalb der jungen Bundesrepublik beim richterlichen Stammpersonal der höchsten Gerichte grundlegende Unterschiede in der Beurteilung der überlebenswichtigen Frage nach der Ausrichtung des verfassungsmäßig vorgegebenen ”Rechtsstaats” gebildet.

Der vom BVG kompromißlos in seiner Rechtssprechung durchgesetzte, an der wörtlichen Definition gemäß Art. 3 I und 20 III GG ausgerichtete Begriff stand sehr bald im offenen Widerspruch zur Rechtssprechung des BGH. Die Gründe hierfür sind ebenfalls genau erforscht.

Angesichts der damals angelaufenen Aufarbeitung von schreiendem Nazi-Unrecht, das natürlich als Täter viele Richter und Staatsanwälte jener berüchtigten Sondergerichte bis hin zum Volksgerichtshof ins Visier nahm, war hier der Zusammenstoß von unvereinbaren Gerechtigkeitsprinzipien vorprogrammiert. Sah es das BVG als seine unabdingbare Verpflichtung an, seine Idealvorstellung von Rechtsstaat eher am Richtigkeitsideal der von ihm geprüften Urteile zu verwirklichen, war diese richtige, in jedem Falle auch für den BGH eigentlich verbindliche Festlegung aus diversen praktischen Gründen nicht möglich. Er hatte bereits zu dieser Zeit eine Reihe von höchst belasteten Reichsrichtern in seinen Reihen.

Mangels einer gegebenen Alternative wurden seinerzeit die neu innerhalb der Bundesrepublik zu besetzenden Richterstellen ebenso von solchen Bewerbern besetzt, die als die berüchtigten, teilweise nicht als solche sofort erkannten Nazi-Blutrichter jenes so unrühmliche, bluttriefende Kapitel in unsere deutsche Justizgeschichte geschrieben hatten.

Im Zuge der auch strafrechtlich versuchten Aufarbeitung jenes schrecklichen Erbes kam es vereinzelt zu Strafverfolgungen wegen Rechtsbeugung und Mordes oder Tatschlags gegen diese Tätergruppe, die andererseits als zahlenmäßig bereits erheblicher Block und negative ”Rechtsstaatsreserve” in der Justiz selbst Fuß fassen konnten.

Die (nahezu) objektive Unmöglichkeit, hier eine lupenrein rechtsstaatlich ausgerichtete Rechtsprechung unter diesen extrem schwierigen Personalverhältnissen im höchsten deutschen Richtercorps zu demonstrieren, hat es im Ergebnis nicht vermocht, auch nur ein einziges Beispiel von richterlicher Pflichtwidrigkeit angesichts krassester Nazi-Fehlurteile als Rechtsbruch dingfest zu machen. Dieses gravierende Versagen des BGH ist heute unbestritten

Schutz für die Nazi-Blutrichter vom BGH

Natürlich hat die rechtliche Unmöglichkeit, in dem Zusammenhang per einheitlichem Strafurteil nur einen isolierten strafbaren Rechtsbruch feststellen zu können, ohne zugleich diesen Rechtsbrecher als Mörder zu bestrafen, die verzweifelten Bemühungen der BGH-Richter geleitet, die eigenen Kollegen nachhaltig zu schützen. Ihnen sollte generell der absolut ruinöse, aber rechtsstaatlich unabdingbare Gang zum Kollegen ”Scharfrichter” zur strikten Durchsetzung der irdischen Gerechtigkeit erspart bleiben. Was die Beschuldigten dort zu erwarten gehabt hätten, wußten diese nur zu gut als noch gar nicht so lange aus dem Amt entfernte Nazi-Blutrichter aus ”besseren” Zeiten.

Angesichts der umfassenden deutschen Juristenspezialausbildung, die (auch) praxisnah für den Richterdienst stets darauf eingerichtet war und ausgerichtet ist, unverfänglich ein rein ergebnisorientiertes Urteil herbeizuargumentieren, war diese Herausforderung an die BGH-Richter, solchen Strafprozessen gegen die eigenen Kollegen die Rechtgrundlage zu entziehen, eine äußerlich vermeintlich ganz leichte Übung. Man hat einfach die Beweisgrundlage für den gesetzlich feststehenden Straftatbestand der Rechtsbeugung derart ins tatsächlich Unbeweisbare verschärft, dass künftig, höchstrichterlich formell abgesichert, (so gut wie) keine Rechtsbeugungstathandlung, und wäre sie noch so offensichtlich gewesen, mehr mit Aussicht auf Erfolg angeklagt werden konnte.

Diese vorprogrammierte schwere Vergewaltigung des Rechts, um Justizmörder in den eigenen Reihen insgesamt vor der klar verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe zu schützen, konnte in der ”rechtsstaatlichen” Gerichtspraxis nicht folgenlos bleiben. Daran änderte auch der süffisante Spott vieler Rechtsautoren nichts, die jene für jeden erkennbare Unrechtsprechung als ...”die bestgelungene Resozialisierung der bundesdeutschen Rechtsgeschichte ohne gesetzliche Grundlage” verhöhnten. Recht hatten sie, kein Mörder mit weißem Kragen ist je wegen des geringsten Delikts, Rechtsbeugung ausgenommen ”amtlich in Erscheinung getreten”.

Schade, hätten diese zu wohlmeinenden Kritiker aus den eigenen Reihen sachlich unwiderlegbar vom folgenschwersten Bruch gegen das keine Ausnahme duldende deutsche Rechtsstaatsprinzip gesprochen, wäre vielleicht noch ein Umdenken und damit eine rechtsstaatlich gebotene Reaktion zur Rettung des Rechtsstaatsprinzips möglich gewesen.

Jenes Umdenken alleine wäre auch unbehelflich gewesen, aus dem bereits damals (Mitte der 50er Jahre) ob einer solch fatalen BGH-”Rechtsprechung” in Ansätzen klar erkennbaren Unrechtsstaat in der Rechtspraxis wieder einen nominellen Rechtsstaat zu machen. Aber der erste Schritt, der dann unabdingbar Taten verlangt, um diesen Rechtsbruch mit einer angemessenen rechtsstaatlichen Reaktion als Kompensation für das durchbrochene Rechtsstaatsprinzip für die Rechtsgemeinschaft klar erkennen zu können, muss wie auf jeder Tausendmeilenreise tatsächlich ausgeführt werden, will man je ans willkommene Ziel ankommen.

Lippenbekenntnisse - oder was sonst?

Wenn der heutige BGH-Präsident Professor Hirsch sich öffentlichkeitswirksam für seine früheren Richterkollegen in seiner Gedenkansprache vom April 2005 anläßlich des 60. Jahrestages der Ermordung von Bonhoeffer und seiner Mitwiderstandskämpfer entschuldigt und sogar sein Entsetzen und seine Scham über diesen klaren Rechtsbruch äußert, wodurch die damaligen Täter im Richtertalar unter unwürdigen Umständen vom BGH wegen Rechtsbeugung und Mordes freigesprochen wurden, so ist dis nur eine schwache Geste ohne jeden guten Willen. So werden höchstrichterliche Hausaufgaben zur Neuausrichtung der verloren gegangenen Rechtsstaatlichkeit niemals erfolgreich gelöst.

Diese wegen längst eingetretener Strafverfolgungsverjährung ohne jede tatsächliche Konsequenz für die beteiligten Personen und damit auch für die in Mißkredit geratene Institution BGH geäußerte, deshalb nur ”wohlfeile” Scham, wird im rechtsstaatlichen Sinne erst dann zu einer befreienden Aktion, wenn dieser keineswegs punktuell wirksam gewordene rechtsstaatliche Karlsruher Richtersumpf genau unter die Lupe des hierfür zuständigen Dienstvorgesetzten genommen worden wäre. Das ist natürlich ganz bewußt nicht geschehen, sondern mit dieser theatralischen Geste schlau verhindert worden.

Gerade im Zusammenhang der rein formal vorgenommenen Revisionsrechtsprechung beim BGH kommen zigtausende von Rechtsfälle mit falscher Instanzentscheidung, alle praktisch Schicksalsfälle eines Bürger, pseudogeprüft in die verstaubte Kellerablage der Gerichte. Die politisch und fachlich mehr als problematische, rechtsstaatlich aber unabdingbare Überprüfung dieser skandalösen Entscheidungspraxis wäre die einzige daraus gebotene Konsequenz gewesen.

Aber viel leichter ist es doch, präsidiale und entsprechend öffentlichkeitswirksame Krokodilstränen zu weinen, im übrigen aber alles beim alten zu belassen, ... weil wir ja ein unbestrittener Rechtsstaat von weltweit führendem Niveau sein sollen. Notwendig wäre dagegen gewesen, diesen falschcn Nimbus zunächst zu zerstören, um sodann den Rechtsstaat grundgesetzlicher Verheißung grundlegend aufbauen zu können.

Die verfasssungspolitisch haarsträubende Quintessenz seither, warum wir in Deutschland, wie ein Leserbriefschreiber im SAAR-ECHO kurz, knapp und zutreffend bemerkte, ”beides” haben, den Rechtsstaat in der Theorie und den Unrechtsstaat in der Praxis, läßt sich nahtlos auf diese rechtsstaatlich verheerende höchstrichterliche ”Tradition” zurückführen.

Hauptsache, es ist ein Stempel drauf

Seit mehr als 50 Jahren wird und wurde in Karlsruhe ebenso ungeniert ”Im Namen des Volkes” genau so ”Recht” gesprochen, wie man dies zuvor damals personengleich als Reichsrichter ”Im Namen des Führers” gemacht hat. Immer gleich bleibend hat die automatisch eingetretene Rechtskraft ohne jede strafrechtliche Konsequenz für den höchstrichterlichen Rechtsbrecher den vom System gerne gesehenen ”rechtskräftigen” Verfahrensabschluß als Ausdruck unseres Rechtsstaats gesehen, obwohl der Nazi-Unrechtsstaat nach eben den gleichen Methoden gearbeitet und so dabei für jeden, der es wissen will, so schrecklich gut funktioniert hat.

Dabei ist es eine altbekannte Tatsache, dass hier im Lande von den Mächtigen vor Gericht, nicht anders als in ”glorreichen” Zeiten, die Rechtskraft nur benutzt wurde, zehntausendfache rechtsstaatswidrige Aktenleichen geruchsdicht vor der Öffentlichkeit zu verschließen. Die Rechtskraft als deutsches Qualitätszeichen hat für jeden Dummen längst ausgedient, was aber das System nicht wahrhaben will und kann.

Wie zwingend diese Gedankenführung ist, müssen andere entscheiden. Im Ergebnis auch über die derart angegriffenen, fachlich gewiß oberklugen Bundesrichter beim BGH und BVG, die ohnehin der Öffentlichkeit längst eine umfassende und unverfälschte Erklärung schulden.

Bliebe nur zum Schluß dieses Abschnitts zu bemerken, dass sowohl BGH als auch BVG in entsprechend mit großer Publicity herausgestellten Urteilen es nie versäumen, die für jede Demokratie unabdingbaren Segnungen des hier so überzeugt praktizierten unteilbaren Rechtsstaats herauszustellen. Wo diese gelehrten Herren Recht haben, sollen sie es auch behalten, aber dann am liebsten nicht nur in der Theorie. Aber um welchen Preis jener janusköpfige, sich damit begrifflich selbst ad absurdum führende ”Rechtsstaat” nur in der Praxis aufrecht erhalten werden kann, sollte endlich unmißverständlich erkannt und bekannt werden.

In weiten Lebensbereichen gibt es ein ”sowohl als auch”, manchmal aber auch absolut nicht: Gewiß, Hunger und Durst können einen Menschen zusammen quälen. Würde jemand indessen zeitgleich über grimmigen Hunger und unerträgliches Völlegefühl im Magen klagen, wäre dies wohl ein Fall für die Intensivstation eines Krankenhauses wegen krankheitsverdächtigen delirierens.

Nach dem hiermit politisch ausgerufenen und immer wieder neu gesalbeten ” Rechtsstaat grundgesetzlicher Verheißung von absoluter Weltqualität!” ertönt jetzt erstmals öffentlich der Ruf der mündigen Bürger: ”Wir sind das Volk! Institutionelle Rechtsstaatsverhinderer, erkennt euch selbst!” So lange unsere Rechtspraxis und die so edle Rechtstheorie unvereinbar, aber lautlos nebeneinander vegetieren, muß endlich schnellstmöglich für die unabdingbare Klarheit hierzu gesorgt werden.

Mathematische Gesetzmäßigkeiten, wonach auch Minus mal Minus am Ende immer eine positive Zahl ergeben, entspringt aus einer rein mathematisch ausgerichteten Definition, die übertragen auf den Rechtsstaat zur ”Gleichung” führte: ”Verbrechen mal Verbrechen ergibt Recht”. Genau dies ist die gegenwärtige ”rechtsstaatliche” Praxis, die nicht mehr verfangen kann und darf.

Da steht nur noch das Volk im Weg

Ein Schlüssel zur Wiederherstellung einer ebenso leicht praktizierbaren wie auch politisch unabdingbaren Rechtsstaatlichkeit liegt im Augenblick bei uns Bürgern, dem nach einer ebenso bissigen wie richtigen Bemerkung, in der Scheindemokratie und dem Pseudorechtsstaat einzig verfassungsgemäß besetzten Verfassungsorgan Staatsvolk.

Dabei muss man es unseren Regierenden notfalls gestatten, sich ein anderes Staatsvolk auszuwählen, das sie dann ohne Demokratieeinschränkungen, Rechtshindernisse und mit einer ebenso ”freien” Presse wie die hier praktizierte, nach Lust und Liebe in jeder Hinsicht beliebig ausplündern könnten.

Merke: Auf Dauer läßt sich der Rechtsstaat zusammen mit der richtig organisierten Demokratie mit eingerichteter Gewaltenteilung und einer auf die eigene Freiheit bedachten Presse nicht am Nasenring der systemerwünschten Irrationalität vorführen. Das wäre der wissenschaftlich gefällige Ausdruck für offenkundige Systemwillkür auf der ganzen Linie, wissenschaftlich von dem Philosophen Montesquieu als ”Allgewalteneinheitstyrannis”beschrieben - und dies wohlgemerkt als Krönung unserer abendländisch-christlichen Kultur.

Jede von der Rechtsgemeinschaft deutlich erkennbare Ausnahme vom absoluten Gleichheitsprinzip einer jeden Rechtspartei vor Gericht führt automatisch zur völligen Auflösung des Rechts, das im wesentlichen eine präventive Wirkung hat, wenn es funktioniert und ernst genommen werden kann. Genau dies ist die Aufgabe des unteilbaren Rechtsstaats, der nur dann überlebt, wenn seine Diener sich selbst und ihre hohe Aufgabe ernst nehmen.

Das miserable Beispiel von ”ganz oben”, wenn man eigene Gesetze beliebig verletzt, hat in unserer Rechts- und Kulturgeschichte, auf die jene Repräsentanten unseres ”Rechtsstaats” auf allen Festansprachen angeblich besonders stolz sein wollen, bei dem Kirchenführer Augustin bereits im 4. Jahrhundert zu dem bekannten, heute ebenso anwendbaren Wort von der staatlichen Räuberbande geführt, die immer dann entsteht, wenn der Staat seine eigenen Gesetze nicht korrekt einhält. Der entsprechende, nicht minder berühmt gewordene Satz unseres anerkannten ”Weltphilosophen” Kant lautet: ”Wenn die Gerechtigkeit aufgehört hat zu existieren, hat es keinen Wert mehr, dass noch Menschen auf der Welt leben.”

Wir Bürger wollen aber in unserer Mehrheit unter den uns im Grundgesetz versprochenen unveräußerlichen Grundrechten leben. Zu reiner Luft, gesundem Wasser, ausreichendem Essen gehört deshalb ebenso eine auf dem Prinzip ungeteilte Rechtsstaatlichkeit = Gerechtigkeit aufgebaute und demokratisch organisierte freie Gesellschaft. Wer wollte dies heute bestreiten?

Eine praktische und eine theoretische Seite

Da wundert es einen nicht, wenn unsere große Politik, Papst, derzeit noch nicht belangbare Kriegsverbrecher oder wer auch immer unisono das hohe Lied von dem zur Lösung aller wichtigen Welt- und Landesprobleme überragend wichtigen Kulturgut ”Gerechtigkeit” reden. Die Verwirklichung jenes Kulturguts in einem Rechtsstaat hat natürlich stets eine praktische und eine theoretische Seite. Einen grundsätzlichen Gegensatz darf es hier indessen niemals geben. Das heißt natürlich nicht, ab sofort den perfekten Gottesstaat mit rechtsstaatlich paradiesischen Zuständen bei uns ausrufen zu wollen. Ganz im Gegenteil, mit solchen nach unserer fehlbaren menschlichen Natur absoluten Widersprüchen wäre nichts gewonnen.

Gleichwohl ist die Fragestellung, wie sehr sich der Rechtsstaat am konkreten Rechtsfall ernst nimmt, um Rechtsideal und Rechtswirklichkeit deckungsgleich zu machen, das durchaus erkennbare Maß für den Bürger, die entsprechenden Bemühungen seiner Regierenden auf Aufrichtigkeit hin zu überprüfen. Auch in einem Rechtsstaat sind menschliche Irrtümer und Fehler stets ”einbegriffen”. Aber er muß auf diese Fehler auch angemessen reagieren. Damit ist er seinem Ideal in der Praxis hinreichend gerecht geworden.

Aber ohne die allseits sichtbare und von gutem Willen der demokratisch Verantwortlichen geprägte Umsetzung von Theorie und Praxis zum Thema Rechtsstaat läuft nichts. Eine solche bürgernahe Politik nach Treu und Glauben würde den machbaren und damit auch erhaltbaren Teil unseres rechtsstaatlich geprägten Daseins nachhaltig sichern.

Die Behauptung, den idealen Rechtsstaat gäbe es nur auf der Ebene eines auf Erden auszurufenden ”Gottesstaats mit paradiesischen Verhältnissen ist reiner politischer Betrug, von Menschen, die es anscheinend verlernt haben, guten aufrichtigen Willens sein zu können. Vielleicht ist dies gar das vielen Bürgern so unbekannte ”Holz”, aus dem unsere Politiker geschnitzt sind.

Merke: So wie ideelle Werte, beispielsweise die eigene Ehre oder die Würde eines Menschen durch Angriffe von außen nicht grundlegend zerstört werden können, reagiert auch das grundgesetzmäßig beschrieben Rechtsstaatsprinzip. Es kann vergleichbar hierzu niemals durch Angriffe von außen kollabieren, sondern sich nur selbst durch eigene, nicht mehr richtig zu kompensierende Untreuehandlung zerstören,

Die ”Gretchen-Frage”, wie wir und unsere Regierung, und zwar auf allen staatlichen Ebenen, es mit der hier GG-verordneten ungeteilten Legalität halten wollen, muß nicht heute oder morgen genau in den Einzelheiten beantwortet werden. Man benötigt hierzu auch keinen systemabhängigen Psychiater, der diese seit langem überfällige Fragestellung unter Umgehung der alleine angemessenen Fachprüfung beflissen als typischen Ausdruck von ”Schwäche der geistigen Kräfte” oder dem unbelehrbaren und deshalb ”verengten geistigen Tunnelblick” des unbequemen Fragestellers zuordnet. Ein Rechtsstaat hat es ganz gewiß nicht nötig, den in diesem Zusammenhang besonders hilfreichen, aber ebenso in Verruf geratenen ”Archipel Gulag” zu bemühen.

So völlig verfahren und von Grund auf ramponiert, wie er sich allen Anschein nach gegenwärtig zeigt, kann er sich nach geltender Gesetzeslage tatsächlich, den Lügenbaron Münchhausen meilenweit übertreffend, mit dem Schopf aus dem eigenen Sumpf ziehen. Das Wie wird unseren Lesern nur wenige Tage vorenthalten, denn angesichts derart seit langem erkennbarer, längst ins Frivole abgedriftete politischer Hilflosigkeit der Verantwortlichen darf man solchen Blinden den benötigten Blindenstock nicht vorenthalten.


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Verschwörung der Verschweiger (V)

Über die tatsächliche Diktatur des Unrechts innerhalb des nominellen ”unteilbaren” Rechtsstaats und über die Mitschuld der Medien

Schizophrener und widersprüchlicher kann eine Situation kaum sein: wie die in der Überschrift beschriebene. Das Staatsschiff läuft durch alle möglichen verfassungswidrigen Ritzen und Löcher unter der Kiellinie voll Wasser und droht deshalb mit Mann und Maus zu sinken. Gleichwohl macht die ”freie” Presse keine Anstalten, ihrer verfassungsmäßig ausdrücklich gewürdigten und absolut anerkannten Berichtspflicht zu genügen.

So sitzt unsere vermeintlich bestens informierte Mediengesellschaft buchstäblich wissensmäßig bei wichtigsten Gegenwartsfragen von Sein oder Nichtsein, wie dem Thema Rechtsstaat oder Unrechtsstaat, mit allen so wichtigen Verästelungen völlig auf dem Trockenen. Mehr noch, schon seit Jahrzehnten hätte diese Titelstory es verdient gehabt, an unzähligen aktuell abgelaufenen Gerichtsfällen konkret und beispielhaft nachgezeichnet, als gewichtiger Aufmacher unserer (leider nur selbsternannten) ”freien” Presse zu fungieren. Dabei wissen wir alle: Nur im pflichtbewußten Zusammenwirken aller Staatsgewalten läßt sich ein unsere Demokratie beschädigender Machtmißbrauch weitgehend ausschließen.

Als zusätzliche Sicherung bedarf es sodann noch der ”freien” Presse, damit sich die Kollegen aus den Staatsinstitutionen niemals auf Kosten der Bevölkerung zu einig sein können. Der historisch belegte Kungelsatz: ”Was schert uns alle Recht und Gesetz, da wir uns einig sind!” darf deshalb niemals innerhalb der demokratischen Kontrollinstanzen unberücksichtigt bleiben.

Hinzu kommt die zum Allgemeinwissen bereits zählende Besonderheit, dass eine demokratisch wirksame Kontrolle dann im Ergebnis bereits absolut nicht mehr eingreift, wenn eine der Staatsgewalten wegen grober Fehlerhaftigkeit / Unfähigkeit der eigenen Exponenten nicht mehr funktioniert. Das heißt im Klartext: ”Das Versagen einer einzigen Staatsgewalt zieht absolut sicher die anderen Mitnachtwächter zwecks Eindämmung von Machtmißbrauch mit in die Tiefe. Bereits eine entgegen ihrem eigenen demokratischen Selbstverständnis handelnde Überwachungsinstitution verändert und zerstört deshalb dieses sensible Geflecht von genau ausbalancierter Staatsmacht.

Die schicksalsschwere Frage, ”Recht- oder Unrechtsstaat?” muß deshalb auch unter dem Aspekt Demokratie oder Pseudodemokratie und freie oder gelenkte Presse gesehen werden. Wenn nur die eine Staatsgewalt oder jene freie Presse versagt - früher heroisierend auch 4. Staatsgewalt genannt - ist das Projekt ”demokratischer Rechtsstaat” bereits definitiv gescheitert.

Wir haben keine Demokratie mehr

Angesichts dieser offenkundigen Verhältnisse im Lande ist es notwendig, die Grundsatzkritik des bekannten Verfassungsechtlers und unerschrockenen Systemkritikers Professor Herbert von Arnim kurz zu erwähnen. Dessen ”Demokratiekritik” heißt unmißverständlich, bereits vor etwa 15 Jahren geäußert, kurz und bündig wie folgt: ”Das einzige, was sich zu diesem Thema sagen ließe, wäre die Tatsache, dass wir hier im Lande keine Demokratie mehr haben!”

Wie aber steht es nach diesem jahrzehntelang zu beobachtenden Prozeß des Dahinsiechens unseres Staates bei diesem objektiv nicht mehr zu bezweifelnden Befund mit den angeblich ohne verläßlichen Rechtsstaat aber auch nicht mehr aufrecht zu erhaltenden, ebenso wichtigen übrigen Prinzipien Rechtsstaat und freie Presse ?

Angesichts des zwingenden Sachzusammenhangs, dass alle drei genannten Prinzipien isoliert nie überleben können, sondern nur zusammen in Symbiose ideell und auch real fortbestehen, machte die so wichtige Überprüfung nach bei uns noch vorhandenen Resten an rechtsstaatlicher und demokratischer Substanz durchaus Sinn. Die eigentlich mehr als bedrückende Tatsache, dass weder unsere Regierenden noch die betroffene Presse gegen eine derart behauptete, ja, für alle Inhaber von Staatsgewalt und Pressemacht höchst ehrenrührige Feststellung auf die Barrikaden gegangen sind, besagt in diesem Zusammenhang alles.

Für die hierdurch nur für den informierten Bürger frontal angegriffene ”freie” Presse war es zwar nicht sehr ehrenvoll, zu diesem offenbar zutreffenden Vorwurf zu schweigen, aber andererseits ”klug”. Eine ausgedehnte Pressekampagne mit immer neuen Vorwürfen zu diesem im Ergebnis ehrenrührigen Versagen der Presse und der Notwendigkeit, mit lautstarken Zurückweisung die eigene unhaltbare Position immer wieder zu erklären, hätte die Öffentlichkeit zuletzt wohl oder übel vollends rebellisch gemacht und im Ergebnis voll aufgeklärt. Der Skandal wäre somit perfekt gewesen.

Die Verschwörung des Verschweigens aller an diesem Komplott gegen unser Verfassungsideal ”demokratischer Rechtsstaat” beteiligten Institutionen hat sich also bezahlt gemacht. Kaum einem Bürger wird es deshalb je gelingen, aus diesem besagten Grund die Öffentlichkeit bei drohendem oder bereits eingetretenem Justizversagen größten Ausmaßes informieren zu können. Hier versagt sich die Presse mit dem unwiderleglichen Argument von nicht behebbaren Platzgründen. Dass irgendwelche nichtssagenden Klatschgeschichten niemals aus Platzgründen außen vor bleiben müssen, gehört zur Technik jenes Presseverschweigens, das kriminelles Justiz- oder Polititkversagen in unserer so ”aufgeklärten” Zeit erst möglich macht.

Kleineres oder sogar mittleres Justiz- oder Politikversagen über die Medien in die Öffentlichkeit zu bringen, gelingt dagegen relativ häufig. Warum eigentlich? Weil. . . na klar, wieso kam man da nicht sofort drauf?! . . . wir doch in einem demokratischen Rechtsstaat mit voll funktionierender Presse im anerkannten Weltmaßstab leben! Hierzu den berühmt gewordenen Schluß-Dialog in Frontal: Noch Fragen, Kienzle? - Ja, Hauser: Warum müssen wir jeden Tag aufs Neue unsere Zuschauer so hinterhältig belügen? - Gute Frage, weil wir ein demokratischer Rechtsstaat sind.

Lügen und verschweigen

Die ”Kultur” des Lügens und Verschweigens blüht üblicherweise in diktatorisch geführten Bananenrepubliken. Nach dem jahrzehntelangen, weltrekordverdächtigen Verzehr von dieser gesunden Frucht sind wir Deutsche plötzlich selbst zu einer solchen geworden.

Alle ”erfolgreichen” Diktaturen, namentlich der jüngeren mediengeprägten Weltgeschichte haben / hatten einen Horror vor unberechenbare Freiheitsideen. Verbinden sich jene mit einen begabten Interpreten und eifrigen Verbreiter, der sich als unabhängiger, freiheitsliebender Geist zu behaupten weiß, geraten sie in Panik. Denn nichts wird so sehr gefürchtet wie ein unabhängiger Geist, der sich nicht für fremde Zwecke einspannen läßt und sich stets traut, die Wahrheit zu sagen.

Wenn es richtig ist, dass der Mensch die Segnungen des ihn umgebenden Überflusses sehr bald nicht mehr zu schätzen weiß, kann man unseren institutionellen Rechtsstaatsverhinderern angesichts ihrer widerwilligen und sehr zurückhaltenden Gewährung unserer Bürgergrundrechte eine harte Zeit vorhersagen. Mittlerweile wissen die Bürger, dass in Karlsruhe alle silbernen Tabletts eingesammelt und eingeschmolzen werden mußten, weshalb sie nicht mehr zur kostenlosen Servierung unserer Bürgergrundrechte benutzt werden können. Wie bereits in den letzten 2000 Jahren ist der verschärfte ”Kampf ums Recht” angesagt und bereits im vollen Gange.

In einer derart kaltschnäuzig eingerichteten Unrechtsdiktatur ist dieser Kampf für die Bürger mit herkömmlichen Mitteln nicht zu gewinnen. Gewiß, der ein oder andere gewitzte Zeitgenosse hat damit Erfolg, dass er einem verdutzten Richter über den theoretischen Bestand seiner eigenen Grundrechte einen kleinen Rechtsvortrag halten kann. Der obligate Schlußsatz, dass jener Bürger erst an den Rechtsstaat fest glauben könne, wenn er seinen so einfach gelagerten Rechtsstreit tatsächlich gewonnen hat, kann beschränkt kleine Wunder wirken.

Mit nicht nur gleichwertigen Waffen kann aber der rechtsuchende Bürger operieren, wenn er nicht nur den tieferen Grund verstanden hat, warum diese Verschwörung des Verschweigens für unseren Unrechtsstaat keineswegs ein Luxus ist, damit er sich einfacher über die Runden retten kann. Rein juristisch gesehen ist dieses Verschweigen bitterste Notwenigkeit, um von einer echten Todesgefahr für die riesige Teilnehmergemeinschaft und aller Profiteure an der Allgewalteneinheitstyrannis abzulenken.

Was ist eigentlich ”Verfassungshochverrat”?

Die seit Bestehen der Bundesrepublik noch nie angewandte Strafbestimmung des Verfassungshochverrats, niedergelegt in § 81 I Zi. 2 StGB, hat es im Kampf gegen jene Spezies von Verfassungshochverrat aus zwei Gründen in sich: Erstens hat man es mit dem Strafmaß ”lebenslänglich” zu tun, und zweitens wird der Versuch - im Gesetz die Unternehmung genannt - bereits genau so hart bestraft wie das vollendete Verbrechen selbst.

Mit anderen Worten, jedes - auch noch so kleine - Glied in der Kette von Verschwörern - Verfassungshochverräter genannt, weil sie mit Gewalt wesentliche Teile unsere Verfassung außer Kraft setzen wollen - spielt mit seinem Restleben, das er wie ein Mörder ganz im Gefängnis verbringen würde, wenn er sich erwischen ließe. Diesen Tatbestand verwirklicht, wer mit ”Gewalt” wesentliche Teile unserer Verfassung außer Kraft setzen will, und damit die in § 92 StGB aufgezählten verfassungsimmanenten Rechtsstaats- oder Demokratiegarantien außer Kraft setzen will.

Gewalt ist hier im umfassenden Sinne einer Nötigung gemeint. Dieser umfaßt ebenso die auf unmittelbare Brechung des Willen gerichtet äußere Gewaltanwendung, aber auch die durch Einsatz von psychologischen Zwang ausgeübte strafrelevante Beeinflussung ist bereits tatbestandsmäßig.

Auch der Rechtsstaat, vertreten durch seinen staatlich zuständigen Beschützer, kann nicht vor jeder Herausforderung einknicken. Das läßt die so bildhaft passend beschriebene ”Majestät des Rechts” als die oberste Instanz zur verfassungsmäßigen Schlichtung und Regelung von allen Streitfragen nicht zu. Andererseits darf das Recht aber auch nicht übermäßig reagieren, also kleine Herausforderungen mit Höchststrafen belegen.

Diese vom Gesetzgeber genau geregelten abgestuften Antworten lassen nur eine Bewertung zu: Die damals mehr als berechtigte Sorge, den unteilbaren, noch ganz schwachen Rechtsstaat gleichsam in ein Haifischbecken zu werfen, ging einher mit der Gewährung von optimalem Schutz durch den Gesetzgeber. Bei derart brutalen Angriffen, die auf den Bestand des Rechtsstaats selbst abzielen wollten, durfte auch die härteste Sanktion angewendet werden. Hiergegen hat sich nie Widerstand breit gemacht. Allen, leider nur recht wenigen Fachautoren, war die Hauptüberlegung des Gesetzgebers absolut eingängig, dass hier im Vorfeld eines möglichen Verfassungsputsches die Sanktionsmöglichkeiten nach oben keine Grenze haben sollten.

Nur der im Vorfeld sich anbahnende Putsch ist beherrschbar, der erfolgreiche ohnehin nicht mehr. Hiergegen läßt sich aus den erwähnten Gründen nichts einwenden. Nur der starke, aktive und kämpferisch auftretende Rechtsstaat kann sich gegen derart ultimative Bedrohungen behaupten.

Untätigkeit ist strafbewehrt

Wollte man im übrigen aus dieser besonderen Vorsorge den Sinn des Gesetzes erschließen, so heißt die Botschaft hier: Der Rechtsstaat grundgesetzlicher Verheißung muß stets mit Klauen und Zähnen erfolgreich verteidigt werden! Wenn dieser eindeutige Satz als originär gewolltes Programm für diese Strafvorschrift anzusehen ist, muß es natürlich auch heißen, dass die mit psychologisch ausgeübten Zwangsmitteln wie dem vorsätzlichen Machtmißbrauch eines Dienstvorgesetzten als hohem Amtsträgers erzeugte ”indirekte” Gewalt hier ebenso tatbestandsmäßig sein muß.

So könnte sich kein über diese erschreckende Justizmisere informierter hoher Amtsträger mehr herausreden, wenn er hiergegen nicht aktiv eingeschritten ist. Sein pflichtwidriges Untätigwerden ist in dem besonderen Fall als strafrelevante Untätigkeit nicht anders zu bewerten als der aktive Tatbeitrag eines kleinen Verschwörers, der notfalls unter Einsatz von Gewalt die politischen Verhältnisse ändern will.

Dass diese Gesetzeskonstruktion, die jede Unterstützungsaktion, auch die pflichtwidrig untätige, einer zur Gewalt bereiten Verschwörergruppe mit dem gesetzlichen Höchstmaß an zu verhängender Freiheitsstrafe ahndet, trotzdem Sinn macht, ergibt sich aus dem Motiv des Gesetzgebers, die seinerzeit nicht genau abschätzbare Bedrohung der gerade geschaffenen verfassungsmäßigen neuen Ordnung in jedem Falle kämpferisch zu erhalten.

Wer sich nun unter Verwendung des Stichworts der Allgewalteneinheitstyrannis Gedanken darüber macht, wer jetzt von einem Strafverfahren bedroht ist, kommt aus dem Staunen kaum noch heraus.

Dass ein seine Aufgabe zu lässig behandelnder Generalbundesanwalt sehr schnell mit im Bund der Verschwörer wäre, liegt auf der Hand. Wer jene nicht rechtsstaatgemäß stoppt, obwohl er dies könnte und dienstlich müßte, ermöglicht ihren Umsturz und ist dann ebenso schuldig.

Wird weiterhin der direkte Tatbeitrag von allen zumindest nach geleistetem Diensteid zur Verantwortung zu ziehenden Politikverantwortlichen nach gleichem Muster wie der Generalbundesanwalt untersucht, kommt man klar und eindeutig zu dem Ergebnis, dass hier ein Tatbeitrag vorliegt, der die Aushebelung unserer Verfassung auf kaltem Weg durch den Umsturz von oben erst möglich gemacht hat. So ist jeder einzelne Verschwörer dieses Verbrechens und dessen permanenten Verschweigens im Ergebnis nicht minder schuldig.

Wer dieses atemberaubende Ergebnis richtig einordnen wollte, könnte jetzt auch leicht folgendes verstehen: Allein die Benutzung des Wortes ”Verfassungshochverräter” muß für die hierfür Verantwortlichen ein Alptraum sein. Wer sich deshalb untersteht, es im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt ”Allgewalteneinheitstyrannis” zu benutzen, ist natürlich der Staatsfeind schlechthin und kann nie mehr als Gesprächspartner in Anspruch genommen werden. Anders ausgedrückt: Wer die Justiz oder die Politik tatsächlich und unverschlüsselt an ihre wunden grundgesetzlichen Verpflichtungen erinnert, wird ausgegrenzt.

Wie abgehoben müssen unsere (von wem eigentlich gewählten oder noch zu wählenden!?) Politikstrategen sein, dass sie sich überhaupt den mindesten Erfolg ausrechnen können, ein solches Himmelsfahrtskommando für sich selbst glimpflich zu beenden? Die mindestens eine Generation lang dauernde Rufschädigung hätte jeden Menschen bei Verstand absolut sicher davor bewahrt, sich auf eine solche Jahrhundertdummheit einzulassen.

Aberwitzige Größenordnung des Problems

Bei der ersten öffentlichen Diskussion, die nach Sachlage jetzt nicht mehr zu vermeiden ist, weil man 50 oder100 000 aufgeweckte Bürger nicht mehr psychiatrisieren kann, können sich alle Politikschuldigen doch nur noch die rote Karte wegen groben Foulspiels zum eigenen Nutzen abholen. Auch die aberwitzige Größenordnung des Problems, das sich jeder normalen Vorstellungskraft eigentlich entzieht, wird nicht dazu führen, es kurzerhand für unlösbar erklären zu können.

Das gegenwärtige, sich seit langem abzeichnende Politikdesaster und die bisher verzweifelten Bemühungen, dieses alles in den Griff zu bekommen, bekommt mehr und mehr den Anschein der versuchten Reparatur eines rostzerfressenen Omnibus, dem man in voller Fahrt einen neuen Boden einschweißen will.

Als Bürger kann man nur wünschen, dass ein ebenso raffgieriges, charakterloses wie unfähiges Politikerkonsortium aller Schattierungen ab sofort eigene Rosenhecken pflegen kann, aber dann zu Tarifen eines Arbeitslosen. Der pfändungsfreie Rest der Pensionen und immensen Staatsgehälter wäre einem sozialen Zweck zuzuführen. Beispielswiese den vielen Geschädigten dieser verkappten Diktatur des Unrechts eine Minimalquote ihres Schadens zu zahlen. Zu mehr wird es ohnehin nicht langen.

Wie dieser Unrechtsstaat sich einerseits hemmungslos bereichert hat, andererseits durch sinnlose Zerstörung des Mittelstandes und anderer unverzeihlicher wie unnötiger Kapitalvernichtungsaktionen zuletzt sein eigenes Grab geschaufelt hat, wäre praktisch eine unendliche Geschichte zu dem noch aufzuarbeitenden Kapitel, was es heißt, Moral, Recht und die Kultur eines Volkes zu vernichten.

In der Allgewalteneinheitstyrannis besteht sehr wohl eine Allzuständigkeit einer jeden Behörde für die Begehung von Staatsverbrechen. Umgekehrt ist niemand zur Ahndung dieser Verbrechen bereit oder in der Lage. Welcher weitere Beweis für die gegenwärtig geradezu widerwärtige vollständige Politikunfähigkeit unserer noch herrschenden Klasse soll noch geführt werden?


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Politik funktioniert am besten im Unrechtsstaat (VI)

Von daher ist die ”politische Justiz” prinzipiell gewollt, auch wenn allüberall der Rechtsstaat vorgegaukelt wird / Die schwächsten BVG-Kandidaten sind den Parteien gerade recht

”Politische Justiz” im Namen des ”Rechtsstaats”? Was ist politische Justiz und - fällt die ”Karlsruher Diktatur des Unrechts” darunter? Zugespitzter läßt sich die Frage nach Rechts- oder Unrechtsstaat nicht stellen. Denkgesetzmäßig läßt sich ein Rechtsstaat mit politisch abhängigen Richtern unmöglich führen. Das hängt mit der Definition des Rechtsstaats zusammen, Dieser kann nur mit dem ”gesetzlichen” Richter in der Praxis verwirklicht werden. Wer als Richter in einem wie auch immer gearteten Abhängigkeitsverhältnis zu einer der Gerichtsparteien steht, kann nicht mehr unbeeinflußt entscheiden. Das gilt insbesondere durch den höchsten Richter, der jene Grundsatzstreitigkeiten zwischen dem um seine Grundrechte kämpfenden einfachen Bürger und der Staatsmacht selbst zu entscheiden hat. Dieser Ausgangsfall findet hier unser besonderes Interesse.

Wer bei einer Rechtsfrage von größter Bedeutung streitentscheidend zu urteilen hat, darf natürlich niemals in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Staatsgewalt stehen. Das läßt sich selbst juristisch nicht bestreiten. Ganz plastisch und wirklichkeitsnah erkennt man diesen Zusammenhang, wenn man an den Fußballskandal des letzten Jahres mit ”verschobenen” Spielausgängen durch einen bestochenen Schiedsrichter denkt. Er wollte den Sieg der einen Partei, der ihm geldwerte Vorteile verhieß.

Die aus diesem skandalträchtigen Sachverhalt einzig abzuleitende Konsequenz wurde auch prompt vom DFB in der Richtung gezogen, weil solch unlauter manipulierte Spiele durch deren angeordnete Wiederholung unter regulären Bedingungen den alleinigen allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen entsprach. Unser deutsches Verfahrensrecht reagiert nicht anders.

Wird später festgestellt, dass der Richter sich in bezug auf die Leitung und Entscheidung einer Rechtssache durch Korruption strafbar gemacht hat, wird die selbe Konsequenz durch eine von Gesetzes wegen nötige Wiederholung jener Gerichtsverhandlung zur richtigen Entscheidung jenes durch Richterfehlverhalten ebenso ”verschobenen” Rechtsstreits angeordnet. Das nennt man juristisch die ”Wiederaufnahme des Verfahrens”.

Die Brisanz dieser Erörterung wird durch den Umstand offenkundig, dass nur die innere und äußere Freiheit von jedem unlauteren Druck auf den zur Rechtsentscheidung berufenen gesetzlichen Richter jenen erst definitionsgemäß als Richter auszeichnet. Nach hier in unserem Kulturraum einhelliger Überzeugung, festgelegt im Grundgesetz (GG), ebenso in der Europäischen Menschenrechtskonvention und allen Verfahrensrechten unserer Nachbarstaaten, ist dies absoluter rechtsstaatlicher Mindeststandard. Es wäre deshalb der staatliche ”Supergau” unserer Bundesrepublik, würden jene rechtsstaatlichen Minimalerfordernisse wegen unlauterer und damit natürlich auch strafbarer Beeinflussung unserer höchsten Richter sichtbar unterschritten.

Richter in eigener Sache

Wie nicht anders zu erwarten, liegt die rechtstheoretische Überprüfung auf einfachstem und damit nicht mehr strittigem Niveau. Jedes relevante Abhängigkeitsverhältnis zwischen Richter und Partei macht ihn zum faktischen Richter in eigener Sache. Das aber wissen wir seit mehr als 2000 Jahren Überlieferung von römischer Rechtskultur, die jetzt zu unserer eigenen geworden ist. Richter in eigener Sacher kann und darf nie rechtsstaatlicher Standard sein.

Unsere eigentlich noch relativ junge rechtsstaatliche Geschichte als Bundesrepublik muß sich deshalb schon die Frage gefallen lassen, was sie denn von einer Bananenrepublik grundlegend unterscheidet.

Rechtsstaatliche Wurzeln können sich nur da entwickeln, wo sich das Prinzip Recht zur Regelung aller (auch politischen!) Streitfragen durch den bei seiner Berufsausübung in jeder Hinsicht unabhängigen Richter als bleibende Institution auszeichnet. Wer seine bewiesene Nähe zur Mafia nur verbirgt und nicht grundlegend abbricht und Verfehlungen hierzu klar offenlegt, kann schlecht den hohen Anspruch erheben, in direkter Vertretung des ”lieben Gottes” auf Erden zu handeln.

Wer das Institut des gesetzlichen Richters heimlich durch wie auch immer geartete Richterbestechung oder unlautere Richterbeeinflussung durchbricht, ist als angemaßter ”Rechtsstaat” bestenfalls eine historisch in ewiger Erinnerung bleibende Dauerlachnummer der Weltkulturgeschichte. In dem Sinne gibt es nur zwei Fachbezeichnungen für den Überbegriff ”Richter”. Zum einen wird er definitionsmäßig ausschließlich mit seiner notwendigen völligen Ungebundenheit als gesetzlicher, sprich rechtsstaatlich verantwortungsvoll handelnder Richter beschrieben. Sein Gegenstück, das nach rechtsstaatlicher Vorstellung allenfalls als ”angemaßter”, nicht wirklicher Richter zu beschreiben wäre, heißt: ”politischer Richter”.

Natürlich muß der ”gesetzliche” Richter noch weitere persönliche Eigenschaften vorweisen, will er die hohen Anforderungen erfüllen, die das Gesetz, aber auch unsere allgemeinen Anforderungen als Rechtssuchende an jenen (nahezu) idealen Richter stellen. Als höchster Richter kann man an jenen Anforderungen natürlich keinerlei Abstriche zulassen.

Diese in der Person des gesetzlichen Richters zusätzlich liegenden persönlich-fachlichen Gesetzesvoraussetzungen müssen ebenfalls vorhanden sein. Sein Urteil kann nur dann mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Anspruch der weitgehenden Richtigkeit genügen, wenn er auf weitere unabdingbare Richtereigenschaften zurückgreifen kann. Auch hier herrscht absolute Einigkeit. Ohne ”Professionalität” in Form von vertieften Rechtskenntnissen läßt sich ein Richter ebenso wenig vorstellen wie ohne vertiefte soziale Kompetenz, exzellente Menschenkenntnis, Charakterstärke, unverfälschtes Gerechtigkeitsgefühl und was sonst noch alles zu einem idealen Richter dazugehört.

Charakter gefragt, nicht der Auftritt

Selbst wenn diese persönlichen Eigenschaften bis auf unbeugsame Charakterstärke optimal bei einem ”politischen Richter” vorhanden wären, macht ihn dies keinesfalls zum akzeptablen ”gesetzlichen” Richter. Im Gegenteil, hervorragende Rechtskenntnisse könnten ihn leicht dazu verführen, ein fachmännisch manipuliertes Urteil zu fällen, was ja letztlich den BVG-Richtern in dieser Artikelserie zum Vorwurf gemacht wird. Deren Gebildetheit, überragende Rechtskenntnisse und weitere ”Sekundärtugenden”, um Scheinurteile in wohlgesetzten Worten abzufassen, sind nicht ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Aber warum muß man fortlaufend unbegreifliche Fehlurteile in Hülle und Fülle feststellen, die automatisch deren höchstrichterlichen Nimbus als unabhängige ”gesetzliche” Richter völlig konterkarieren?!

Hier setzt die Untersuchung an, ob unsere überraschenderweise lediglich von der Politik nach einem abgesprochenen Schlüssel ernannten, nicht im engeren Sinne vom Volk nach Art. 20 II GG gewählten Verfassungsrichter ausreichend politisch ungebunden sind.

Wenn neben diesen schwer verständlichen richterlichen Fehlleistungen im Bereich der Bürgerbeschwerden weiterhin für jeden klar denkenden Bürger antidemokratische Entwicklungen hier im Lande unter den angeblich so wachsamen Augen des BVG ein schwer erträgliches Ausmaß angenommen haben, kann eine solche höchst ehrenrührige Rechtsüberprüfung auch nicht mit dem Argument ”Gotteslästerung” unterbunden werden.

Es gilt hier immer noch zur Verteidigung unserer Bürgerrechte die einfache indianische Beweisregel, wonach jedenfalls ehrenhafte Politik und ehrenhafte Gesinnung bei unseren BVG-Richtern dann nicht mehr zu unterstellen sind, wenn überall ”rechtsstaatswidriger Rauch aufsteigt”. Hier muß ein gefährliches Feuer glimmen. An ihren Taten soll man auch Pharisäer erkennen können, warum nicht auch Verfassungshochverräter?

Wer hier nicht ein Komplott der von höchster Stelle abgesicherten Allgewalteneinheitstyrannis sieht, dem ist in seiner sprichwörtlichen deutschen ”Michel-Gutgläubigkeit” wahrlich nicht mehr zu helfen.

In diesem höchst sensiblen Rechtsstaatsbereich gibt es keine Zufälle. In der Allgewalteneinheitstyrannis muß man annehmen, dass es auch in der höchst wichtigen Frage der Ernennung von BVG- Richtern keine ungewollten Zufälle gibt. Das widerspräche dem Zufallsprinzip, wonach sich unwahrscheinlich seltene Zufallsmomente niemals beliebig akkumulieren können. Eine politische Fehlentwicklung insgesamt, das heißt in Deutschland und Europa, die sich nur durch ein grundlegendes Fehlen von hinreichender Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Justiz als Ganzes erklären läßt, fällt nie vom Himmel.

Das Unternehmen Demokratie, seit Jahrzehnten bei allen Bürgern, einschließlich des Bürgerpräsidenten von Weizäcker bereits vor 20 Jahren in schweren Mißkredit geraten zusammen mit dem offenkundigen Tatbestand der gelenkten Presse, sind ebenfalls keine Meteoriten, die hier regelmäßig in kurzen Abständen einschlagen. Da liegt es auf der Hand, die unbestreitbar tragende Verantwortung unseres höchsten Gerichts in diesem Zusammenhang unter die Lupe zu nehmen.

Warum klemmt denn alles beim BVG?

Hat man während einer längeren Beobachtungsphase der ”Rechtprechung” unseres höchsten Gerichts angesichts der schwierigen und weniger rechtlich anspruchsvollen, zwischenzeitlich versuchten Aufarbeitung der Wiedervereinigung und des Zusammenwachsens von Europa sich hinreichend kundig gemacht, so kommen jetzt weitere Ungereimtheiten in Fülle hinzu. Da hätte sich längst die Grundsatzfrage stellen müssen, wo und warum praktisch alles beim BVG ”klemmt”, was seinen Verantwortungsbereich angeht.

Eine derart ausgefeilte höchstrichterliche Technik, beliebige politisch gewünschte Urteile so unverfänglich zusammenzuschreiben, wie es die hohen Politiker gerade erwarten, eröffnet den schwerwiegenden Verdacht, dass auch hier das Prinzip ”Zufall” vollends auszuschließen ist.

Wer auf so vielen divergierenden Ebenen dem hohen rechtsstaatlichen Anspruch, den sich dieses Gericht bei jeder passenden PR-Gelegenheit immer wieder selbst stellt, völlig verfehlt, ist wie der bisher anerkannte Meisterschütze, der auf kürzester Entfernung das Scheuentor immer wieder verfehlt. Warum muß unser Verfassungsgericht in einfachster Sache immer wieder seinen Nimbus als Gericht mit höchster Fachkompetenz derart diametral verfehlen? Steht dahinter eine schwerwiegende Erpressung der bereits georteten ”Allgewalteneinheitstyrannis? Fachliche Unfähigkeit oder Richterirrtum sind hier definitiv auszuschließen.

Um jeden eigentlich schon nicht mehr zu rechtfertigenden Zweifel vollends auszuräumen, damit endlich alsbald rechtsstaatliche Inventur in Karlsruhe und anderswo gemacht werden kann, folgender mehr als ”überraschender” Sachzusammenhang: Wie wird man Richter beim BVG? - Gute Frage, niederschmetternde Antwort: Nur auf handverlesenen Vorschlag der obersten Politikkungelbude der Nation, jenes berüchtigten Bundestagsrichterwahlausschusses, kann man Richter am BVG mit einer Zweidrittel-Mehrheit werden, wenn man sein besonders Interesse vorher ausdrücklich handschriftlich bestätigt hat.

Was aber sieht das Gesetz vor? Welche Anforderungen stellte es an die Auswahlkriterien jener nur als Wettbewerb der Allerbesten zu verstehenden Richterwahl für unsere höchsten Richter?

Auch hier stoßen wir auf ein Stück aus dem politischen Tollhaus, das schon längst vergessen wurde. - Nach der ursprünglichen Vorstellung des Gesetzgebers sollten nur allseits überzeugende Persönlichkeiten höchsten Niveaus eine Richterstelle beim BVG erhalten. Die Grundentscheidung des Gesetzgebers, dass die anzustrebende höchste Fachqualität bei Verfassungsrichtern, die stets einherzugehen hat mit bester charakterlicher Konstitution, spricht für sich selbst. Deshalb sollten nur derart überragende Persönlichkeiten zum Zuge kommen, welche eine solche Qualitätsmehrheit von zwei Dritteln aller Stimmen auf sich als Gewählte vereinigen könnten.

Als ein Kanzler noch Respekt haben mußte

Sehr bald stellte sich heraus, dass im politischen Affenzirkus von damals - auch bekannt als frühere Bundeshauptstadt Bonn - diese richtige Vorstellung absolut nicht durchzusetzen war. Zum einen war deutlich geworden, welchen überragenden Einfluß das BVG damals spielte und dabei häufig in der Verfassung nicht klar geregelte Zuständigkeits- und Machtfragen zu entscheiden hatte. Dabei konnte man auch als Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer gelegentlich unter die Rechtsstaatsräder geraten. Der Ausbau des BVG mit hochqualifizierten Fachleuten entsprach deshalb nach einschlägigen Erfahrungen der Politikprominenz durchaus nicht der Idealvorstellung der führenden Politiker, die ”keine fremden Rechtsgötter und schon gar nicht über sich haben wollten”. Außerdem hätte die Besetzung des BVG mit parteifernen Persönlichkeiten keine sichere Berechnungsgrundlage über den mutmaßlichen Ausgang wichtiger Prozesse mehr zugelassen.

Immer wenn politisch die Machtfrage tatsächlich angesprochen wurde, spielte sie eine überragende Rolle. Sachinteressen gingen dann regelmäßig unter. So auch bei den Parteitaktiken im Zusammenhang mit der Richterwahl eines BVG-Richters. Auch der überzeugendste Kandidat kann durch die Politik beschädigt und verschlissen werden. So war es an der Tagesordnung, als jeder der beiden großen Parteien mit mindestens der Sperrminorität ausgestattet, nach taktischen Erwägungen versuchte, eine ihrer Machtposition günstige Kandidatennominierung durchzusetzen. Allzu oft ein gänzlich unmögliches Unterfangen.

Abhilfe mußte her, weil diese ewig andauernden taktischen Spielchen die Parteien selbst öffentlich in Mißkredit brachten. Aber anstatt eine durchführbare Wahl zu konzipieren, die das verfassungsmäßig verpflichtende Verfahren des Art. 20 II GG mit notwendigen Kompromissen zu einer Wahl um die besten Köpfe ins BVG durch ein vom Volk legitimiertes Wahlmännergremium umgesetzt hätte, führten die Parteien mit dem größten Kungelausschuß, jenem Richterwahlausschuß, ein Verfahren ein, das unsere Verfassung offenkundig ausgehöhlt hat.

Da geheime Wahlen im Ausschuß meist keine Lösung brachten, mußten gemeinsame Absprachen her. Die daraus meist hervorgehenden, eher schwachen Kandidaten wurden prompt als ausgewogenes höchstes und vielversprechendes Richtergremium hochgelobt, wie es zur politischen Kontinuität unserer Verfassungswirklichkeit am besten wäre.

Tatsächlich waren sie, je schwächer sie waren, für die sie auswählenden Politiker um so lieber. Als politische Spielbälle jener Politikstrategen waren sie insgeheim immer hoch willkommen, die über die falsche Personalauswahl der BVG-Richter den Rechtsstaat zum eigenen Vorteil im Ergebnis entscheidend schwächen wollten.

Es begann damit die politische Entwicklung, wo man den ”rechtsstaatlichen Wein” fortlaufend derart mit demokratiewidrigem Wasser verdünnte, bis das ganze Gesöff vorhersehbar ungenießbar wurde. Jede der vielen folgenden Justizreformen wurde deshalb zu einer im Ergebnis gewollten weiteren Rechtsstaatsdemontierung.

In dieser verheerenden Pattsituation kam man gar auf die glorreiche Idee, eine umfassende geheime, für jeden der Kungelparteien akzeptable ”ewige” Absprache über gegenseitig zu stützende Kandidaten zu treffen. Das Qualitätsargument spielte damit ab sofort so gut wie keine Rolle mehr, sondern nur noch die politische Machbarkeit.

Parteien feilschen um Richterposten

Um dieses Postengeschachere nicht immer wieder als faktisches Versagen der ”selbst ernannten so überzeugten” Demokraten in der Öffentlichkeit erscheinen zu lassen, hat man mit folgendem ”Befreiungsschlag” eine dauerhafte Lösung für dies Problem wie folgt geschaffen: Alle Parteien wirken bei der Kandidatenauswahl zunächst erfolgreich zusammen, damit überhaupt ein Kandidat eine Zweidrittelmehrheit erreicht. Danach hat jede Partei nach ihrer zahlenmäßigen Vertretung im Bundestag ein Vorschlagsrecht bei dem neu zu wählenden BVG-Richter, dessen Vorgänger früher einmal als ihr ”Kandidat” zum BVG-Richter gewählt wurde.

Dieses zutiefst verfassungswidrige Verfahren zeigte im übrigen, wie wenig die Parteien je bereit waren, ihre immer weiter gewachsene politische Macht mit dem angeblich ”durch nichts zu ersetzenden Prinzip Recht” zu teilen.

Wer nur taktische politische Spielchen betreibt, muß sich natürlich rechtzeitig Gedanken machen, jeden Fall eines Prozeßverlustes und damit gleichzeitig verbundenen ruinösen Ansehensschaden zu vermeiden. Damit war das früher so abstoßende ewige Kandidatengezerre beerdigt. Aber um welchen politischen Preis? Anstelle von angesehenen und das Projekt Rechtsstaat weiter konsolidierenden und wohlmeinend fördernden starken Richterkandidaten wurden politische Wasserträger rekrutiert, auf die sich die Spitzenpolitiker meinten stets verlassen zu können. Verkehrte politische Welt und ebensolche politische Denkungsweise, die allen seither eingetretenen Wassereinbruch in unser rechtsstaatlich konzipiertes Haus nahtlos erklären können.

Zur damals unabdingbaren Mehrung der natürlichen Autorität des BVG hat es nach diesem politisch niederträchtigen Rechtsstaatverrat nie mehr führen können. Jeder Chefkoch weiß es und handelt danach. Nur edle Zutaten machen die Güte des Mahls aus. Unsere Politiker waren wohl der Meinung, dass mit ranziger Butter, uraltem Speiseöl und dafür um so ekelerregenderem Bratenfleisch straflos längst bekannte Rezepte zum Ausbau unseres Rechtsstaats ersetzt werden könnten.

Die Quittung haben wir heute: Hofberichterstattung vom Feinsten aller in Karlsruhe akkreditierten ”Journalisten”, damit auch nur ja kein echtes Rechtsproblem an die Öffentlichkeit kommt. Alles fault und stinkt vor sich hin. Kein Offizieller wagt mehr, nach den geruchsneutral eingeschweißten kapitalen Justizleichen in Zellophan ohne Zahl zu schauen.

Der alleine unserer Rechtskultur entsprechende Gedanke, daß jene offenkundig höchstrichterlich manipulierten Beschwerdeverfahren - unseren ebenso manipulierten Fußballsspielen durchaus vergleichbar - endlich mal korrekt überprüft werden sollten, verursacht nur noch Kopflosigkeit auf der ganzen Linie.

Journalisten als BVG-Hofschranzen

Wer dann die nur noch manipulierten und verlogenen jährlichen Pressekonferenzen erlebt, wobei es sich die Herren der Karlsruher Hofberichterstattung angelegen sein lassen, nur ja kein brennendes Justizproblem anzusprechen, um den ”nackten Rechtsstaatskaiser” nicht zu brüskieren und damit gleichzeitig ihre so wertvolle Akkreditierung nur ja nicht zu verlieren, benötigt keine Rückfragen mehr. Bodo Hausers Antwort, in diesem Zusammenhang: ”Gute Frage, Kienzle, wir müssen als Medium belügen und betrügen, weil wir ein Rechtsstaat sind!”, paßt überall. Tatsächlich ist die Situation hier im Lande noch um vieles schlimmer und hat längst unvorstellbare Ausmaße angenommen.

Man könnte ja in diesem ”Zusammenhang” gleich noch zusätzlich die Unzahl der einfach mit Formaltricks abgewimmelten Verfassungsbeschwerden zur Sprache bringen. - Aus einer Kartei von 100.000 allgemeinen Korrespondenzen des BVG, genannt AR, könnten sich noch leicht 5.000 bis 10.000 Bürgerbeschwerden herauskristallisieren. Diese sind oft an der viel zu kurzen Begründungsfrist von nur einem Monat gescheitert. Dann gäbe es plötzlich bereits 10.000 bis 15.000 Bürgerbeschwerden, die man ohne jede Bearbeitungskapazität durch den Karlsruher BVG-Flaschenhals durchpressen müßte

Schlimmer noch: Würde sich im weiten deutschen Land erst einmal die freudige Botschaft herumsprechen, dass alle Bürgerbeschwerden beim BVG sorgfältig und ordnungsgemäß bearbeitet würden, weil die rechtsstaatliche Quintessenz, möglichst viele richtige Entscheidungen produzieren zu wollen, jetzt ohne Ansehen der Person ab sofort politisch durchgesetzt werden soll, wäre dies der ultimative Dammbruch. Wahrscheinlich würden sodann 100.000 echte Bürgerbeschwerden anfallen.

Es macht keinen Sinn, diese längst absehbaren grundlegenden rechtsstaatlichen Reparaturarbeiten weiter zu verzögern, oder gar deren Notwendigkeit politisch zu leugnen. Wer es genau bewertet, kommt zum unbestreitbaren Ergebnis, dass der sprichwörtlich bekannte politische Richter Freisler mit dem denkbar schlechtesten Leumund als ”Richter” in der Gestalt einer menschlichen Bestie, der nach eigenem Selbstverständnis auch nur ”Soldat an der Rechtsfront mit seinen Richterkollegen am Volksgerichtshof sein wollte, in Karlsruhe heute keine ”Kollegen” sitzen hat.

Anders wäre es, die Idee des Rechtsstaats wäre beim BVG nicht nur begraben, sondern gar eingeäschert oder in der ideologischen Salzsäure des dort etablierten Unrechtsstaats völlig aufgelöst.


zum Anfang  

Deutschland AG vor der verschleppten Insolvenz (VII)

Kriminelle Politik und ihre zwangsläufigen Folgen / Wer soll die Folgen der Staatskorruption je wiedergutmachen können?

Es ist eine historisch belegte Binsenweisheit: kein Unrechtsstaat kann wirtschaftlich überleben, wenn er längere Zeit in Funktion war und wahllos gegenüber den für vogelfrei erklärten Gerichtsparteien gewütet und deren Recht nach Belieben gebrochen hat. Was die Willkürspur so wahllos lang macht, ist das merkwürdige Selbstverständnis aller rein politisch agierenden Richter, zu jedem vom System gerne gesehenen Rechtsbruch jederzeit berechtigt zu sein, ja geradezu die besondere Aufgabe zu haben, unter systemkritischen Bürgern ungestraft willkürlich wüten zu dürfen. Dass für solch eine Aufgabe eher Berufszyniker geeignet sind, die sich beim Rechtsbruch und im Rechtsbruch geradezu suhlen, schafft dann das Ausgangsverhältnis von nur sehr wenigen korrekten Gerichtsentscheidungen im Verhältnis zur großen Zahl der Rechtsbrüche.

Würde man jene ”Richter” als zügellose Benutzer eines edlen Luxusbordells mit Freiticket beschreiben, so hat man ihre Motivation, sich wegen der guten Gelegenheit auch ungestört und ausgiebig verlustieren zu dürfen, psychologisch zuverlässig beschrieben. Dass in einer solchen Brutstätte des Dauerrechtsbruchs die korrekten Gerichtsentscheidungen ganz die Ausnahme darstellt, versteht sich von selbst.

Zurück bleibt stets eine Wallstatt von Rechtsbrüchen, die praktisch im Akkord ohne Unrechtsbewußtsein begangen wurden. Heißt es plötzlich nach einem politischen Umbruch, dass ausgerechnet jene bisherigen Rechtsbrüche als Staatskriminalität aufgearbeitet werden müssen, so ist praktisch jede Akte voll durchzuarbeiten. Eine spektakulärere Insolvenz dürfte es noch kaum je gegeben haben.

Was die Sache insbesondere schwierig macht, ist der politische Widerwille der bislang verantwortlichen Politiker, sich dieses öffentlich Armutszeugnis und darauf aufbauend sich selbst dieses politische Armutszeugnis auszustellen.

Welcher Eklat der größere sein könnte, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle mehr. Ob der Pseudorechtsstaat als Unrechtsstaat liquidiert wird oder insgesamt in Form eines betrügerischen Bankrotts das Zeitliche segnet, macht kaum noch einen Unterschied. Am Eklat selbst wird man sicht mehr vorbeilavieren können. Das steht mit sehr großer Sicherheit fest. So verliert die Allgewalteneinheitstyrannis mit den wichtigsten Politikern und ihren sonstigen Justizexponenten in jedem Fall ihr Gesicht.

Der moralische und der finanzielle Bankrott

Wer sich klar macht, dass jeder moralischer Bankrott stets früher oder später zum finanziellen geführt hat, wer sich weiterhin überlegt, dass bei funktionierendem Rechtsstaat dieses finanzielle und moralische Debakel nie über uns hereingebrochen wäre, muß anerkennen, dass der unverfälschte Rechtsstaat auch aus Kostengründen die weitaus preiswerteste Lösung ist, einen Staat zu führen.

Ausgehend von dieser über uns demnächst hereinbrechenden Problematik, wie man politische, finanzielle und taktische Überlegung zu einem schlüssgen Ganzen zusammenführen kann, wird sich der allein richtige Gedanke sehr schnell einstellen, dass der neu strukturierte Rechtsstaat grundgesetzlicher Verheißung nie so wertvoll wie heute ist, um den schwierigen Wiederaufbau ordentlich in die Tat umzusetzen. Neben dem hochdramatischen Komplex Verfassungshochverrat gibt es den nicht minder schwierigen Komplex des Hochverrats gegen den Bund. Hierzu folgende Überlegung:

Die völlige Kaltstellung eines so mächtigen Gebildes wie das Rechtsstaatsprinzip, das immerhin durch lebenslange Strafbedrohung gesichert ist, erfordert ein Machtzentrum das kaum mächtig genug einzuschätzen ist. Solche Machtzentren gibt es durchaus in der Welt. Sie sind im ECHO-Beitrag vom 12. März ”Betrüger, Banken und Bilderberger” sogar direkt angesprochen worden.

Wenn es stimmt, dass die Mächtigsten des US-Dollar-Imperiums, genannt die ”Bilderberger”, die Bundesrepublik langsam in die Armut treiben wollten, indem man unser schlecht und recht funktionierendes Rechtsstaatsystem praktisch aushöhlen lassen wollte, so hätte man sich keinen besser funktionierenden Weg für dieses niederträchtige Ziel ausdenken können. Abgesehen davon, dass wir es hier mit einem Kriegsverbrechen nach der Haager Landkriegsordnung zu tun hätten, die ausdrücklich eine solche Einflußnahme auf das Recht zur Selbstbestimmung eines Volkes verbietet, wären damit auch weitere bei uns bislang eingetretene Fehlentwicklungen erklärt.

Alle deutschen Kanzler, die sich diesem Verband zugehörig fühlen, mögen sich Gedanken machen, wie sie sich je in dieser Sache vor den Karren des höchsten Rates der Bilderberger haben spannen lassen. Das wäre dann ein theoretischer Fall für den Generalbundesanwalt Nehm, wenn er sich wieder dienstbereit gemeldet haben wird. Jedenfalls könnte es im Zuge des anstehenden Generalfrühjahrsputzes hier im Lande durchaus hilfreich sein, alle Hindernisse für die Festigung unseres Landes in Richtung Rechtsstaat und Demokratie gleich mit zu beseitigen. Das nicht nur ehrenrührige Vier-Mächte-Statut hat nach mehr als 60 Jahren Kriegsende längst ausgedient.

Natürlich kann das überfällige politische Großreinemachen die gewichtige Frage nicht auslassen, wie die Sache mit dem moralischen und finanziellen Bankrott tatsächlich steht. Ob die Bundesrepublik bereits als konkursverdächtig anzusehen ist, war bereits Gegenstand ausführlicher Erörterung in vor 22 Jahren veröffentlichten Büchern wie: ”Wann kommt der Staatsbankrott?” und ähnlichen Abhandlungen. Diese Aufsätze haben sich indes nicht mit dem Thema beschäftigt, was es tatsächlich bedeutet, wenn das übliche Finanzcontrolling eines Staates, also die Gewaltentrennung und die gegenseitige Kontrolle aller Staatsgewalten oder ersatzweise der freien Presse sichtbar außer Gefechtgesetzt ist.

Etatmanipulationen und andere Fälschungen

Tatsächlich würde ein solch unprofessioneller Zustand bei einem Weltkonzern zu dessen augenblicklich stark herabgestufter Kreditwürdigkeit führen. Bei Staaten kann dies im Prinzip nicht anders sein, weil auch in diesem Falle die Wahrscheinlichkeit viel größer einzustufen ist, dass Etatmanipulationen und andere Fälschungen einen exakten Einblick in seinen Vermögensstatus verhindern. In diesem Augenblick beginnt sich bereits erfahrungsgemäß die Konkurskugel sehr schnell zu drehen, wenn sich hieraus Legendenbildungen zur Kreditwürdigkeit jenes Schuldners ergeben.

Wer tatsächlich konkursreif ist, diesen Zustand aber durch unkorrekte Führung seiner Geschäftsbücher einschließlich der erstellten Bilanzen verschleiert oder den überfälligen Gang zum Gericht aus naheliegenden Gründen verschiebt, um die damit einhergehende Rufbeeinträchtigung zu minimieren, hat sich bereits unlösbar in den gesetzlichen Tatbestand des betrügerischen Konkurses verstrickt.

Im Nachhinein ist es absolut nicht plausibel, warum dieses ehemals reiche Deutschland sich in derart unnötige, auch teure und jetzt ruinöse Schuldenreiterei verstrickt hat. Anstelle einer geordneten Schuldenrückführung, die als vorübergehende Maßnahme zur Liquiditätsverschaffung niemals ein Dauerzustand sein darf, wird die Droge Schuldenmachung trotz ihrer bekannten volkswirtschaftlichen negativen Wirkung zu Lasten künftiger Generationen weiter verkonsumiert.

An eine überfällige, irgendwann verstärkt aufzunehmende Umkehr dieser Entwicklung mit stetiger vorzeitiger Schuldenrückzahlung ist bis heute nicht zu denken. Die Staatskasse sprudelt, im Gegenteil, viel weniger ergiebig, die Staatsausgaben wachsen dagegen nicht zuletzt wegen des astronomischen Schuldenberges überproportional. Mit anderen Worten, die Schuldenfalle hat längst über der Bundesrepublik zugeschnappt. Sogar Brüsseler Strafsanktionen sind jetzt nicht mehr ausgeschlossen.

Wer aber kümmert sich um diese insgesamt verheerende Entwicklung wirklich, indem er die Hintergründe aufzeigt, die mit dieser laxen Schuldenbedienung einhergeht. Weder die ”Opposition” noch das selbsternannte gute Gewissen der Nation, unser rühriger Bund der Steuerzahler, zeigen mit dem Finger in die wirkliche Wunde, die da heißt ”Allgewalteneinheitstyrannis”.

Straftatbestand der Amtsuntreue fehlt

Keine der politischen Parteien ist in dem Sinne unschuldig, was jene Problematik angeht. So hätte längst aufgezeigt werden müssen, wie das daraus resultierende angenommne Etatdefizit von wenig gerechnet 30 bis 40 Milliarden Euro zur direkten Linderung des Staatsdefizits netto hätte eingesetzt werden können. Die seit 40 Jahren gebetsmühlenhaft wiederholte politische Forderung, den Straftatbestand der Amtsuntreue einzuführen, um mit Hilfe des Staatsanwalts diesem ebenso gefährlichen wie im höchsten Maße ärgerlichen Übelstand zu Leibe zu rücken, ist zur regelmäßigen weinerlichen Pflichtübung verkommen. Da möchte man fast vermuten, diese Zurückhaltung könnte ebenso etwas mit dem Phänomen der Allgewalteneinheitstyrannis zu tun haben.

Wo es den Steuerverschwendern richtig wehe täte, befleißigt sich der Bund der Steuerzahler einer sehr sanften Umgangsform. Vielleicht sind ihm die im Zusammenhang mit seinem öffentlichen Wirken zustehenden Zuwendungen der großen Politik doch mehr wert, als sein geschäftsmäßig gutes Verhältnis zum Bund zu opfern. Das wäre schließlich seine Aufgabe, ohne jede Rücksichtnahme, das Finanzgebaren er der öffentlichen Hans sorgfältig im Sinne der Mitglieder auf Verschwendungstendenzen und deren Abstellung zu überprüfen.

Nicht anders wie den kriminellen, nie enden wollenden Verschwendungen geht es mit der ständig zunehmenden Staatskorruption. Hier stehen Beträge auf dem Spiel, die noch sehr viel höher sein sollen, aber mangels funktionierender Justiz nie dingfest zu machen sind. Da fällt es auch nicht mehr ins Gewicht, wenn die insgesamt mehr als fragwürdige Finanzgerichtsbarkeit als eine solche bezeichnet wird, die an Rechtsbeugung grenze.

Jegliche ”Grundsatzkritik” findet nur nach dem Motto statt, wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß! ...womit wir die Funktion des Bundes der Steuerzahler sehr schnell und exakt als das entlarvt hätten, was er tatsächlich ist: Eine Alibiveranstaltung, die trotz der in jedem Jahr erhobenen Kritik offenbar nichts bewirken will und darf.

Nicht anders sieht es mit längst zum großen Ärgernis gewordenen Demokratieverwerfungen aus, die mehr als 55 Jahre nach der Einführung des Grundgesetzes auch nach ausgabenpolitischen Auswirkungen ein Skandal allererster Güte sind. Es handelt sich dabei um die längst erkannte, mit fast grundgesetzändernder Mehrheit operierende ”Fraktion” der Angehörigen unserer ”Öffentliche Hand”, die nahezu ausschließlich Eigeninteressen gegen das Volk in üppige eigene Versorgungsleistungen gesetzlich geregelt haben. Auch ansonsten geht gegen sie absolut nichts.

Ein solcher nur noch peinlicher Politikansatz, der erst sämtliche Voraussetzungen zur Entstehung aller angeblich dringend zu lösenden Probleme klammheimlich einfädelt, die er sodann in konsequenter Verlogenheit und staatskriminellem Handeln schlußendlich zu lösen vorgibt, was er so gut wie nie tut, ist natürlich nichts anderes als das eigentliche Problem, dessen Lösung nur von außen erfolgen könnte, beispielsweise durch vehemente Öffentlichkeitsarbeit des Bundes der Steuerzahler. Das zeigt sich nirgendwo deutlicher, als in der seit fast 40 Jahren versuchten Politik zur Steuerung der uns Bürger mittlerweile erbarmungslos finanziell erdrosselnden wirtschaftlichen Staatsverschuldung.

Eine merkwürdige Art von Kreditwürdigkeit

Kein normaler Schuldner, und wäre er noch so vermögend, hätte 25 Jahre Nachsicht bei seinen Geldgebern erfahren, um seine längst erkannte, ihn kreditmäßig disqualifizierende Verschwendungssucht verläßlich in den Griff zu bekommen. Anders offenbar die Situation in der Allgewalteneinheitstyrannis, zu der selbstverständlich die gesamte deutsche und global wirkende Finanzwirtschaft gehört.

Als traditionell Begünstigte im vermeintlich so einfachen Geschäft des Ankaufs von immer neu herausgegebenen Staatsanleihen lauerten die Herren des großen Geldes stets darauf, den reichen Segen ihrer horrenden Einnahmen aus den Lebensversicherungs-Prämien ohne ”Risiko” wieder gewinnbringend loszuwerden.

Sollte sich jetzt, zeitlich und gesamtwirtschaftlich längst überfällig, die Zinsschraube erhöhen, können die urplötzlich ebenso erheblich in die Höhe schnellenden Zinszahlungen, wie ein Großteil der übrigen Zinszahlungen de Bundes und der Länder bisher, nur noch aus weiteren Zusatzkreditaufnahmen aufgebracht werden.

Das ist übrigens ein klassischer Überschuldungstatbestand, der bei jedem sonstigen Schuldner die Alarmglocken schrill ertönen lassen mußte. Ab sofort wäre der dann fällige Gang zum Insolvenzgericht angesagt, dessen schuldhafte Hinauszögerung bereits strafrelevant als verschleppter oder verschleierter Konkurs gewertet wird.

Natürlich kann eine sicher zu erwartende Einnahme, die im Ergebnis die Illiquidität des Schuldners demnächst nachdrücklich beheben würde, eine hinausgezögerte Insolvenzanmeldung entschuldigen. Alle Verbesserungen der Einnahmeseite, wenn sich diese nach Jahr und Tag nicht realisiert haben, können indes nicht mehr als schuldlose Nichtanmeldung der Insolvenz gewertet werden. Es sei denn, man hat es wiederum mit dem treuen und bewährten Partner im Machtkartell der allmächtigen Allgewalteneinheitstyrannis zu tun. Dann ist natürlich (fast) jedes Ergebnis möglich. . . Hier gelten gänzlich andere Gesetze, insbesondere dasjenige, solche Tatsachen und Wahrheiten unter allen Umständen zu verschweigen, die diesem Machtkartell selbst irgendwie gefährlich werden könnten.

Was geschickte Strafverteidiger hier situationsgemäß noch als entschuldbare Nachlässigkeit einem besonders ”wohlwollenden” Gericht ”verkaufen” könnten, ist aber gleichzeitig Ausdruck jener bereits bekannten ”Unternehmung”. Wenn hierdurch das Prinzip unserer de iure bei Gericht zu praktizierenden ausschließlichen ”Rechtsstaatlichkeit” bewußt mit Gewalt zum Nachteil unseres Grundgesetzes außer Kraft gesetzt werden soll oder sollte, sprechen wir wiederum von Verfassungshochverrat.

Klassisches Stichwort: Verfassungshochverrat

Jeder, der hier entmutigt und enttäuscht recht vernehmlich das Sterbeglöcklein der Rechtsstaatlichkeit zu hören glaubt, sollte sich mit dem Gedanken trösten, daß es weder das funktionierende ”perpetuum mobile” als offenkundige Durchbrechung eindeutiger Naturgesetze noch das perfekte Verbrechen gibt. Auch nicht den auf ewig straflosen Verfassungshochverrat. Hier mag das klassische Stichwort ”Getroffen von der Rache Strahl” eingeführt werden, wie die heimtückischen Mörder in Schillers bekannter Ballade doch noch völlig überraschend der gerechten Strafe zugeführt wurden. Nicht viel anders wird es der Gilde aller so zahlreichen Systembösewichter ergehen, die als Verfassungshochverräter und jetzt zugleich unendlich pflichtvergessene Staatsbankrotteure eine zweite Frontlinie verteidigen müssen.

Soll alsbald ein vorhandenes Finanzloch beim Bund oder den Ländern gestopft werden, so wird dies nur mit dem Aufreißen zweier neuer Löcher zu bewerkstelligen sein. In naher Zukunft werden gar für ein zu stopfendes Loch vielleicht sogar zehn neue aufgerissen werden müssen. Dann spätestens werden jene durch die Rache ihrer Verbrechen automatisch eingeholt sein.

Jeder Bankrotteur, der den Gang zum Konkursgericht vermeiden will, hat sich damit bereits in einem weiteren unentrinnbaren Netz gefangen, das ihn nie mehr frei geben wird. Er schuldet damit zusätzlich Schadensersatz in Form der sittenwidrigen Schädigung und weiterer Gesetze. Vergleichbares geschieht, unabhängig von der Haftung unseres Staates wegen Verfassungshochverrats, in diesem Zusammenhang wegen des verschleppten Staatsbankrotts.

Die wahrheitswidrig geleugnete grundgesetzwidrige Staatsveranstaltung ”Pseudodemokratie und vorgetäuschter Rechtsstaat” mit gelenkter Presse wegen aller dadurch angerichteten Vermögensschäden ist hier neben dem strafrelevanten Akt von Konkursverschleppung ebenso ein Akt der Unternehmung ”Verfassungshochverrat”. Tatsächlich belaufen sich alle wirklichen Staatsverbindlichkeiten um ein Vielfaches höher, als diese bisher angegeben werden.

Nicht nur das im SAAR-ECHO angesprochene Thema ”Schrottimmobilien” und hiermit im Zusammenhang stehender hundsgemeiner ”Rechtsbruch” mit einer Gesamtschadenssumme von 50 Milliarden Euro aufwärts, harrt der alsbaldigen Aufklärung. Auch die ohne Beispiel praktizierte Regierungskriminalität im Zusammenhang mit der (Wieder-)Vereinigung mit mindestens dem Zehnfachen jenes Betrages wäre schnellstmöglich aufzuarbeiten.

Wenn Billionen keine Rolle mehr spielen

Wenn man von bisher nur 1.00.000 Justizopfern ausgehend deren jeweilige Ersatzansprüche auf durchschnittlich 1.000.000 Euro ansetzt, wären bereits eine Billion Euro zusätzlich vom für die Verbrechen seiner Regierenden letztlich haftenden Volkes aufzubringen. Tatsächlich wird diese Zahl an Justizopfern in mehr als 50 Jahren Pseudorechtsstaat noch viel größer sein. Aber selbst das wäre noch längst nicht das Ende der haftungsrechtlichen Fahnenstange. Die Bundesrepublik haftetet langfristig für alle Pensions- und Rentenverpflichtungen, sollte die Rentenkasse zusammenbrechen. Kenner schätzen hier mit einer Zahl von 3 bis 4 Billionen Euro dann fällig werdender Zahlungen. Wo soll dieses Geld herkommen und jetzt noch bei tatsächlich längst eingetretenem ”Negativwachstum” über die bereits festgedrehte Steuerschraube herausgepreßt werden?

Wie nicht anders zu erwarten, hat der in diesem Lande längst festzustellende moralische Bankrott, bei allen Regierenden wie die Vogelgrippe zwangsläufig auf einen großen Teil der Regierten übergegriffen. Deren damit teilweise gerechtfertigte Steuerverweigerung hat Zuflucht zu Steuerverkürzung und hemmungslos ausgeübter Raffkementalität gesucht und gefunden.

Eine kurzfristige Trendumkehr setzte zunächst das entsprechende positive Beispiel bei den Regierenden voraus. Dort müßte nach entsprechender Selbsterkenntnis ein beispielgebendes ”Ruckvorbild” die richtigen Zeichen setzen. Das ist aber nicht ansatzweise erkennbar.

Wie will man das allein aus dieser verfahrenen Situation noch heraushelfende Prinzip ”Gerechtigkeit” als ausgerechnet durch diejenigen aktivieren, welche aus rein egoistischen, raffgierigen Gründen jenes beispiellose Debakel auf all unseren wichtigen Politikfeldern angerichtet haben? Wo soll zum Schluß der einzige ”Systemgerechte” aus diesem seit Jahrzehnten praktizierten Sodom und Gomorrha herkommen, wenn es ihn denn noch gäbe? Im Zweifel hätte er auch nicht die Autorität, jene gerechte Lastenverteilung zu organisieren, ohne selbst in den Ruch zu kommen, hier Wasser zu predigen, aber selbst den besten Wein zu trinken?

Die in dieser Situation auch bei der Abwicklung dieses nie dagewesenen Desasters uneingeschränkt hochzuhaltende und anzuwendende Idee des Rechtsstaats erlaubt allen Schuldigen, zu diesen Vorwürfen zu schweigen. Sie sollen aber wissen, dass dieses legale Schweigen nicht die Frage nach den Motiven eines derart kaltschnäuzigen Verbrechens ohne bekanntes Beispiel verbietet. Und, sie sollen auch wissen, daß nicht nur das Märchen von des Kaisers unsichtbaren Kleidern bei der Aufarbeitung dieses Desasters eine Rolle spielen wird. Auch jenes vom Rumpelstilzchen, das von niemandem erkannt sein will, wird eine sehr ungewöhnliche Rolle bei der Entlarvung solcher Gegner spielen, die sich bisher auf dem Schlachtfeld noch nicht offen gezeigt haben.

Wenn es zutrifft, dass die Bilderberger-Gilde bereits seit langem die Devise herausgegeben hat, dass Deutschland und Westeuropa keine wirtschaftlich erfolgreiche Entwicklung nehmen dürfen, dann scheint es mehr als naheliegend, dass jene Übermächtigen sich an unserem Rechtssystem insgesamt zu schaffen gemacht haben könnten. Dann aber haben ”Bilderberger & Cie” gelegentlichen Erklärungsbedarf. Denn für eine nicht vorhandene, weil rein vorgetäuschte ”westatlantische Wertegemeinschaft”, worauf eine zuletzt offenkundig gewordene völkerrechtswidrige Kriegsführung der Hauptpartner sicher schließen läßt, braucht kein deutscher Bürger nach geltendem Verfassungsrecht auch nur einen Cent an Steuern aufzubringen. Das gilt um so mehr, wenn sich herausstellen sollte, dass die eigene Regierung hierbei erhebliche geldwerte Unterstützung gegen das Gesetz geleistet hat.

Charakter-, kultur- und ruchlos

Aber auch auf das dann eher selbstzerstörerische Sponsoring mittels extrem hoher und absehbar weiter wachsender Steuerbelastung aller Bürger einer charakter- , ruch-, kultur- und bodenlos verlogenen Allgewalteneinheitstyrannis hat nach Art. 20 IV GG seine klaren Grenzen.

Nach zwölfjähriger brutalster Nazi-Diktatur, bei der aber jeder wußte, woran er war und auf was er sich bei versuchtem Widerstand einzurichten hatte, haben wir weitere ca. 50 Jahre unter einem vorgetäuschten ”Rechtsstaat” und einer ebensolchen ”Demokratie” erleben können. Die jeweiligen Haftungskonsequenzen sind absolut gleich. Ob extrem blutige Diktatur im 3. Reich, oder mit ebenso bösem Hintersinn organisierter Unrechtsdiktatur im ”4. Reich”, die Ergebnisse sind jedenfalls in dem Sinne gleich, dass die daraus resultierenden systemgemäß begangenen Rechtsverstöße mit unvorstellbaren ursächlich angerichteten Vermögensschäden nie mehr für uns Bürger finanzierbar sind.

Jeder gute ”Tipp”, wie beispielsweise das nach hier geltender Gesetzeslage absolut wirksame Gebot im Grundgesetz nach Art. 1 III und 20 III GG, dessen strikte Befolgung uns Deutsche davor bewahrt hätte, über die Jahrzehnte durch harte Arbeit angehäuftes beträchtliches Volksvermögen zu einen Großteil wieder zu verlieren, ist im übertragenden Wortsinne mehr als wertvoll, eben ”unbezahlbar”. Nun müssen wir die Erfahrung machen, dass jene Schäden auch gleichermaßen ”unbezahlbar” sind, aber dieses Mal im Sinne von nicht mehr finanzierbar.

Zur sofortigen und uneingeschränkten Rückkehr zu jenem strikt anzuwendenden Rechtsstaatlichkeits- und Demokratieprinzip gibt es deshalb keine Alternative.

Ein bißchen ”Unrechtsstaat” läßt sich nicht mit Aussicht auf Erfolg staatlich organisieren. Es provoziert geradezu die demaskierende Frage an den rein politisch agierenden und entscheidenden Richter oder Staatsanwalt: ” Wieviel ”Freisler” darf ´s denn bitte sein?”

Auch zeugt der gelegentlich gehörte Hinweis von totaler Unkenntnis in die Materie, wenn treuherzig von Systemsympathisanten gesagt wird: ”Nirgendwo in der Welt gibt es eine Rechtsstaatlichkeit, die diesen anspruchsvollen Namen verdient. Damit wäre der Nachweis erbracht, dass diese in der Praxis undurchführbar sei. Dann aber gebiete es der unverkennbare Rechtsfortschritt zwischen VGH und BVG, sich mit dem eingeschränkten Grad von Rechtsstaatlichkeit als Bürger zufrieden zu geben!” Dieser Einwand verkennt zum einen, dass buchstäblich jeder Unrechtsstaat im Verlauf seiner Existenz unbezahlbar im Sinne von unfinanzierbar wird. Nur der Rechtsstaat kann kleinen negativen Anfängen Einhalt gebieten, der Unrechtsstaat nie mehr.

Außerdem ist die These absolut nicht historisch belegt, dass es einen zuverlässig eingerichteten und arbeitenden Rechtsstaat nicht geben könne. Alle entsprechenden Versuche in der Geschichte, wenn sie schließlich und endlich zu einem unbefriedigenden Ergebnis führten, resultierten im Gegenteil aus dem politischen Unwillen, den legal errichteten Rechtsstaat beizubehalten. Nicht der Rechtsstaat als solcher hat dann versagt, sondern die demokratiemüden Politiker, die jenen vorsätzlich ruiniert und demontiert haben.

In der ganzen EU ist es nicht besser

Solches Verhalten gibt es seit geraumer Zeit europaweit zu beobachten, insbesondere von allen Richtern an unseren höchsten Gerichten in Straßburg, Luxemburg und Karlsruhe. Sie nennen sich ”Staatsbeauftragte”, weil sie nicht gewählt werden, sonder wie der Name sagt, genau von der Institution Land ernennt, das sie im Ernstfalle wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilen sollen. Dass man derartig indiskutable Menschenrechtsstandards überhaupt unwidersprochen von der Europäischen Rechtswissenschaft einführt und für rechtlich handhabbar hält, schlägt natürlich dem berühmten rechtsstaatlichen Faß vollends den Boden aus.

Diese Praxis erklärt zum einen den absoluten Tiefststand an Grundrechtsschutz für alle Beschwerdeführer in Straßburg. Noch betrüblicher ist damit aber auch zugleich der dadurch so gut wie nie öffentlich angeprangerte Tiefststand an praktizierter Rechtsstaatlichkeit bei allen nationalen Höchstgerichten erklärt, deren Entscheidungen in Straßburg auf Grundrechtskonformität angeblich sorgfältig überprüft werden.

Würden sie gezielt und konsequent alleine bei der Unzahl von formalen Karlsruher Verfassungsverstößen ohne Ansehen der Person und der Institutionen urteilen, wäre diese Karlsruher Räuberhöhle und vergleichbarer anderer nationaler Gerichte von ruchlosem Dauerrechtsbruch längst ausgeräuchert und geheilt.

Wie tief man in Straßburg bereits gesunken ist? - Immerhin gehört es in Straßburg zur stehenden ”Rechtsprechung”, dass jeder Kläger im innerstaatlichen Rechtsweg vorsorglich auf dem Instanzenweg die Verletzung jener Menschenrechtsverletzungen ausdrücklich rügen muß, die er in seiner Beschwerde nur unter dieser Voraussetzung wirksam rügen kann. Mit anderen Worten, auf den Rechtsalltag übertragen: ein Mord läge erst dann vor, wenn das Opfer seinen Mörder kurz vor der Tat eindringlich davor gewarnt hat, ja nicht auf ihn zu schießen, weil er sich ansonsten wegen Mordes schuldig gemacht hätte!” Wie kann eine derart lebensferne, grob ungerechte, rein willkürliche Rechtssprechung sich bei anderen nationalen Höchstgerichten Respekt verschaffen? Da lachen ja von weitem alle Hühner sich buchstäblich zu Tode!

Auch Karlsruhe kann sich im häufigen Erfahrungsaustausch mit Straßburger ”Regierungsbeauftragten”, also ebensolchen zur Rechtsstaatsverhinderung eingesetzten ”Kollegen” Verfassungshochverrätern beruhigt zurücklehnen. Spektakuläre Aufhebungen Karlsruher Rechtsbrüche erfolgen allenfalls als Alibientscheidungen. So viel zu den verheerenden ”rechtsstaatlichen” Maßstäben, die in Straßburg praktiziert werden.

Dabei erhält jeder abgewiesene Anspruchsteller in Karlsruhe nicht mal eine korrekte Rechtsmittelbelehrung, dass er jene Entscheidungen des BVG binnen einer Frist von sechs Monaten in Straßburg anfechten kann. Im Gegenteil wird er dort sogar ”belehrt”, dass diese Karlsruher Entscheidung ”unanfechtbar” wäre, wovon natürlich nicht im entferntesten die Rede sein kann. Im rechtsstaatlich völlig unbestrittenen Normalfall führt aber jede falsche gerichtliche Belehrung nur dazu, dass die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt werden kann.

Mit anderen Worten, diese rein parteiliche ”Rechtssprechung” zeigt nur zu gut, dass der bereits böswillig und rechtsbrecherisch in Karlsruhe abgewiesene Antragsteller mit keiner objektiven oder gar verständnisvollen Rechtsüberprüfung in Straßburg rechnen kann. Im Gegenteil, wem es ihm widerfährt, dass er völlig zu Unrecht und im Ergebnis besonders bösartig in Karlsruhe als angeblich ”offensichtlich unbegründet” ohne jede Begründung abgewiesen worden ist, läuft angesichts dieser sachlich meist unzutreffenden und nur wegen der völligen Überarbeitung in Karlsruhe notgedrungen aufgeführten Begründung sogar Gefahr, sein Beschwerderecht in Straßburg zu verlieren. Er muß schließlich den innerstaatlichen Rechtsweg vergeblich beschritten haben.

Bei eigenem Verschulden, wie der angeblich schuldhaften Nichtausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges, verschließen sich aber beispielhaft ausgedrückt definitiv alle Türen für die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs. Mit anderen Worten: ohne die rein systemgewollte Unwilligkeit des BVG, auf eindeutig falsche Instanzurteile innerhalb der Justiz hart und unerbittlich zu reagieren, kann sich keine hinreichende prophylaktische Wirkung der Arbeit des BVG einstellen.

So aber steigt die ungebremste Willkürflut der Instanzurteile beim zusehends hilfloser werdenden BVG. Gleiches gilt aber auch gegenüber dem BVG und dem EGMR in Straßbug. Verfassungshochverrat gedeiht also in ganz Europa, und zwar völlig ungestört.


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Deutschlands Schlußakkord vor dem Neubeginn (VIII)

Das sich bereits ankündigende Ende des Politikdramas: Die zahlungsunfähige Deutschland AG

Zu jedem professionellen Politikverständnis gehört die Fähigkeit, die Nachricht ”hinter der Nachricht” zuverlässig zu erkennen. Das verheißt jedenfalls die Politikwissenschaft. Nicht umsonst wirbt unsere leider gar nicht so ”freie Presse” mit diesem Slogan, ohne dass sie je gewillt wäre, ihren damit selbst gesetzten hohen Anspruch zu erfüllen.

Ebenso wie zu allen Zeiten relevante menschliche Gefühle in der ganzen Bandbreite von tiefer Trauer über erfrischenden Frohsinn, Hunger und Überfluß immer wieder im Grunde sehr präzise beschrieben wurden, haben wir eine Zustandsbeschreibung über das Wesen der ”freien Presse” - schriftlich festgehalten vom damaligen Chefredakteur der New York Times anno 1880. Er wurde wegen seiner herausgehoben Tätigkeit bei der größten Zeitung gebeten, zu irgendeinem Jubiläum des Presseclubs eine Festansprache auf die freie Presse zu halten.

Hierbei hat er ausgeführt, dass es so etwas wie eine freie Presse in dieser Zeit in den USA nicht geben würde. Jeder wisse dies, deshalb wäre es eine Lüge, das Gegenteil zu behaupten, Ja, wer es von den Journalisten je wagte, seine ehrliche Meinung ins Blatt zu setzen, so würde dieses zum einen nie gedruckt, schlimmstenfalls verlöre dieser dadurch seine Anstellung. Jeder Berufskollege werde nur dafür bezahlt, seine ehrliche Meinung stets aus der Zeitung heraus zu halten. Er selbst wäre seine Anstellung als Chefredakteur binnen 24 Stunden los, wenn er es wagte, die eigene freie Meinung zu äußern. Vielleicht würde er diese Eigenmächtigkeit nicht einmal überleben. Das Geschäft der Journalisten wäre es stets, die Wahrheit zu zerstören, dreist zu lügen, zu verfälschen, zu verleumden, zu Füßen Mammons zu schleimen und den Geldgebern im Hintergrund blind zu gehorchen.

Dieses überraschend unverfälschte ”Bekenntnis” eines absoluten Insiders zum angeblichen Anspruch im Verhältnis zur traurigen Wirklichkeit ausgeübten Ideal der ”freien Presse”, hat heute den kaum hoch genug einzuschätzenden Vorteil, unseren Realitätssinn zu schärfen. Welche Erwartung sind realistisch, welche nicht bei jener so hochgelobten ”Institution” der freien Presse? Dann aber fällt unser Kartenhaus ”demokratischer Rechtsstaat” bei derartigen Beschreibungen der Wirklichkeit sofort in sich zusammen. Er kann bekanntlich ohne freie Presse niemals überleben.

Die Abhängigkeit der ”freien” Presse

Diese absolute Abhängigkeit der ”freien” Presse von den Institutionen und Menschen, die sie überwachen soll, macht dieses ganze Unterfangen der auftragsgemäßen Überwachung der Politik zu einer reinen Farce. Das wiederum führt nahtlos zur Bestätigung der hier herrschenden Allgewalteneinheitstyrannis, deren so ”segensreiches” Wirken jeden Staat über kurz oder lang in die ultimative Pleite treibt.

Doch zurück zu unserer Meldung, dem so unverfänglichen Hinweis, warum die neuen Bundesländer und deren Bürger aus ”eigenem Verschulden” sich mit dem baldigen Auslaufen der ihnen langfristig vertraglich zugesagten Finanzhilfen abfinden müßten. Damit würde nämlich der hochherzige Hauptfinanzier entscheidend geschädigt, weshalb sofort jede Hilfeleistung unterbleiben müßte.

Die Nachricht ”hinter der Nachricht” lautet hier ganz schlicht: ”Achtung, ihr Ossis! Durch euere undankbare Lethargie und lustlose Bequemlichkeit bringt ihr uns alle automatisch in den Ruin! Die sich daraus zwangsläufig ergebenden Folgen habt ab sofort ihr ausschließlich selbst zu tragen!” Mit dieser Nachricht wird ein beliebtes Vorurteil bei den ”Wessis” bedient. Deshalb wird sie als Versuchsballon schnell elektronisch verbreitet und dann sofort wieder abgesetzt. Keiner kann sich am nächsten Tag mehr kompromittiert fühlen.

So wurde die leider eher unwissende als unschuldige Seele der Wessis gestreichelt, die sich absolut keiner Schuld in dem Sinne bewußt sind, grundlegend bei der tatsächlich und rein objektiv gesehen ”feindlichen” Übernahme der DDR im Sinne von hier geltenden Moral- und Rechtsgrundsätzen versagt zu haben. Deshalb haben wir nicht nur reine Rechtsverpflichtungen zur langfristigen Finanzhilfe aus dem Vertrag, sondern die noch viel wichtigere moralische Verpflichtung, völlig sinnlos und gegen die eigene Verfassung angerichteten hohen wirtschaftlichen Schaden bei der Übernahme der DDR auch wieder auszugleichen.

Dass uns andererseits das völlig unnötige und geradezu sittenwidrige ”Plattmachen” der noch funktionierenden Teil der produzierenden DDR-Wirtschaft rechtlich voll anzulasten ist, das mit einem Federstrich über die ”Altschulden- und Treuhandregelung umgesetzt wurde, weiß heute kaum noch jemand.

Die Mitwisser ziehen es vor, zu schweigen. Dabei war es damals ausschließlich unserem Unverstand zu danken, für die teilweise maroden Treuhandbetriebe absolut überteuerte Kaufpreise beim ersten Ansturm der Investoren zu verlangen. So gut wie keine Firma wurde so im ersten Jahr verkauft, die ruinösen Verluste insgesamt liefen weiter. Statt dessen erteilte Beschäftigungsgarantien für die unruhig werdende Belegschaft führten zu weiteren ruinösen Verlusten. Am Ende wurde das Ruder viel zu spät herumgeworfen. Jedem dahergelaufenen Käufer wurde sogar Bares für den Fall angeboten, wenn jener nur möglichst viele Arbeitsplätze garantieren würde.

Das ”Bare” wechselte schnell den Besitzer, der sich dann noch schneller vom deutschen Acker machte. Bares läßt sich ja überall fern vom Einfluß der damals bereits nicht sehr leistungsfähigen deutschen Strafjustiz gut verzehren, ohne an die lästigen, aber nie durchsetzbaren Papierverpflichtungen wegen Arbeitsplatzsicherung zu denken. Diese zum Himmel stinkenden Geschichten waren es - mit anderen unfaßbaren Managerfehlern -, die anstelle des zunächst erwarteten Treuhandgewinns von etlichen Hundert Milliarden DM dieses Unternehmen mit einem Minus von fast siebenhundert Milliarden DM abschließen ließen.

Das unaufgeklärte Treuhanddebakel

Welche immensen wirtschaftlichen Folgeschäden dieses nie korrekt aufgeklärte Treuhanddebakel sonst noch angerichtet hat, läßt sich allenfalls in Buchform schildern. Millionen von teuer zu unterhalten Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfänger haben unsere Sozialkassen ruiniert und der öffentlichen Moral einen schweren Knacks beschert. Hartz IV läßt nachträglich grüßen!

Die in der Politik von solch ausgewählten Experten wie Professor Biedenkopf beklagte ”unerwartete Höhe der für die Vereinigung aufzubringenden Sozialkosten” ist deshalb nichts anderes als ein Stück aus dem Tollhaus, besser bekannt unter der Rubrik der ”unfaßbaren Fehlleistungen, begangenen bei der Durchführung der deutschen Vereinigung. Aber hätten nur ein Quentchen Moral und ein Lot Recht dabei mitgespielt, sähe es für uns heute entscheidend besser aus.

Hätte die Presse zeitig gegen eine seinerzeit besonders kriminell agierende Politikkamarilla in dieser Frage ”Alarm” geschlagen, wäre uns dieses extrem teure Kapitel garniert mit grundlegendem moralischen Versagen erspart geblieben. Aber damit wäre die ”4. Staatsgewalt” - im höchsten Maße aus vorangegangenem Tun bereits selber schuldig - mit ungewissen Folgen über jenen ”Verrat” aus der Phalanx der längst ins Dauerkriminelle abgesunkenen Politikmafia ausgeschieden. Und wie Mafia eigene Leute bei Verrat zu behandeln pflegt, hat sich weltweit herumgesprochen.

Die längst bekannte und mehr als schmerzlich von uns Deutschen erduldete Tatsache, dass kriminellen Regierungen absolut nicht mehr das Schicksal ihres verratenen Volkes am Herzen liegt, sondern jene ausschließlich noch ihr eigenes zeitliches Überleben im Sinn haben, erhält ebenso heute wieder eine nicht minder schicksalhafte Bestätigung.

Der großmäulig versprochene, nach Stalingrad anno 1943 aber erkennbar nie mehr erreichbare ”Endsieg” hat heute mit dem immer wieder ohne jeden realen Hintergrund politisch verheißenen und herbeigebeteten, aber gleichfalls nie mehr erreichbaren ”sich selbst tragenden Wirtschaftsaufschwung” eine fatale Ähnlichkeit. Kommt er nicht, sind wir in jedem Falle verloren.

Hie wie da kam es, wie es kommen mußte, aber aus der Sicht der Volksbetrüger Hitler und Goebbels leider nicht sollte. Der klare, unverrückbare Endpunkt der bedingungslosen Kapitulation vom 8. Mai 1945 hätte bereits zwei Jahre zuvor zu anderen Bedingungen realisiert werden können. Jetzt wird es für das 4. Reich alsbald so kommen, wie es kommen muß. Dem Staatskonkurs kann wie dem eigenen Tod niemand mehr entkommen. Mors certa, hora incerta, oder deutsch : ”Der Tod ist gewiß, die Stunde des Todes (meist) nicht.

Nur wissen wir heute bereits, dass jeder vertane Tag zur Einleitung jenes niemals zu vermeidenden und überfälligen Staatskonkurses uns unnötige hohe Kosten aufbürden wird. Diese wären zu sparen, wenn die für dieses Desaster verantwortliche Politikerclique endlich Platz für den überfälligen Neuanfang machen würde. Das aber können und wollen sie nicht, weil dann ihre korrumpierte Macht auf ganz lange Dauer dahingeschmolzen wäre. Die daraus sich rechtlich klar ergebenden Konsequenzen in punkto ”lebenslang” muß diese kriminelle Mafia aber nicht zwingend beunruhigen. Ganz im Gegenteil, der großmütige und kluge Gesetzgeber hat längst für diesen Fall vorgesorgt.

Wandlung vom Saulus zum Paulus eingebaut

Nach § 83 a StGB kann jeder einzelne Täter, der sein kriminelles Tun in Sachen Verfassungshochverrat ”freiwillig” aufgibt, was im Zweifel die ganze verbrecherische ”Unternehmung Verfassungshochverrat” sofort auffliegen läßt, sich dadurch eine wesentlich mildere Strafe bis hin zur Straflosigkeit ”verdienen”. Deshalb wäre jetzt noch für ausgewiesene Fachleute Zeit genug, sich unter Darlegung des Sachverhalts um ein vom Vertrauen des Volkes getragenes Regierungsmandat zu bemühen. Nur so könnte diese schwierige Politikmission so wenig schadensträchtig wie möglich zu einem halbwegs guten Ende für alle zu führen.

Deshalb abschließend: Was alleine aus dem Politik- und Justizdesaster in Sachen ”Altschuldenproblematik” an den seit 15 Jahren astronomisch gewachsenen Vermögensschäden hier angerichtet wurde, sprengt jede normale Vorstellungskraft. Dies Schäden müssen noch ganz oben drauf gesattelt werden.

Gleiches gilt für das düstere Kapitel ”Staatshehlerei” oder noch viel mehr das gegen den bekannten Willen der großen Mehrheit aller Bürger angerichtete ”Euro-Desaster”, ohne dass dessen vertragliche Voraussetzungen vorlagen. Nach dem ersten BVG-Maastricht-Urteil hatte die Politik klarste Vorgaben, worauf sie vor der endgültigen Einführung des Euro unbedingt zu achten hätte. Nicht mehr und weniger, als auf die punktgenau einzuhaltenden Konvergenzkriterien, die zu keinem Zeitpunkt vor oder nach dem Euro-Vertragsabschluß und der Einführung des Euro überhaupt formal vorlagen.

Abgesehen davon, daß der größte Euro-Wackelkandidat Griechenland nur mit massiven Etatmanipulationen über die Runden kam, aber auch bei den EU-Gründungsmitgliedern Belgien und Italien mit einer Staatsverschuldensquote von mehr als 100 Prozent bei zulässigen 60 Prozent lag diesen Stabilitätskriterien absolut nicht vor, was aber unsere Regierung nicht davon abhalten konnte, ohne jede Legitimation diesenVertrag zu unterschreiben.

Diese Themenfelder, die in den Grundzügen zum besseren Verständnis fachlich erklärt werden müssen, sprengen allzu leicht mit einer Fülle von neuen Begriffen die Aufnahmekapazität eines interessierten Bürgers. Deshalb auch nochmals zurück zur Altschuldenproblematik.

Bis heute wissen nur ganz wenige Bürger, was sie sich unter diesem Begriff vorstellen können. Er ist auch wahrscheinlich voll mit Bedacht mißverständlich gewählt, weil er jeden dazu verleitet, hier ”alte” Schulden der ohnehin bankrotten DDR zu vermuten. Das Gegenteil ist indes richtig. Es handelt sich alleine um neue, rein rechtlich gesehene Pseudoverbindlichkeiten, die erst im Zusammenhang mit der Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion formal begründet worden waren.

Jahrzehnt goldener Bankenbilanzen

Das vorhersehbare Resultat bei der verbrecherischen Geltendmachung jener Pseudoverbindlichkeiten als angeblich voll gültige Bankverbindlichkeiten lag in einer Welle von Konkursen jener damit völlig überforderten LPGs. Das war dann ein gefundenes Fressen für westdeutsche Banken; welche teilweise sogar vorher als echte Bankensanierungsfälle gehandelt wurden, aber dann ab sofort das Jahrzehnt der goldenen Bankbilanzen einläuten konnten.

Ein Konkursausfallrisiko hatten sie nicht. Im Gegenteil, wenn gerichtlich ein Forderungsausfall festgestellt wurde, konnten sie die Zahlungsgarantie des Bundes in Anspruch nehmen. So mußten jene die schmutzige Arbeit des Pseudogläubigers Bundesrepublik bestens honoriert durchführen.

Hätte sich unsere gelenkte Presse je die Mühe gemacht, diesen Justizskandal - beruhend auf einem politischen Willkürakt der Schuldenhochbewertung mit unabsehbar negativen wirtschaftlichen Folgen - anzuprangern, wäre dieses Debakel nicht auf dem westlichen Schuldkonto zu sehen.

Der nächste Schritt hätte darin bestanden, die ”Altschulden” als im Zusammenhang der Wirtschafts- und Währungsunion lediglich ganz ”neu”, willkürlich und unverhältnismäßig hochbewertete und festgesetzte Pseudoverbindlichkeiten nach unserem Recht zu bezeichnen, um die dem widersprechende ”Rechtsprechung” als abenteuerlich und abgrundtief verfassungswidrig zu disqualifizieren.

Warum die Politik an einer solchen Systemwidrigkeit brutal und uneinsichtig festgehalten hat und festhalten mußte, ist eine Politikräuberpistole vom allerfeinsten. Die Leserschaft muß sich leider auf eine spätere Folge unserer Serie vertrösten lassen. Diese wird im Bedarfsfalle jederzeit gerne nachgeliefert. Diese Nebenwirkungen der Tablette ”Wahrheit” können nicht bei Arzt oder Apotheker nachgefragt werden.

Kurz und bündig gesagt: Hätte diese Politik, die allein notwendig wurde, um von reiner Staatskriminalität abzulenken, den ihr in einer ”Demokratie” gebührenden Widerstand gefunden, wäre sie niemals durchführbar gewesen.

Jene von der hohen Politik gegen alle Fakten gesetzlich dekretierte ”Gleichheit” in Sachen Altschulden hätte eigentlich die erste gerichtliche Hürde niemals erfolgreich nehmen können. An der umfassenden Mühe, diesen Sachvortrag zu halten, hat es nicht gefehlt. Ohne vollauf funktionierende Allgewalteneinheitstyrannis wäre ein derart offensichtlicher, durch und durch krimineller Politikansatz bereits von der ersten Instanz erkannt und entsprechend be- und verurteilt worden. So wie jeder kriminelle Politikansatz früher oder später zur höchsten deutschen Gerichtsinstanz kommt, gibt es auch hierfür ein BVG-Aktenzeichen, das 1 BvR 48/94 lautet.

Hierzu wird noch zu berichten sein, insbesondere, wie kaltschnäuzig ganz zum Schluß nach einer ausführlichen Beweisaufnahme ganz zu Gunsten der Altschuldenverpflichteten unsere obersten politischen Richter das Ruder noch herumgerissen haben, um dem System den damals in jeder Hinsicht vernichtenden Prozeßverlust zu ersparen. Auch hierzu mehr in einer der nachfolgenden Berichtsserie.

Die faulen Geschäfte der Banken

Diese ursprünglich in jeder Hinsicht erträglichen Zahlungsverpflichtungen wurden sodann mit der Wirtschafts- und Währungsunion doppelt erschwert. Zum einen durch die Hochbewertung der Forderung selbst, sodann aber auch sehr schmerzlich durch die gesetzliche Regelung, dass ab dem Zeitpunkt der Wirtschafts- und Währungsunion marktgerechte Zinsen von im Ergebnis dem Dreifachen zu zahlen waren.

Dass jene ”Kredite”, die nach unserem Rechtsverständnis nie welche waren, sondern in der Wirkung von beliebigen Rechnungspositionen innerhalb des Staatsplans standen, die im kommunistischen System mit einem Federstrich leicht zu verändern gewesen wären, und bei Bedarf auch ohne weiteres verändert wurden, kann man nur mit dem Wissen um die Verhältnisse in der DDR erkennen.

Angesichts eines innerdeutschen Ministeriums und des ebenso teuren wie leistungsschwachen innerstaatlichen Aufklärungsdienstes hätte man diese grundlegenden Unterschiede in der BRD aber wissen müssen, ehe man sich daran machte, jene vom Rechtsbestand her offensichtlich unbegründeten Altschuldenverbindlichkeiten an diverse westdeutsche Banken abzutreten. Dass mit dieser infamen Methode der wahllosen Schuldenhochrechnung um durchweg den Faktor 5 kein einziger im Dax gelisteter Großkonzern - Siemens mit 20 Milliarden Finanzpolster ausgenommen - im Westen überlebt hätte, zeigt den Irrsinn dieser Maßnahme.

Anstatt der mit Währungs- und Preisumstellungen sowie teilweise unzureichender Anschubfinanzierung ohnehin schwer gebeutelten ostdeutschen Wirtschaft, LPG eingeschlossen, finanziell richtig auszustatten, hat man sie ohne jede Not in die Insolvenz getrieben. Es schlägt wiederum dem berühmten Faß den Boden aus, dass die durch diese nicht nur unnötige, sondern im Rechtssinne eindeutig kriminelle Maßnahme ins Unermeßliche wachsenden Sozialkosten ausgelöst wurden.

Anstatt sich für derartig bestenfalls dilettantische Politik an die Brust zu schlagen, zogen sich unsere treuherzigen Politiker auf die Linie zurück, dass dieses ”schwierige Experiment der Währungsunion” doch Risiken bereit gehalten hätte, die niemand vorher erahnen konnte. Ach ja, wer einen Familienernährer so brutal zusammenschlägt, dass dieser erwerbsunfähig wird, kann sich auch nicht mit der Ausrede aus der Verantwortung stehlen, das erbärmliche Geschrei und das Hungergewimmer seiner darbenden Familie hätten ihn völlig überrascht.

Alles das, was bisher an unterdrückter Fundamentalkritik zum noch hier nie aufgearbeiteten Thema der Vereinigungskriminalität von der in ”ewiger Verbundenheit und Verschwiegenheit” vereinigten Allgewalteneinheitstyrannis verhindert wurde, bricht sich jetzt als Dammbruch ganz automatisch und natürlich Bahn. Und damit hoffentlich ebenso die Erkenntnis, das der Finanztransfer in die neuen Bundesländer nicht nur dem einen wichtigen Gedanken Rechnung trägt, aus nationaler Solidarität dort vergleichbare Lebensverhältnisse wie in den alten Bundesländern herzustellen. Viel wichtiger ist der bisher verschwiegene und unterschlagene moralische Aspekt, daß die BRD damals gegenüber der DDR eine derart beschämende, weil absolut feindliche Übernahmepolitik an den Tag legte und sich deshalb dadurch in der Pflicht befindet, jenes durchaus vermeidbare Desaster im Rahmen der Möglichkeiten wirtschaftlich nach und nach wieder gutzumachen.

Hochkriminelle Vereinigungspolitik

Wegen fehlender, oder besser gesagt, eigenhändig von den Wessis selbst ruinierter Leistungsfähigkeit muß jetzt eine neue Modalität gefunden werden, die ebenso nur durch den für jeden erkennbaren und nachzuvollziehenden Gedanken der angewandten Gerechtigkeit politisch umzusetzen ist. Allein der Stoff, der nach 15 Jahren hochkrimineller Vereinigungspolitik angefallen ist, läßt sich mühelos zu einer Endlosgeschichte ordnen, selbst wenn die meisten Kapitel noch nicht zusammengetragen worden sind.

Die Ausgangspositionen, die alle mit offenkundig kriminellem Politikansatz zu tun haben, der wegen der bislang noch funktionierenden Allgewalteneinteitstyrannis nicht als Information an den Souverän Staatsvolk durchgedrungen sind, geben den Stoff zu einer leider sehr deprimierenden Endlosserie.

Ob es jetzt bis zum 8. Mai 2006 oder gar 2007 dauert, ehe jene Allgewalteneinheitstyrannis ihren überfälligen politischen Offenbarungseid ablegen wird, ist indes nicht ganz ohne Belang. Die tagtäglich unbarmherzig fortschreitende große Schuldenuhr tickt. Die sich längst unlösbar ins politische Abseits manövriert habende Allgewalteneinheitstyrannis findet aus diesem selbst gesponnenen Netz so schnell wohl nicht mehr heraus. Das entlastet sie nicht. Im Sinne einer ehrlichen Problemsuche ist jeder nutzlos vergeudete Tag durch weiteres Herumdoktern an den Symptomen ein zusätzlicher Sargnagel auf unsere Zukunft. Die Folgen eines verschleppten Konkurses werden für alle Beteiligten, Konkursschuldner und seine ungesicherten Gläubiger immer dramatischer.

Selbst die zusätzliche gegenwärtige Schwierigkeit, dass ein Staatskonkurs sich früher über die eigene Währung und das darin liegende Wertschöpfungspotential zur Organisierung des wirtschaftlichen Wiederaufstiegs leichter organisieren ließ, ist kein Grund zur Panik oder zur Untätigkeit.

Wir Deutschen werden selbst jetzt nicht vertragsbrüchig. Unsere gegen unseren Willen und entgegen den klaren rechtlichen Vorgaben des BVG rein eigenmächtig diesen Euro-Einführungs-Vertrag unterschrieben habenden Politiker sind die Beschämten. Ihre fehlende Volkslegitimation war allen sonstigen Vertragsunterzeichnern bekannt. Damit wußten jene Partner, worauf sie sich völkerrechtlich und verfassungsrechtlich eingelassen haben.

Wenn das Deutsche Volk bei einer reell durchgeführten Volksabstimmung sich in Kenntnis des Umstandes für Maastricht und die Euro-Einführung aussprechen würde, was bisher von einer kriminell handelnden politischen Clique aus guten Gründen verhindert wurde, sieht die Sache anders aus. Aber in einer existentiellen Frage derart belogen und betrogen worden zu sein, ist genau das Gewürz, das diese Abstimmung nie mehr wird stattfinden lassen, weil deren Ausgang offenkundig wäre.

Euro: Wer sich in Gefahr begibt. . .

Deshalb gibt es weder eine moralische noch gar eine rechtliche Verantwortung gegenüber jenen Euro-Partnern. Sie kannten alle Rechts- und sonstigen Risiken, die sich mit dem sogar ohne Kündigungsmöglichkeit ins Werk gesetzten Euro-Abenteuer verwirklichen können. Wer sich je derart bewußt in Gefahr begeben hat, kann sich später nicht beklagen, wenn er darin umkommt.

Die während dieser SAAR-ECHO-Serie völlig sprachlos gewordenen Regierenden können sich noch eine kurze Zeit überlegen, ob sie die ohnehin als Vermutung längst im Volk kursierende Botschaft weiter unter Verschluß halten wollen, dass die BRD längst Pleite ist. Ein Pferd mit gebrochenen Beinen läßt sich nicht mehr nur mit gutem Zureden auf einem Springderby einsetzen.

Wir sollten es als deutsche Bürger verinnerlichen, wie die einzige Strophe unserer Nationalhymne lautet. Das gut gemeinte Gegröle unserer Nationalspieler vor einem Länderspiel ersetzt die geistige Pflichtübung nicht.

”Einigkeit und Recht und Freiheit, für das deutsche Vaterland. Danach laßt uns alle streben, brüderlich mit Herz und Hand!”

Ohne Freiheit kein Recht, ohne .nationale Solidarität keine Freiheit, ohne Recht keine Kultur, ohne dies alles kein vorstellbares Überleben. Das gilt nicht nur deutschlandweit. Das gilt auch europa- und weltweit. Diese Botschaft wird nicht gerne von den Regierenden in aller Welt gehört. Am allerwenigsten von den mächtigsten unter ihnen.

Das kann uns aber nicht davon abhalten, in wohlerwogener Vertretung eigener vitaler Rechte auch in Vertretung unserer derzeit nicht erkennbar für das ausschließliche Wohl des deutschen Volkes tätigen Allgewalteneinheitstyrannis als noch freie Bürger darauf hinzuweisen.

In dem Zusammenhang, wir brauchen uns noch nicht zu schämen, von unseren durchweg verbrecherisch handelnden Regierungen langfristig um den Lohn unserer Arbeit gebracht worden zu sein. Aber wenn bereits jeder Esel sich den spitzen Stein merken soll, gegen den er ein einziges Mal gestoßen ist, müßten wir Bürger mindestens ebenso lernfähig sein. Im anderen Falle ginge die Ausplünderung unseres gesamten Volksvermögens weiter. Die dem seit langem erkennbaren räuberischen Zugriff unserer korrupten Regierenden weiterhin schutzlos ausgesetzten Sozialkassen können nicht schreien, wir als Volk können und sollten das schon.

Den Tag der Abrechnung für das 3. Reich kennen wir. Der Tag der Abrechnung für das dem 3. immer näher kommende ”4. Reich” kommt ebenso todsicher. Je früher, um so besser. - Herr Bundespräsident, Frau Bundeskanzlerin, Herr Präsident des BVG! ”Mors certa, hora incerta!”


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Von der Bimbespolitik zur Staatskohlruption (IX)

Wie Deutschland völlig überraschend doch noch zu einem etwas akzeptableren Ranking-Platz in der Korruptionsliste gekommen ist - durch Korruption?

Überall im Leben gilt der Satz sinngemäß: ”Sage mir, mit wem du umgehst, und ich sage dir, wer du bist!” Deshalb gehört es unabdingbar zu unserer politischen Lagebestimmung, die mittlerweile für den politisch Interessierten nur noch peinliche Frage zu stellen, wie wir freien und mündigen deutschen Bürger, das heißt also solche, die nicht zum engeren, erlauchten Kreis der ”Kohlruptianer” gehören, jenes Phänomen Staatskorruption pur auf allen Ebenen, eben jene ”Bimbes”-Republik erleben und für uns einschätzen. Immanuel Kant oder andere aufrechte Demokraten im Geiste hätten diese Tortur kaum überlebt. Aber wir leben ja auch in ganz anderen, äußerst bewegenden und bewegten Zeiten

Wie die aktuell ”Schönen” und ”Mächtigen” diese objektiv höchst beschämende Politikkonstellation einschätzen, interessiert zunächst nicht. Wenn Helmut Kohl sich als Staatsmann von Weltformat fühlt oder gefühlt hat, so hat dies insoweit seine Berechtigung, weil Staatskohlruption weltweit blüht, wächst und gedeiht, also fast geradeso wie Helmut der ”Kohlrupte”.

Wer sich als von staatlicher Korruption profitierender und somit aktiv ausübender ”Kohlruptianer” in diesem objektiv, in Sonderheit strafrechtlich gesehen, hochgefährlichen Sumpf ohne die obligatorisch angeschnallten Moorbretter wie der Fisch im Wasser bewegt, sollte nicht erwarten, dass solch infames Tun zu Lasten der Allgemeinheit hier noch gesondert bewertet wird. Es spricht derart für sich selbst, dass jede Bemerkung überflüssig würde.

Als wichtigste Voraussetzung für bestes Gedeihen des weltweit bekannten Biotops, in dem die ”Bimbes-Republik” ihren bisherigen Platz gefunden hat, gilt, wie überall innerhalb der weltweit blühender Staatskorruption, das diesbezüglich fehlende Unrechtsbewußtsein der herrschenden politischen Klasse. Von dort aus breitet sich dieser Krebs ungehindert strahlenförmig auf alle übrigen Bevölkerungsschichten aus, ohne die sozial Schwächsten je zu erreichen.

Über jene institutionalisierte Staatskorruption beschaffen sich nicht nur die Erwählten in einer Art Selbstbedienungsmentalität das, was ihnen nach eigener Vorstellung rechtens für ihre mittragende Rolle innerhalb des Staates zusteht. Wenn dessen gesamter innerstaatlicher Ablauf nicht auf Recht und Gesetz, sondern auf dem im Wortsinne bestens funktionierenden ”Schmiermittel Bares” beruht, ist damit die Büchse der Pandora geöffnet, die künftig diesen Staat nicht mehr zur Ruhe kommen läßt. Dergleichen praktizierte Selbstbedienungsmentalität von zuerst nur ”vielen” zu fast ”allen”, treibt jeden Staat automatisch und ausweglos in die vorhersehbare Pleite.

Bereits an diese Stelle gehört der Hinweis, dass jede Staatskorruption als das schlimmste Krebsübel auf der gesamten Welt angesehen wird, dessen konsequente Bekämpfung von der UNO längst gefordert wurde.

Nur durch die Überwindung dieses Krebsübels könnte die Menschheit ihre dadurch schwerst beeinträchtigten Entwicklungschancen nutzen, so der in Sachen Korruption nicht ganz unkundige Kofi Anan, der jedenfalls kaum wie ein Blinder von der Farbe gesprochen haben dürfte.

Schau- und Schattenkämpfe

Also der Kampf gegen Hunger, lebenswerte Existenzbedingungen der Menschen aus der Dritten Welt, ihr Kampf gegen Krankheit, Kindersterblichkeit, kurz die komplette bekannte Wunschliste, welche die Menschheit davor trennt, paradiesische Zustände zu Lebzeiten bereits schaffen zu können, soll vom erfolgreichen Kampf gegen dieses Erzübel Korruption abhängen.

Wenn es aber ein angeblich weltweit übereinstimmendes Ziel gibt, dieses Krebsübel mit aller Macht zu bekämpfen, muß man sich schon fragen, warum sich Deutschland und seine kulturbewußten Bürger mit einem für eine ehemals weltweit angesehene Kulturnation dürftigen Mittelplatz im Ranking von Transparency International zufriedengeben kann.

Das vielzitierte Wort von der ”Bananenrepublik Deutschland” kann sich doch nicht so unvollkommen bewähren, dass wir uns nur noch mit solch typischen Vertretern an galoppierender Staatskorruption wie nur beispielhaft genannt solche Staaten wie Peru, Bolivien und Paraguay vergleichen lassen können. Wer nur über einen Minimalvergleich Aussicht hat, einen relativen ”Spitzenplatz” in der weltweiten Korruptionsstaatentabelle zu ergattern, um den muß es ja schon grauslich bestellt sein. Eigentlich kann man sich eine größere nationale Schande kaum vorstellen, aber unsere Regierung tut so, als ginge sie das alles nichts an.

Selbst wer sich hier als Bürger mit der traurigen Erkenntnis zufrieden gibt, dass es anderswo auf der Welt ja noch viel schlimmer aussehen würde, unsere innere Lage damit als erträglich einzustufen sei, irrt auf der ganzen Linie, wenn er ans zwangsläufige Ende solcher Korruptstaaten schaut. Außerdem scheint ein solcher Zeitgenosse wesentliche Teile unserer Kulturgeschichte im Unterricht, so er stattgefunden hätte, zumindest verschlafen zu haben. Wie komplett gehirngewaschen muß man als freier deutscher Bürger dieser Tage sein, um diese ekelerregenden Zustände klaglos hinzunehmen?!

Wer ist jene einzige Institution, die nach ihrer Satzung weltweit die Korruption bekämpft? Nach Google handelt es sich um eine 1993 gegründete NGO. (NichtRegierungsOrganisation). Sie setzt sich dafür ein, die Verantwortichkeit staatlichen Handels auszuweiten und sowohl internationale wie auch nationale Korruption zu bekämpfen. Sie ist die einzige gemeinnützige und parteipolitisch ”unabhängige” Organisation, die sich auf Korruptionsbekämpfung konzentriert. Transparency International finanziert sich durch Spenden, Stiftungen und Regierungsgelder.

Mit diesem Wissen sollte man sich in dem wichtigen Zusammenhang unserer jetzt angesagten politischen Selbstfindung und Selbsteinschätzung aber auch fragen, ob dieses Ranking als auf dem freien Weltmarkt in faktischer Monopolstellung angebotene ”Leistung” einer weltweit mit hohem Verwaltungsaufwand agierenden Institution nicht gelegentlich auch für ”Bares”, sprich jenen willkommenen ”Regierungsgeldern” aufgebessert werden könnte? Oder anders ausgedrückt, wie ”frei” ist der auf Zuwendungen des Geprüften angewiesene und so ”geneigt” gemachte Prüfer?

Die hier Beurteilte mit dem passenden Namen ”Bimbesrepublik” hat stets ein besonderes Interesse, bei dieser negativen Weltbestenliste immer noch relativ gut abzuschneiden. Das wird ihr im Zweifel viel ”Bares” wert sein, wie auch eine weltweit mit entsprechend hohen Kosten operierende Institution T.I. für jede finanzielle Entlastung insoweit empfänglich sein müßte.

Völlig ungebrochene Korruptionsmentalität

Allein die Überlegung, dass die offenkundig mit höchsten Machtmitteln ausgestattete und weltweit überall voll gedeckte Staatskorruption jenen berühmten festen archimedischen Punkt, genannt T.I., wie der Teufel das sprichwörtliche Weihwasser fürchten müßte, muß zu denken geben. Jedes zuverlässige ”Korruptionsranking” wäre schließlich denkgesetzlich bereits der erste Schritt zur Überwindung dieser Weltseuche, in der sich nur die Mächtigen mit Aussicht auf Gewinn suhlen können. Diese zwingende Überlegung mag verdeutlichen, was vom angeblichen 23. Platz der weltweit eingestuften Korruptionshochburgen von 198 bis 1 der von der Bimbesrepublik angeblich eingenommene Ehrensessel Nr. 23 an tragfähigem Einschätzungspotential aufzuweisen haben mag.

Macht man sich die These von Hans-Joachim Selenz zu eigen, dass innerhalb der deutschen Wirtschaft, in Sonderheit bei den Führungskadern der Großkonzerne, eine völlig ungebrochene Korruptionsmentalität herrscht, die auch bei jeder passenden Stelle angewendet wird, erscheint jener 23. Platz eher geschönt zu sein. Beobachtet man weiter jene bei uns durch und durch korrumpierte und nur noch verlogene Politik, so fragt man sich schließlich, in welchem Lebensbereich jener förmlich alles erstickende, übermächtige Mehltau wie unsere Staatskorruption denn ausnahmsweise nicht wirksam sein soll?

Auch innerstaatlich gibt es mangels Gewaltentrennung diesen festen archimedischen Punkt, um beispielsweise die Staatskorruption dingfest zu machen und nach und nach zu überwinden, leider seit langem nicht mehr.

Wer die dürftigen und allenfalls Pro-forma-Reaktionen in der bereits angesprochenen Altschuldensache mit einem Schadenspotential von 500 Milliarden DM und mehr kennt, die ausgerechnet solche Institutionen an den Tag gelegt haben, deren erste Aufgabe es gewesen wäre, hier ohne Rücksicht auf Rang und Namen strikt einzugreifen, tendiert dazu, uns einen eher den wohlverdienten 83. Platz in der gegenwärtigen Bestliste aller staatskorrumpierten Systeme zuzuerkennen. Alles andere riecht nach ”kreativer”, eben mittels Staatskorruption nach Wunsch und Bedarf geschönter Buchführung.

Immerhin, was hier im Land weniger ”Rang” als ”Namen” hat, also Opposition, Sonderstaatsanwaltschaft für Vereinigungskriminalität in Berlin, für hundsgemeine Staatskriminalität zuständige Staatsanwaltschaft Bonn, Dienstaufsicht bis zum Justizministerium Düsseldorf eingeschlossen, die damaligen 5 Wirtschaftsweisen mit Professor Hax, Köln, an der Spitze, Bundesrechnungshof, Bund der Steuerzahler, alle Flak- und Flaggschiffe der ”freien” Presse, kurz alle diejenigen, welche die Macht gehabt hätten, diesen damaligen Skandal aller Skandale publik zu machen, haben trotz verzweifelter Bemühungen der Betroffenen nichts getan, denselben in die öffentliche Diskussion zu bringen. Gleichwohl haben sie die Öffentlichkeit ebenso wenig davon unterrichtet, dass sie ab sofort lieber nur noch kassieren, als ihre Überwachungsaufgabe weiter ernst zu nehmen.

Die große Familie der Schmarotzer

Also, am spektakulären Einzelfall belegte, hemmungslose und das Ganze, damit sich selbst eingeschlossen, vernichtende Staatskorruption pur, die eher ein dreistelliges Korruptionsranking der Bimbesrepublik angezeigt sein ließe. Vergleichbare Beispiele in der Natur sollten uns aufrütteln. Hier sorgt unter anderem die große Familie der Schmarotzer dafür, dass die sprichwörtlichen Bäume niemals in den Himmel wachsen.

Diese in reiner Funktion tätigen Angehörigen einer meist überaus gefräßigen Spezies brauchten nur dafür zu sorgen, in Symbiose zu ihrer starken Wirtspflanze zu treten, um mit ihr zugleich sicher und dauerhaft zum beiderseitigen Nutzen zu überleben. Das nennt sich Symbiose, also das Zusammenleben in gegenseitiger Rücksichtnahem zum allseitigen Nutzen.

So führt die Entwicklung unaufhaltsam zum gemeinsamen Absterben, wenn die Symbiose ”Gewaltentrennung” und ”gemeinnützige Wahrnehmung von überlebenswichtigen Überwachungsaufgaben” zu Gunsten jener schmarotzenden, selbstzerstörenden Gefräßigkeit, sprich der Umwertung aller unserer Werte anheimfällt, die immer auch zuletzt die Zerstörung jener so oft zitierten Allgewalteneinheitstyrannis absolut sicher nach sich zieht. Eine solch intelligente Form des Zusammenlebens ergibt sich ebenso aus der organisierten Gewaltentrennung, um dadurch ein demokratisch funktionierendes Staatswesen zu gründen, das allen Mitgliedern großen Nutzen stiftet.

Entartet jene Symbiose zu einem reinen Schmarotzertum, wird es anfällig. Sobald die gefräßigen Schmarotzer gar die Wirtspflanze so geschädigt haben, dass sie deshalb stirbt, sterben die ”dummen” Schmarotzer gleich mit. Was in der Natur die zu üppige und hemmungslose Verbreitung der schädlichen Schmarotzer etwas ausbremst, muß aber nicht unbedingt die beste Handlungsoption einer im Todeskampf befindlichen Wirtspflanze sein, die noch etwas Überlegung aktivieren kann. Genau in dieser kritischen Entwicklungsphase befinden wir uns aktuell.

Staatskorruption führt stets in kürzester Zeit zur Politikunfähigkeit. Die unter falschen Voraussetzungen Regierenden müssen dies zunächst noch nicht unbedingt merken. Ihre eigenen, von ihnen sehr wohl erkannten und intensiv wahrgenommenen Politikinteressen haben sich inzwischen so weit von den tatsächlichen Politikinteressen der Regierten entfernt, dass es zu einem unlösbaren Zielkonflikt kommt.

Jeder Tag zu Lasten der Allgemeinheit

Historisch gesehen lag diese konkrete Situation ab dem Stalingrad-Debakel seit Januar 1943 vor. Von da an tickte die Überlebensuhr der gesamten Nazi-Clique. Jeder Tag, der ihr Leben verlängerte, ging zu Lasten der Allgemeinheit, die dafür mit schrecklichen Blut- und sonstigen Opfern zu büßen hatte.

Seit einer Weile herrscht bei den uns Regierenden derselbe Zustand. Jeder Tag, an dem sie ihre verbrecherisch erlangte und verteidigte Staatsmacht länger gegen den einzigen Souverän, unser Staatsvolk, verteidigen, wird zwar nicht unbedingt mit Blutopfern, aber doch mit ruinösen Verlusten bezahlt. Aber jeder Tag, an dem die Herrschenden abends wohlgemut mit der Erkenntnis zu Bett gehen können, dass ihr braves Staatsvolk von diesem gewaltigen Schwindel noch nichts erfahren hat, ist ein guter Tag für die Herrschenden, aber ein ebenso teurer wie verlorener Tag zum Wiederaufbau des Ganzen für den eigentlichen Souverän, unser Staatsvolk.

Wenn sich die Herrschenden bei allen passenden und unpassenden eine ”erfolgreiche” Politik bescheinigen, haben sie aus ihrer Sicht gesehen, sogar Recht. Ihr Erfolg ist das möglichst dauerhafte Verschweigen ihrer kriminellen Politik dank Gewalteneinheitstyrannis. Unser Erfolg wäre die Offenlegung jenes Staatsstreichs von oben gegen unsere vitalen Bürgerinteressen, der jetzt bevorsteht.

Die gegenwärtig in Zeiten der Landtagswahlkämpfe zur Legitimation jener verlogenen und hochkriminell durchgeführten Farce, genannt Wahl, ist stets die beste Gelegenheit, auf angeblich so erfolgreiche Politik für das Ganze und seine Majestät den Wähler hinzuweisen. Die kühle, selbst wohlwollende Politikanalyse kommt jedoch niemals umhin, bei wirklich wichtigen Politikfeldern bestenfalls Rückschritt, Versagen oder völlige Untätigkeit festzustellen.

Aber auch hier zeigen sich unvermittelt und überdeutlich die neuen Zeichen der Zeit. Mehr als rhetorisch geschickt vorgetragene Volksverdummungsparolen haben die Politikprofis, wir sollten sie besser unsere Gott sei Dank bereits entlarvten Hochkriminellen nennen, nicht anzubieten.

Wer sich gar die Mühe macht, jene auf Millionen von Plakaten abgebildeten Hohlköpfe aller Parteien anzuschauen, kann sich freuen, dass demnächst die neuen Fahndungsbücher jedenfalls diesen Aufwand von Erkennungsfotos sparen können. Kein Wort, das noch auf ein Sachprogramm hindeutet, nur Politikmaske pur ziert jenen Volksverräter, deren Politikprogramm sich darin erschöpft, der gütige Wähler möchte doch bitte ihren Stammplatz an den korrumpierten Staatströgen mit seiner Stimme sichern.

Als ginge es mit rechten Dingen zu

Tatsächlich kann sich, rein politisch gesehen, absolut nichts mehr ändern. Wer als Bürger für dieses durchsichtige miese Schauspiel seine Stimme gibt, erfüllt damit mitnichten seine staatsbürgerliche Pflicht. Er gibt höchstens einem mehr als dubiosen Vorgang die Legitimation, dass sich in unserem so ”demokratischen” Lande alles mit rechten Dingen abspielen würde Hiervor kann nur im wohlerwogenen Interesse von uns allen gewarnt werden. Man sollte besser fragen, was die Parteien getan haben, um unsere bis zum politischen und finanziellen Zusammenbruch reichenden wirklichen Politikprobleme zu lösen.

Zur erfolgreichen Bekämpfung der immer weiter steigenden, vollends unbezahlbaren Massenarbeitslosigkeit ist viel mehr erforderlich, als die Therapie von läppischen Symptomen. Man müßte sich längst Gedanken gemacht haben, wie man den ursprünglichen Standortvorteil einer hinlänglich funktionierenden, demokratisch halbwegs ausgerichteten und rechtsstaatlich konzipierten Infrastruktur in Deutschland alsbald möglichst dem Idealzustand des Grundgesetzes nahekommend in die Tat umsetzen könnte.

Eine solche Wertediskussion mit den für unser Staatsdesaster verantwortlichen politischen ”Böcken”, die sich aus falsch verstandener Eitelkeit in ihren Parteien als ”Gärtner” empfohlen haben, läßt sich niemals führen. Den in diesem Zusammenhang stets beschworenen ”Grundkonsens aller Demokraten” in diesem Lande gibt es bereits deshalb nicht, weil jene ”Demokraten” allesamt waschechte Verfassungshochverräter sind, die gesiebte Luft verdienen, wenn sie nicht schleunigst ihre Pöstchen räumen. Leider sind sie mangels der in diesem System mit allen Mitteln verhinderten fähigen politischen Seiteneinsteiger nie auf Gegner gestoßen, die ihnen menschlich, fachlich und charakterlich weitaus überlegen gewesen wären.

Mit jenen eine ”Wertediskussion” zu führen, die bereits in Gedanken vollauf dabei sein müßten, ihre Verteidigung wegen des Vorwurfs des Verfassungshochverrats zu organisieren, wäre das sprichwörtliche und tatsächliche Ausschütten von Perlen vor die bisherigen Säue. Völlig überforderte Schüler erhielten auf dem Gymnasium früher das ”consilium abeundi”, also den gut gemeinten Rat, mit einem sehr wohlwollend ausgestellten Abschlußzeugnis diese sie überfordernde Schule sofort zu verlassen, um einen ihren mutmaßlichen Fähigkeiten besser entsprechenden handwerklichen Beruf zu erlernen.

So auch hier, allerdings mit der Einschränkung, eine Garantie für sachgerechte Arbeit und charakterliche Unbedenklichkeit oder eine wie auch immer geartete Begabung, die bislang zu beobachtende pflichtvergessene Grundeinstellung bei best bezahlter Arbeit eventuell doch noch ab sofort zu ändern, kann nicht übernommen werden. Dieses harte Urteil stützt sich auf die Erfahrung, dass jedes Mosaikbild ziemlich naturgetreu restauriert werden kann, wenn sich die fehlenden Teile aus anderen Quellen rekonstruieren lassen.

So auch hier. Die absolut objektiv nicht mehr vorhandene Politikfähigkeit unserer Regierung hat unwiderlegliche Gründe, die mit ”Verfassungshochverrat”, Staatskorruption und wahrscheinlich auch mit dem Begriff Hochverrat gegen den Bund zu erklären sind.

Staatskorruption auf allerhöchster Ebene

Zum letzten Vorwurf wären noch weitere letzte Beweise und Befunde zu erheben. Aber die zielgerichtete Unfähigkeit, bei der Vereinigung keinen groben Fehler beim Aufbau der angesagten, und auch durchaus möglich gewesenen ”blühenden Landschaften” auszulassen, spricht für sich. Ebenso der permanent verschwiegene Verrat an unseren grundlegenden, nie mehr zu verändernden Politikgrundsätzen der Volkshoheit und der Gewaltentrennung durch den Parteienstaat, das gegen den Volkswillen übernommene Risiko ”Euro-Roulette”, obwohl die vertraglichen Voraussetzungen nicht vorlagen und Tausende von sonstigen Politikeigenmächtigkeiten lassen an sich keine andere Denkalternative zu, was hier Handlungsinitiative unserer Volksvertreter gewesen sein könnte: Staatskorruption auf allerhöchster Ebene.

Käme man gar auf das völlig unbearbeitete Politikfeld des uns als Besiegte längst zustehenden Friedensvertrages und aller damit im Zusammenhang stehenden Regelungen zum Viermächtestatus, der UNO-Feindstaatenklausel usw. zu sprechen, so müßten sich unsere Regierenden vor Scham buchstäblich verkriechen. Jedenfalls lassen sich angesichts dieser Negativbeispiele die Befürchtungen in Richtung auf Verfassungshochverrat gegen den Bestand der Bundesrepublik nicht so einfach vom Tisch wischen.

Obwohl der Name jenes Bundeskanzlers bereits öffentlich von der Weltpresse als eines Staatsmanns von angeblich absolutem Weltrang gehandelt wurde, wird er froh sein können, wenn die Historie ihm, dem Historiker, ein bleibendes Andenken über den neu zu prägenden Begriff der ”Kohlruption” zugesteht. Kein Wort vermöchte besser die ”Kunst” seiner Regierungskunst zu veranschaulichen, die ganz kurz auf den Nenner zu bringen ist: ” Eine Bimbeshand wäscht die andere!”

Eine jeden vernünftigen Zweifel ausschließende Beweisführung der Staatsanwaltschaft ist auf den Königsbeweis, das freiwillig und aus tiefem Schuldbewußtsein abgegebene Schuldeingeständnis eines Angeklagten, nicht mehr angewiesen, um ihn durch ein unabhängiges Gericht rechtens verurteilen zu können.

Auch die Gilde unserer ertappten zahllosen Verfassungshochverräter auf allen wesentlichen Schaltstellen der Macht sollte sich nicht darauf berufen, dass sich niemand von ihnen zu jener hochverräterischen Unternehmung ”Verfassungshochverrat” verabredet hätte. Jedes bewußte Mitläufertum ist hier zumindest als Beihilfehandlung strafrechtlich zu bewerten. Wie Jungfrauen stets zu Kindern kommen, ist hinlänglich bekannt.

Bimbesstaatskarren sitzt tief im Morast

Das Phänomen der ”Kohlruption” das unsere politische Zukunft aus allen Politikrichtungen gesehen gegenwärtig in geradezu tödlicher Art und Weise bedroht, kann auf zehntausend Seiten ebenso sicher nachgewiesen werden, wie in einer kurzen Abhandlung, weil alle wesentlichen Einzelheiten hierzu längst bekannt sind.

Was die hier angesprochenen Herren Waller, Hax oder wie sie auch immer heißen mögen, an ”Bimbes” oder einer gleichwertigen Korruptionswährung wie Ämterpatronage, höchst lukrativen Staatsaufträgen oder wie auch immer vereinnahmt haben, interessiert in dem Zusammenhang schon fast nicht mehr. Der Bimbesstaatskarren sitzt so fest im Morast, dass alle Deutschen wieder mit anpacken müssen, um ihn alsbald vielleicht noch flott zu bekommen.

Diese Arbeit ist anders gelagert wie das mühselige, aber letztlich so erfolgreiche Schuttschippen anno 1945, verlangt aber eine psychologisch nicht minder gewaltige Aufbauarbeit, die ohne vergleichbare Aufbruchstimmung nicht zu bewältigen sein wird

Ohne die allseits anerkannte Aufgabe, für zweifelsfrei rechtsstaatliche Ausgangsverhältnisse zu sorgen, um das durch nichts zu ersetzende Prinzip ”Gerechtigkeit” in einer derart verzweifelten Ausgangssituation zum Nutzen des Ganzen einzusetzen, wird nichts laufen. Wie anders sollten sich die demnächst gefährlich hochschaukelnden Emotionen der Geschädigten und Hintergangenen wieder besänftigen lassen?

Und nun zum guten Politikschluß: Wichtige Fragen an alle hervorragenden Wirtschaftsexperten, die sich wahrscheinlich für viel ”Bares” in letzter Zeit dafür hergegeben haben, den kommenden Wirtschaftsaufschwung immer wieder ebenso erneut wie vollends vergeblich herbeizuargumentieren. Entweder mögen sie sich künftig vornehm zurückhalten oder aber endlich dem deutschen Volk und ihren Auftraggebern auf Regierungsseite klar sagen, warum die weitaus überwiegende Wahrscheinlichkeit, um nicht zu sagen die absolute Sicherheit, alleine dafür spricht, den Eintritt dieses Ereignisses als absolut unrealistisch, oder besser gesagt als völlig unmöglich zu bezeichnen.

Jetzt ist es höchste Zeit, dem ebenso leidgeprüften wie staunenden deutschen Volk darzulegen, wie bei einer derart jeden Wirtschaftsaufschwung strangulierenden Korruptionsmentalität auf allen Führungsebenen die in jedem Jahr volkswirtschaftlich verrinnenden Werte zwangsläufig weiter unseren wirtschaftlichen Weg nach ganz unten vorzeichnen.

Sie mögen auch die Frage beantworten, warum die Politik jetzt sozusagen als letzte Patrone nicht den Kampf gegen die öffentliche Verschwendung eingeläutet hat? Wenn erfolgreiche Wirtschaftspolitik viel mit Psychologie zu tun hat, war die beschlossene massive Mehrwertsteuererhöhung nichts anderes als der politische Offenbarungseid, der jedem Wirtschaftsfachmann eines klar gemacht hat: Diese Regierung hat kein erfolgversprechendes Konzept mehr, jenen beschworenen Wirtschaftsaufschwung herbeizuführen. Dann soll sie aber aus diesem Grunde abtreten und sich nicht mit der strafrelevanten Verzögerung des Insolvenzantrages zu Lasten des Ganzen eine politische Atempause verschaffen.

Öffentliche Verschwendung

Hätte die Politik nicht noch die wirklich Vertrauen erweckende Möglichkeit besessen, über die beherzte Anprangerung und strafrechtliche Ahndung der öffentlichen Verschwendung und deren absolute strafrechtliche Gleichbehandlung ein Hoffnung verheißendes Zeichen zu setzen. Schließlich wird hierdurch dasselbe Rechtsgut verletzt, die öffentliche funktionierende Finanzkraft, deren Schwächung dem Steuerhinterzieher zum strafrelevanten Vorwurf gemacht wird.

Warum muß der unseren wirtschaftlichen Niedergang beschleunigende, viel zu teuere und hinsichtlich der daraus abzuleitenden Pensionsverpflichtungen unbezahlbar gewordene Öffentliche Dienst weiter unter Naturschutz gestellt werden? Warum geht man nicht daran, den mit einem gesetzgeberischen Federstrich möglichen Abbau jener falschen Volksvertreter, die in Wirklichkeit nur Eigeninteressen als Angehörige des Öffentlichen Dienstes wahrnehmen, den Zugang zu den Parlamenten zum Wohle der Allgemeinheit zu versperren?

Jetzt wäre die Zeit, um mit einer historischen ”Blut-, Schweiß- und Tränenrede” sich konstruktiv an den Abbau vieler überflüssiger Gesetze zu machen, und allen gesetzgeberischen Wildwuchs zu beseitigen, der durch das Parkinsonsche Gesetz von der Verwaltung der Verwaltung der Verwaltung bei uns ebenso bedrückende wie ruinöse Wirklichkeit geworden ist.

Jedes überflüssige Gesetz und sonstige Bestimmungen, die uns die längst ruinöse Staatsquote von 45 Prozent beschert haben, wären jetzt ersatzlos zu streichen, ohne die ”Frösche” fragen zu müssen, deren Teich dadurch trocken gelegt werden muß. Kurzum, es wären jetzt eine Fülle von seit langem überfälligen, längst fachmännisch geforderten Politikaktionen auf den Weg zu bringen, die allesamt den uns hier erstickenden öffentlich-rechtlichen Mehltau aller Provenienz hätte vom Hals schaffen können.

Ob man endlich das wahrscheinlich nur mit ”kreativen”, in Wirklichkeit kriminellen Buchführungstricks vorgetäuschte Wirtschaftswachstum genau bestimmen kann, wäre auch für viele Investoren wichtig gewesen, die dem Ganzen schon längst nicht mehr trauen. Wer mag auch seine Hand für solche Zahlen ins Feuer legen, wenn angesichts von weltrekordverdächtigen Insolvenzfällen sich ganz andere Wirtschaftskonstellationen ergeben müssen.

Warum passiert dies alles nicht? Warum wird nur kritisiert, aber das gerade neu aufgelegte ”Wachstumsprogramm” der Regierung, das fundamentalste Erkenntnisse ausblendet und deshalb ohnehin als krasser Mißerfolg enden wird, nicht mit plausibel durchgerechneten Gegenvorschlägen politisch voll unter Druck gesetzt?

Dollarpapier überschwemmt die Welt

Fragen über Fragen, und dann ganz zuletzt: Was bedeutet Globalisierung wirklich? Können wir diesem ruinösen Wildern des rein kriminell gegen das Weltwirtschaftswachstum eingesetzten Papierdollars weiter tatenlos zusehen, wie er alle Rohstoffmärkte zur Beute der längst von der Pleite betroffenen amerikanischen Volkswirtschaft macht? Wie ist der schwache Dollar und die jetzt von der FED angekündigte ungebremste Papierdollarflut zu bewerten, die sich ab jetzt auf die völlig ungeschützte Weltwirtschaft wälzt?

Wenn aber die überbordende Staatskorruption aus ”anerkannten” Wirtschaftsfachleuten längst bestverdienende ”Fachärzte für Leichenfledderei” gemacht hat, worauf müssen wir noch warten, ehe die längst überfällige Staatsinsolvenz offengelegt und bei unseren Euro-Partnern angemeldet wird?

Was spricht dagegen, unserer Bevölkerung, aber auch unseren EU-Partner gegenüber mit offenen Karten zu spielen? Könnte es nicht sein, dass jenes uns Deutschen aufgezwungene Euro-Debakel nicht über den wachsenden Strom der risikolosen Auslandsinvestition im Euro-Raum ein langfristig wirkender, im Ergebnis aber für unsere Sozialkassen ruinöser Aderlaß ist, der dringend gestopft werden muß, bis sich die hier aufgestaute und ganz negativ aufgeladene Wirtschaftssituation wieder gebessert hat?

Wenn aber die fachgerechte Beantwortung dieser Fragen zwangsläufig darauf hinausläuft, dass der Gang zum Insolvenzgericht nicht mehr aufzuhalten ist, müssen wir Bürger notfalls selbst unser Schicksal in die Hand nehmen, und jenen von der Allgewalteneinheitstyrannis schamhaft verschwiegenen Befund der ”Staatsinsolvenz” in Geschäftsführung ohne Auftrag für unsere kriminell abgewirtschaftete Regierung pflichtgemäß anmelden. Das wäre dann gelebte Demokratie vom Feinsten und der entscheidende Ruck, im Volk die seit langem schlummernden Selbstheilungskräfte wieder zu mobilisieren.

Damit ist diese Serie an einem Punkt angelangt, wo Eile in jeder Hinsicht vonnöten ist. Dieses aus dem Nichts über die in wohliger Selbstgefälligkeit und scheinbar unangreifbarer Machtüberheblichkeit dahindämmernden Regierenden hereingebrochene Unwetter an demonstrierter und lebendiger Demokratie ist der erste Steinwurf in den nur scheinbar ruhenden und glatten Politiksee. Viele werden folgen, wie die Flut von Leserbriefen und sonstigen Äußerungen hierzu bewiesen hat. Dieser Impuls kann sich leicht zum brausenden Politiksturm entwickeln, der alle Chancen hätte, korrupte und kriminelle Politikstrukturen mit sich fortzureißen.

Wer eins und eins zusammenzählen kann, weiß nur zu genau, dass über die Rückgriffshaftung gegenüber allen ohne spezielles Volksmandat gegen vitalste Bürger- und Volksinteressen agierenden, nein intrigierenden Volksvertreter, die damit zu Verfassungshochverrätern geworden sind, eigentlich nach Billionen zu berechnende Regreßansprüche geltend gemacht werden können.

Wie sich Politikervermögen von nahe Null oder auch 10 Millionen nach bürgerlich gesunder Heirat mit einer Brauereierbin auf stattliche 300 Millionen, eher vorsichtig geschätzt, beim Erbfall wundersam vermehrt haben, oder wie ein höchstrichterlicher Rechtsbruch in wichtigster Sache klammheimlich über die Bühne läuft, wird im Bedarfsfalle als wichtige Information aus dem noch heißen, aber bald erkalteten Rechtsbruchsvulkan nachgemeldet.


zum Anfang  

Der amerikanische Weg garantiert das Chaos (X)

Wie Deutschland zum Rechtsstaat werden und zur Weltkulturnation zurückfinden könnte / Politisches Showbiz statt politische Verantwortung

Haben wir etwa hier in Deutschland bereits ”amerikanische” Politikverhältnisse, könnte man im Hinblick auf unsere letzte 60-jährige Geschichte teilweise besorgt fragen, weil noch jede modische Torheit uns hier über kurz oder lang vom großen Teich her erreicht hat? Und wie von Bundesbürgern mittlerweile die zuletzt so offenkundig gewordene amerikanische Weltpolitik ohne rechtliche Bindungen in ihrem selbst erfundenen Kampf gegen den uns angeblich so vital bedrohenden ”Terrorismus” durchaus kritisch bewertet wird, ist ja bekannt.

Wie aber wäre es zu bewerten, wenn solche ”amerikanischen” Verhältnisse das Kulturleben, außerdem unser geistiges Leben sowie das emotionale Empfinden einer früheren Kulturnation von Weltgeltung inzwischen weitgehend verändert oder gar zerstört hätten? Dieser Gedanke könnte einem schon kommen, wenn man alleine auf die jüngsten Landtagswahlen schaut. Was war daran frei, welche Informationen lagen den Wählern über die zu Wählenden vor?

Wie die meisten Wähler es bereits ahnten und durchaus richtig interpretierten, lagen keine politikrelevanten Informationen über zu Wählende und deren charakterliche Zuverlässigkeit vor. Deshalb blieben sie im Sinne einer konsequenten Politikkultur dem Wahlakt und dem sich anschließenden unwürdigen Medienspektakel mit immer denselben Fragen und denselben nichtssagenden Antworten fern.

Deshalb war dies auch eine völlig überflüssige Veranstaltung, die dem Demokratiegedanken per Saldo schweren Schaden zugefügt hat. Politikschlawiner aller Sorten haben sich wieder mal mit Lug, Trug und falschen Treueschwüren durchlaviert und mästen sich ungehindert an den angeblich nicht mal besonders attraktiven Staatströgen fürs Nichtstun, Falschspielen und den Verrat an ihrem Souverän Staatsvolk.

Wenn man amerikanische Wahlen als Sinnbild dafür ansehen wollte, dass sich durch sie zwar einiges ändern darf, aber niemals die im angeblich nationalen Interesse liegenden undemokratischen Politikverhältnisse als solche, dann waren und sind wir in der Tat sehr gelehrige Schüler unserer vormaligen Besatzer.

Wie ausführlich dargestellt, können politische Wahlen aus dem Grunde bereits nicht mehr ”frei” sein, weil der nominelle ”Rechtsstaat” längst zur Unrechtsdiktatur deformiert wurde. Auch die ”freie Presse” hat sich inzwischen zur perfiden Alibiveranstaltung ausschließlich gewinnmaximierend gemausert. Und die einst ”staatserhaltenden” sind längst zu staatszerstörenden, gefräßigen Meinungshandelsunternehmen mutiert und geben sich einer rein parasitären Lebensform hin. Auch ist das hochgelobte Zeitalter der weltweit ungestörten Kommunikation schließlich überwiegend damit beschäftigt, wesentlich zur Desinformation der Menschen beizutragen. Was wunder, wenn gegenwärtige und künftige ”freie” Wahlen unter diesen Umständen zu gigantischen Veranstaltungen in punkto Meinungsmanipulation pur verkommen. Damit ist in diesem Zusammenhang alles gesagt, auch was aus unserer ”Restdemokratie” wird, wenn wir uns als Bürger nicht grundlegend darum kümmern.

Widerwärtige politische Verhältnisse

Wir wissen als Staatsvolk ebensogut wie jenes von uns zu wenig beaufsichtigte Politikergeklüngel, das jetzt noch mal richtig zugeschlagen hat, dass hier die letzten Runden eingeläutet worden sind, die ebenso gegenwärtigen wie widerwärtigen politischen Verhältnisse legal schnellstmöglich zu beenden. Dass jene Politikverhältnisse im Einzelfall mehr oder weniger mutmaßlich Nato-weit ebenso volle Gültigkeit haben dürften, sollte jedenfalls eines nicht sein, ein Grund zum Selbstmitleid und einer vermeintlich aussichtslosen Hoffnungslosigkeit. Im Gegenteil, solche Situationen hat es in der Geschichte immer wieder gegeben.

Für jeden Realisten, der nicht an Wunder glauben wollte, sei an die wundersame Implosion der atomwaffenstarrenden Sowjetunion ohne einen einzigen Gewehrschuß erinnert. Genau so, wie sich ihr großer Staatsmann Gorbatschow erfolgreich beim Wort nehmen ließ, weil er die Unhaltbarkeit der Unternehmung seines Vorvorgängers und aller Amtsnachfolger von Stalin erkannt hatte, dass sich auf längere Dauer keine Bevölkerung allein durch Terror und Mord zu Höchstleistungen im Wettlauf mit dem Kapitalismus animieren lassen würde, sollten wir jetzt handeln.

Wo sind jene unserer Kultur gemäßen Vorzüge einer intakten, rechtsstaatlich organisierten Demokratie und der freien Presse bei uns Wirklichkeit geworden? Dies sollten wir alle unsere Politiker fragen, die sich noch beim Wort nehmen lassen. Statt dessen hier eine Unrechtsdiktatur unter den Insignien eines voll intakten Rechtsstaats zu führen und sich damit tagtäglich auch noch zu brüsten, ist eine Unverschämtheit, die ihresgleichen weltweit sucht. Deshalb: was spricht dagegen, unsere Damen und Herren Politiker einfach beim Wort zu nehmen und ihnen alle ihre eigenen Fehlleistungen ohne Zahl vorzuhalten?

Demokratie ist eben gepflegte und gelebte Kommunikation. Warum wollen wir nicht vor laufender Kamera alle die hier aufgeworfenen Fragen zur sofortigen Beantwortung durch unsere ”Angestellten” in höchster Staatsfunktion beantwortet haben? Warum darf man unsere hochbezahlte Politikergilde nicht selbst genau beim Wort nehmen? Was in der Vergangenheit Dr. Appel und Systemparteigänger in ihren Positionen als Chefkommentatoren mit meist noch devoter Stimme nur zum guten Gelingen des Politikschauspiels beitragen wollend, sich für Pseudofragen ausgedacht oder mit den Politikgewaltigen vorher sogar abgesprochen haben, muß der Vergangenheit angehören. Politik ernst genommen, ist auch Politik ohne falsche Schonung beim Wort genommen.

Insbesondere täte es gerade heute einem Politiker gut, sich so zu stellen und so von einer hellwachen Presse so vorgeführt zu werden, wie er wirklich ist. Jener der weltweit am wenigsten demokratisch agiert, aber laufend den angeblich besten amerikanischen Exportartikel genannt ”democracy” für alle Länder anpreisen will. In seinem selbst erklärten Terroristenkrieg sollte er beispielhaft alle grundlegende Voraussetzungen beibringen, was zu einer wirklich praktizierten Demokratie konkret gehört, eher er sich daran macht, mit seinem ”patriot act” jenen sinnlosen und nie gewinnbaren Krieg mit großen Opfern zuletzt in seine eigene Bevölkerung hineinzutragen.

Gewiß, ”Glasnost” und ”Perestroika” haben auf Anhieb eine andere Konfusion bei den davon betroffenen Menschen angerichtet, die erst in geschichtlichen Zeiträumen aufzuarbeiten sein wird, wenn die aktuell besonders grassierende schlimme Staatskorruption maßgeblich eingedämmt sein wird. Darm muß man sich bemühen, wenn man Schlimmeres verhindern will. Das besagt indessen für unsere Verhältnisse hier nichts. Immerhin sind wir als Volk der verfassungsrechtlich unbestrittene einzige Machtfaktor, von dem alle Staatsgewalt auszugehen hat. Diese Staatsgewalt muß durch einen unmanipulierten Wahlakt übertragen werden, sonst ist er wie jedes Rechtsgeschäft im Alltagsleben per se ungültig und wegen arglistiger Täuschung jederzeit anfechtbar.

Beliebt oder beleibt?

Auch das angeblich so überzeugend ausgefallene Plebiszit für den vermeintlich so ”beliebten”, tatsächlich nur ”beleibten” Landesvater Beck in Rheinland-Pfalz wäre mit Sicherheit bei urdemokratischen Verhältnissen - also bei korrekter Aufklärung durch die Medien - ganz anders ausgefallen. Allein die hier gestellte Frage, warum beispielsweise der Vorwurf des Verfassungshochverrats gegen jenen Politiker und beliebten ”Landesvater” seit langem erhoben wurde, hätte ihn nicht nur nervös gemacht, sondern als völlig unwählbar erscheinen lassen.

Gleiches würde gelten, wenn erst durch umfassende Berichterstattung allen Bürgern die Schreckensvision klar gemacht werden könnte, warum es jenen einzigen von Staatskorruption ”Unbefleckten” bei uns in der staatskohlrumpierten Bimbesrepublik de facto niemals geben kann. Da kann man ruhig beliebige Namen nennen. Immer wieder und unter jedem Namen trifft man zwangsläufig ausgewiesene Verfassungshochverräter an, die es zumindest unterlassen, ihrem Amtseid gemäß jene in ihrem direkten Politikumfeld auftretende Politikkorruption anzuprangern und die auf Schritt und Tritt feststellbare Aushöhlung des Rechtsstaatsprinzips als funktionierende Rechtsstaatlichkeit wieder zu revitalisieren.

Wie auch immer die Namen lauten, es tut wirklich absolut nichts zur Sache! Selbst die in der Bevölkerung Beliebtesten wie Merkel, Wulf, Platzeck, Beck. Müntefering, Schröder, Köhler, Papier oder wie auch immer, hinter jedem Namen verbirgt sich todsicher und unwiderruflich das Gesicht eines Verfassungshochverräters. Jeder von ihnen ist handverlesen und würde sich niemals trauen, entgegen dem Interesse des Systems jene hochkriminellen Verbrechen offen zu legen. Erstens wäre er davon selbst betroffen, müßte sich also selbst belasten, wozu er in einem Rechtsstaat nicht verleitet werden darf. Und zweitens könnte er jederzeit nach Mafiaart erfolgreich erpreßt werden, weil er selbst einer jener Verbrechensmittäter ist.

Genau so wird es noch eine Weile bleiben. Die einzige Überlebenschance für ein derartiges Regierungsmafiasystem ist und bleibt es, einen bewährten und korrumpierten Mann aus den eigenen Reihen, den man jederzeit bei Bedarf erfolgreich erpressen könnte, insbesondere an publizitätsträchtige Führungspositionen gelangen zu lassen. Auch dürften nur solche Bewerber bei Wahlen aufgestellt werden, auf die in jedem Fall als voll erpreßbare Zeitgenossen absolut todsicherer Verlaß ist.

Dieses System ist aus dem Land der scheinbar ”unbegrenzten” Möglichkeiten, dem angeblichen Mutterland der weltweit zuerst eingeführten modernen Demokratie mit all ihren nie auskurierten politischen Kinderkrankheiten übernommen worden. Danach ist eben nichts so erfolgreich wie der Erfolg, ganz egal, mit welchen Mitteln er auch immer errungen wurde. In dem Falle gilt stets und ausschließlich das berühmte 11. Gebot aller prüden Pharisäer: ”Du sollst dich nie erwischen lassen!”

”Political incorrectness”

Wer hiergegen wie Präsident Nixon sichtbar verstößt, muß gnadenlos abgestraft werden und für den unsichtbaren Nimbus der angeblich allgegenwärtigen ”political correctness” büßen, die sich längst als durchgängig gepflogene ”incorrectness” im Politikalltag gezeigt hat.

Dass andererseits ein infamer, weltbewegender Mord am höchsten US-Staatsrepräsentanten und Medienliebling J.F. Kennedy aus politischer Berechnung des Nachfolgers im Ergebnis unaufgeklärt bleiben mußte, weil die angeblich aus honorigsten Persönlichkeiten zusammengestellte Untersuchungskommission unter dem Vorsitz des höchsten Richters rein ergebnisorientiert auf den bereits ”mundtot” gemachten Einzeltäter abstellen mußte, stellt jener ”Korrektheit” jedenfalls kein durchgängig gutes Zeugnis aus.

Gleiches muß man sagen, wenn die bekannt gewordenen Intrigen des am längsten regierenden Präsidenten Roosevelt im Nachhinein bewertet werden könnten. Immerhin gäbe es hier vieltausendfachen Mord durch unterlassene Benachrichtigung aller Marineangehörigen vor dem längst abgehörten, also bekannten japanischen Angriff auf Pearl Harbour zu bewerten, was aber offiziell offenbar nie geschehen darf. Sonst könnte ja der für die USA im Ergebnis so segensreiche Kriegsbeitritt, der für den Verlauf des 20. Jahrhunderts insgesamt völlig entscheidend wurde, mit einer fatalen Wertediskussion belastet werden.

Nichts anderes gilt wohl auch für den ungewöhnlichen Beschluß, alle mit der Kriegshistorie in unmittelbar relevantem Zusammenhang stehenden US-Regierungsdokumente auf 120 Jahre unter absoluten Verschluß zu halten. Wer es riskiert, dass nach 120 Jahren die Welthistorie eventuell neu zu seinen Lasten geschrieben werden muß, kann sich kaum auf besondere gegenwärtige ”correctness” berufen.

Selbst wenn wir seit 60 Jahren amerikanische Musterschüler gewesen sind, die dort praktizierte Spielart von ”Demokratie” bei uns weitgehend zu übernehmen, so besagt dies tatsächlich in keinem Falle, dass wir alle Zutaten in reiner Zusammensatzung hier im Lande vereinigt hätten, aus denen man nach übereinstimmender Meinung allein einen demokratischen Musterrechtsstaat bauen kann. Im Gegenteil, auch die Veröffentlichung dieser SAAR-ECHO-Serie ist keinesfalls dem Grundrecht der ursprünglich freien Presse geschuldet. Sie lebt vielmehr alleine und ausschließlich von dem Zwang unserer Regierenden, ihre nicht vorhandene ”political correctness” im Einzelfall erfolgreich vorzutäuschen.

Wollte sie diesen Beispielfall einer gelebten Demokratie hier mit der ihr natürlich zu Gebote stehenden Regierungsmacht verhindern, wäre dies im Gegenteil für sie völlig kontraproduktiv. Nicht nur, dass erfahrungsgemäß die verbotenen Früchte sich stets als die süßesten mit der darauf begründeten größten Nachfrage erweisen, was hier zu besonderer Vorsicht zwingt. Allen ihr quer in Speiseröhre und Magen liegenden Schimpfkanonaden zum Trotz, muß die Politikergarde hier dennoch gute Miene zum bösen Spiel machen. Jenes Wissen, das sie am meisten in der öffentlichen Auseinandersetzung mit den hier aufgegriffenen Themenbereichen zu fürchten haben, verleiht hier noch ein wenig Schutz.

So ziehen es die derart Angegriffenen doch augenscheinlich vor, mit geballter Faust in der Tasche all das geschehen zu lassen, und sie können zunächst nur still hoffen, dass dieses journalistische Experiment von gelebter Demokratie sich selbst durch permanente obrigkeitliche (scheinbare) Nichtbeachtung totlaufen und so beruhigen möge.

Vorgetäuschte Pseudowertegemeinschaft

Wer dagegen den europaweit noch unkoordinierten Politikwiderstand gegen die Mächtigen im Lande erlebt, wie es in Frankreich der Fall ist, wird sich kaum vorstellen können, dass nach den diversen Revolutionen 1989 zum Sturz der kommunistischen Herrschaften überall die noch ausstehende Revolution gegen diese Nato-weit nur vorgetäuschte Pseudowertegemeinschaft noch sehr lange historisch auf sich warten lassen könnte.

Das eine bedingt das andere, wenn erst mal die früher so zugespitzte Ost-West Konfrontation nach ihrer Aufarbeitung den klaren Blick dafür frei gemacht hat, was hier bei uns so grundlegend falsch gelaufen ist, wird sich diese unterdrückte Diskussion nicht mehr aufhalten lassen. Immerhin spricht der ohnehin drohende finanzielle Zusammenbruch jener ohne jede tragfähige Poltitkkonzeption formierten Nato-Gemeinschaft dafür, dass bei so viel obrigkeitlicher Verlogenheit aller Orten der Revolutionsbaum nicht mehr sehr heftig geschüttelt zu werden braucht, bis er seine Früchte weiterreichen kann..

Auch in dem Zusammenhang würde das publizitätsträchtige öffentliche Verbot, ein nicht zu rechtfertigender sichtbarer Eingriff in die Pressefreiheit, erst das gesamte Ausmaß unserer längst hier regelmäßig praktizierten Staatskohlruption augenfällig und sofort publik machen.

Das große Nato-Haus ist bereits so baufällig geworden, dass seine berechtigten Eigentümer gut daran tun, sich nicht mehr als notwendig darin zu bewegen, sonst riskieren sie, dass ihnen ungewollt ein loser Balken oder ein großer Stein auf den Kopf fällt.

Wer sich in klarer Diagnose der gegenwärtigen und absehbaren Zeit die hier herrschenden Politikverhältnisse vor Augen führt, kann eines nicht mehr in Zweifel stellen: Eine selbst ernannte Führungsmacht ohne Moral, aber dafür mit um so mehr Papierdollar, die bislang bestens eingesetzt wurden, um die Staatskorruption weltweit bis ad ultimo anzuheizen oder die eigenen leergeplünderten Finanzmärkte immer wieder vor dem permanent drohenden Kollaps zu bewahren, kann unmöglich überall gleichzeitig an allen Brandherden präsent sein, wo es im Wortsinne bereits lichterloh brennt.

Den Unruheherd Irak zu befrieden, gelingt ihr bereits nicht. Den weltweit propagierten Kampf gegen ein hausgemachtes Problem, den angeblich uns weltweit drohenden Terrorismus, kann sie erkanntermaßen nicht ohne fremde Hilfe führen. Wenn erst einmal unsere Politik und unser Volk gemeinsam erkennen, dass deutsche Interessen hier konkret und nachvollziehbar angesichts einer völlig in Unordnung geratenen Welt zunächst in Deutschland und Europa für die Bürger zu vertreten sind, und nicht am Hindukusch, sind wir wieder ein Stückchen der Politikrealität näher gekommen.

Das gegenwärtige außenpolitische Großmannsgehabe von Merkel, Jung und Steinmeier, das mit gegenteiligen Statements offensichtlich nur davon ablenken will, dass sich hier ein politisches Ungeziefernest von besonderer Brisanz verbirgt, wird sehr schnell entlarvt, wenn sie plötzlich aus innenpolitischer Rücksichtnahme nicht mehr wie ein Hündchen an der Leine folgen können.

Gegen deutsche Politikinteressen

Längst zeigt sich an vielen unwiderleglichen Zusammenhängen, dass der bislang korruptionsgeschuldete und deshalb auch prompt erbrachte Politikgehorsam zum größten Nachteil unserer Völker jener gekauften Politiker eine zweite Seite hat. Mag Schröder sich jetzt auch mit anderer Korruptionswährung von Rothschild höchst offiziell bezahlen lassen, sein Vorgänger Kohl und die in der Weltpresse wegen ihrer ”Leichtgängigkeit” hochgelobte Nachfolgerin Merkel müssen sich davor hüten, den leisesten Eindruck zu erwecken, als willige Politikvollstrecker einer rein staatskriminell gegen überragende deutsche Politikinteressen agiert zu haben und weiter agieren zu wollen.

Solche in dem Politikzusammenhang erhaltene Tributzahlungen ”verpflichten” jedenfalls heute unsere Politikoberen nicht mehr, wollen sie nicht augenblicks eine Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht als Hochverrat gegen den Bund riskieren. Dieses Spielchen kann sich auch in der Feueresse der öffentlichen Meinung abspielen. Dazu brauchen wir den längst außer Gefecht gesetzten höchsten Strafverfolger der BRD, Generalstaatsanwalt Kay Nehm, oder seinen Nachfolgen nicht mehr.

Käme noch die ”Baustelle” Iran dazu, so wäre dies allenfalls ein Startsignal, dass hier reine Politikchaoten zu ihrem letzten Gefecht angetreten sind. Das wiederum hält kein Weltfinanzmarkt mit der Reservewährung US-Dollar aus, ohne dass sich die große Dollarblase durch Implosion schlagartig entleert.

Allen denkbaren Politikszenarien in nächster Zeit ist indes der Umstand gleich, für Deutschland selbst und den Euro ergeben sich nur eine unabsehbar lange Periode der fortwährenden wirtschaftlichen Störungen, bis dieser Zustand durch eine kooperative Politik im Inneren überwunden sein wird. Aber auch dann, bedingt durch die längst offenkundige wirtschaftliche Schwäche seiner Mitglieder insgesamt und die erkennbare dauernde Konzeptionslosigkeit für eine produktive Wirtschaftsankurbelung werden den Euro auch nie in die Position gelangen lassen, den Dollar als Weltreservewährung abzulösen. In der Welt des blind gewordenen US-Dollars ist der fast ebenso sehschwache, weil noch konzeptionslose Euro kein Anwärter für eine Weltersatzwährung, wie sie der Dollar lange Zeit war.

Wenn aber die von Rothschild und Cie. angeblich gewollte und schon recht passabel auf den Weg gebrachte wirtschaftliche Ausblutung von Deutschland und Europa weiter so zielgerecht von unseren Politikoberen umgesetzt werden sollte wie bisher, werden sich ebenso gegenläufige politische Entwicklungen in Gang setzen, die man bislang noch nicht absehen kann.

Zurück zu den kulturellen Wurzeln

Bei Licht besehen, verbleibt Europa keine andere Wahl, als sehr schnell gemeinsam zu den kulturellen Wurzeln zurück zu finden. Der Aufbau von Europa zu einer Gemeinschaft von wirtschaftlich eng verflochtenen, in sich ruhenden, im Wertebewußtsein der gemeinsamen Kultur verwurzelten Nationalstaaten ohne gegenseitige Aggressionen auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage ist und bleibt ein alternativloses richtiges und wichtiges Politikziel.

Hierzu gehört der Konsens, dass ein verläßliches Rechtssystem ohne permanent mögliche Politikstörfeuer im Sinn einer intakten demokratischen Gewaltenteilung unabdingbar und unveränderbar eingeführt werden muß. Die im jeweiligen nationalen obersten Gericht herzustellende Bestenauslese von charakterlich und fachlich markanten Persönlichkeiten, die keinerlei Politikzwängen oder vergleichbaren Abhängigkeiten unterliegen dürfen, muß europaweit, letztlich weltweit Standard werden. Auch sonstige Richter und Staatsanwälte sind nach und nach in klarer Volksverantwortung zu wählen oder wie auch immer vom Dauerrechtsbruch wirksam abzuhalten.

Jede gegen den Rechtsstaat gerichtete Politikentwicklung, insbesondere die rechtsgrundlose Disziplinierung von Rechtsanwälten, der Mißbrauch der Psychiatrie im Sinne des Archipel Gulag, wenn jene nur die Rechte ihrer Mandanten gegen die allmächtige Staatsgewalt wahrnehmen, hat bei Meidung von Anklagen wegen Rechtsbeugung zu unterbleiben.

Die hier nicht durch Großzusammenschlüsse von Pressekonzentrationen erst eingeengte Meinungsvielfalt ist bereits da zu unterbinden, wo durch die Überprüfung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens von reinen Politikvertretern im Beirat und der Intendanz bereits jetzt eine ebenso traurige wie unrühmlich, tragende Rolle spielt.

Letztlich ist der Vielfalt der Medienlandschaft durch das neu erstandene Weltnetz Internet ein neuer Pfeiler erwachsen, den es besonders zu schützen gilt. Meinungsmanipulationen à la Google und Yahoo, die sich kommerziell dazu verpflichtet haben sollen, den unerwünschten Gedankenaustausch in Großdiktaturen wie jetzt China oder morgen Deutschland und USA zu überwachen, ist unter weltweite Ächtung zu nehmen.

Demokratie und Weltfrieden

Das Weltkulturgeschenk der funktionierenden Demokratie muß auf der ganzen Linie gepflegt und zum Erhalt des Weltfriedens insgesamt erhalten werden. Hierzu ein kleiner Forderungskatalog, der in dem einen oder anderen Fall natürlich auch zu ergänzen wäre:

Keine politische Einmischung von außen, die der Haager Landkriegsordnung widerspricht, möglichst kein rechtsfreier Raum, um die weltweit grassierende Korruption an ihrer vielleicht wichtigsten Stelle nicht bekämpfen zu können. Kein rechtsfreier Raum, um solche Weltkapitalverbrechen gegen fremde Völker aber auch die eigene Bevölkerung ahnden zu können, wenn die ”Verhausschweinung” der eigenen Zivilbevölkerung überhaupt geplant oder gar ausgeführt würde.

Ja, und zum Schluß eine noch viel freiere Presse, die sich dann unter günstigeren Voraussetzungen dem Überlebenskampf für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie stellen könnte, wenn alle unsere anerkannten Weltkulturwerte durch eine Großmacht mit ihren bestochenen Politikervasallen zum Nutzen weniger untergepflügt werden soll.

Noch ist nichts verloren. Insbesondere gilt aktuell in der Zeit der Meinungsbildung nicht die Diktatur der Zahl, die sich Mehrheit nennt. Erst wenn dieser Meinungsbildungsprozeß abgeschlossen ist, kann die demokratisch organisierte Gesellschaft zur fairen Abstimmung schreiten.


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Scharlatane und Verfassungshochverräter (XI)

Was den Deutschen in der aktuellen unrechtsstaatlichen Situation noch übrig bleibt / Ist die Ausübung des Widerstandsrechts erforderlich - vielleicht ein Steuerboykott?

Wer die über Rundfunk ausgestrahlten bundespolitischen Kommentare zum Thema Schröder und Milliardenbürgschaft an Gazprom über sich ergehen läßt, möchte befreit ausrufen: ”Ja so ist recht! Jetzt marschiert sie endlich, unsere fürs Stillhalten bezahlte bundesdeutsche freie Presse und feuert sogar aus allen Rohren!” Sie scheint jetzt wirklich mit Feuereifer bei der Sache zu sein, die winzige, leider für die Bürger ebenso unübersehbare Spitze des bundesdeutschen Korruptionseisberges zu erkennen und sich auf den ”armen” Altbundeskanzler Schröder wie wild einzuschießen. Doch auf diese - von wem auch immer bestellte - Kanonade sollten wir Bürger uns in keinem Falle verlassen!

Wäre da nicht gleichzeitig eine recht einsame und fast lautlose ”Kanonade” genannt SAAR-ECHO, die sich mit den wirklichen Politikdefiziten im Lande BRD beschäftigt, könnte man ein abruptes Ende jenes auf kurzfristige Blendeffekte ausgerichteten ”Pressebrillantfeuerwerk” als so gut wie sicher voraussehen. So dürfen sich inzwischen die verehrten Herren oder Horden der weltweit gelenkten Presseorgane darüber Gedanken machen, was denn zwangsläufig passieren wird, wenn der demnächst zu erwartende Domino-Effekt nach dem Fall des systemtypischen ”Schröder-Steins” über die Altschulden- und Vereinigungsregierungskriminalität wie eine Schlammlawine alles mitreißt, was in der Bundespolitik und mutmaßlich anderswo noch Rang und Namen hat. Was auch immer jetzt kommen mag, in diesem aufgewühlten Politikzeiten sollte man sich nicht beruhigt zurücklehnen.

Für alle unsere hoffentlich voll interessierten und mittlerweile auch entsprechend motivierten Leser und deutschen Bürger wird buchstäblich aus einem kleinen überschaubaren Kreis dank unabhängiger Presse in nächster Zeit ein kleines Kapitel Weltpolitik geschrieben.

Gut 50 Kilometer von dem historischen Ort Valmy entfernt, wo in Anwesenheit des feinnervigen Dichterfürsten Goethe anno 1794 im Zusammenhang mit der berühmt gewordenen Kanonade das bezahlte Söldnertum gegen die persönlich hoch motivierten bewaffneten Revolutionäre als Verlierer abrücken mußte, hat sich eine fas vergleichbare Situation gebildet. Das seit einigen Wochen ganz gezielte ”Feuer” idealistischer Kanoniere könnte den bislang fehlgeleiteten Pressedivisionen genau die Richtung anzeigen, wohin jetzt mit aller Macht ”geschossen” werden sollte, um durch und durch korrupte Systemstrukturen politisch unschädlich zu machen. Sonst würde aber der letzte unter der eigenen Korruptionsasche noch gerade so glimmende Funke an Glaubwürdigkeit hoffnungslos ausgeblasen.

Gäbe es die freie Presse, gäbe es kein Tabus

Bei einer weltweit funktionierenden freien Presse wäre es erst gar nicht soweit gekommen, dass hier im SAAR-ECHO ein Tabu-Thema nach dem anderen sensationell erfolgreich hätte aufgriffen werden könnte. Alle in der Vergangenheit ungelösten politischen Tabu-Themen wären längst ins öffentliche Bewußtsein gerückt und entsprechend abgehandelt und zu unserer aller Nutzen längst gelöst worden.

Statt dessen erleben wir jetzt leicht zeitversetzt sozusagen aus der ersten Reihe den so gefährlichen politischen Dammbruch, wobei sich alle wesentlichen Tabu-Themen der internationalen und der deutschen Politik urplötzlich Bahn brechen und wie eine nicht mehr zu beherrschende Sturzflut ins Tal wälzen. Dass dabei so vermeintlich berühmte Namen wie Kohl, Schröder, Merkel und viele andere .gleich mit Schlamm und Geröll historisch dauerhaft begraben werden, liegt dann in der Natur der Sache. Aber dieser atemberaubende Vorgang könnte sich zu unserem allergrößtem Schaden durchaus weltweit verselbständigen, wenn wir ihn nicht genau beobachten und je nach Lage blitzschnell reagieren.

Dafür könnten wir aber andererseits in unserer vermeintlich so aufgeklärten Zeit alle daraus erwachsenen Möglichkeiten nutzen, um vergleichbar dem aus heutiger Zeit von falschen Zielen geleiteten Wiener Kongresses für eine lang andauernde Friedens- und Aufbauzeit unserer geschundenen Welt beizutragen. Aufzubauen und langfristig zu regeln gäbe es genug! Noch wichtiger aber wäre, politische Scharlatane aller Orte aufzuspüren und zu entlarven, ehe sie weiteren Schaden an unserer Welt anrichten können.

Um mit dem Wichtigsten anzufangen: Auf der politischen Wunschliste ganz oben stünde, dass die weltweit agierenden größten ”Raubtiere” nach dem so benannten ”Raubtierkapitalismus” von Bush bis Rothschild & Cie. das ewige Überlebensgesetz des Universums, nicht nur unseres Planeten, erkennen und danach handeln. Es geht hier nicht um die Verfestigung des nur vordergründig erfolgreichen Lebensprinzips, wonach der Stärkere immer Recht hat. Es hat vielmehr mit der Schaffung und Erhaltung des Systems zu tun, das nicht nur auf unserem kleinen Planeten für die Schaffung der besten Überlebensstrategien verantwortlich ist. Es wirkt auch gleichermaßen erfolgreich im Universum und heißt das System der gleichgewichtigen Kräfte, das sich überall von Natur aus auf mittlere Sicht gesehen stets einstellt. Wer hiergegen verstößt, verhungert, verdurstet oder wird zuletzt das Opfer seiner Feinde, denen er wegen eigener Mißwirtschaft fremdes Land stehlen muß. Keine Macht läßt sich weltweit ungestraft so ausdehnen, dass sie nicht über zu lange Nachschubwege oder nicht mehr zu verteidigende Grenzen sich selbst das Grab gräbt.

So wird auch die als Ganzes handelnde Menschheit sehr schnell an die Grenzen des vernünftigen Wachstums und damit auch ihrer eigenen Existenz geführt, wenn sie nicht endlich historisch nie bewährte Egoismen aus Überzeugung überwindet.

Nicht das Gesetz des Stärkeren ist die überlegene Organisationsform innerhalb der Natur, die sich erkennbar allenfalls kurzfristig durchgesetzt hat. Die Umsetzung des Naturgesetzes des im Universum stets angestrebten Gleichgewichts wäre im Kleinen wie im Großen die Idealform, die man nicht durchbrechen darf, will man das eigene Überleben der Rasse Mensch oder auch in den Untergliederungen Volk, Stamm, Familie usw. optimal sichern.

Würde sich vergleichbar den im Kampfe einst unüberwindlichen Raubsauriern das stärkste und an die natürlichen Gegebenheiten zunächst optimal ausgerichtete Lebewesen durchgesetzt haben, wäre dies damit gleichzeitig sein Ende. Fehlende Entwicklungsnotwendigkeiten und die Einsamkeit des im Kampfe alleine übrig gebliebenen führen automatisch zum Aussterben einer solchen Spezies. Die ”Verhaussschweinung” aller der Bürger, die mit einer solch brutalen Politik nicht einverstanden sein können, setzt sodann zwangsläufige Zeichen des unaufhörlichen eigenen Niedergangs. Diesen Fehler dürfen wir weltweit nicht machen!

Staatsterrorismus à la USA

Wenn zum Beispiel der Kampf um Überlebensressourcen zuletzt mit der Atomwaffe ausgetragen wird, gibt es keine Gewinner und Verlierer mehr. An diese Fragestellungen kommt die gegenwärtige fehlgeleitete Politik aber sehr schnell, wenn man die politischen Spielchen der amerikanischen Neokonservativen betrachtet, die allen Ernstes zu meinen scheinen, sie könnten einen 3. Weltkrieg noch gewinnen. Das hat mit lockeren Gedankenspielchen nichts mehr zu tun. Das ist reiner Staatsterrorismus im Entstehungsstadium kurz vor 12 Uhr!

Deshalb führt auch an der weltweit installierten und wirksam praktizierten Demokratie mit dauerhaft funktionierender Gewaltentrennung auch in der Nato-Führungsmacht kein Weg vorbei, will sie ihre Führungsrolle behalten.

Jedes zwangsläufig eigensüchtige weltweite Streben nach Überlegenheit, wie es auch immer begründet wurde, hat seine kleingeistigen Verkünder noch stets ins Verderben gezogen. Zuletzt müßten dies auch zum eigenen Nutzen und zugleich zum weltweiten Nutzen Bush, seine ”Neocons” und auch Rothschild & Cie begriffen haben.

Aber auch Kohl, Schröder, Craxi oder wer auch immer dieser letztlich kleinbürgerlich mit den niedrigen Instinkten des Politikradfahrers ausgestatteten und daran sichtbar oder noch nicht erkennbar gescheiterten ”Bimbeshelden” unserer Zeit sollten kurzfristig in sich gehen, so lange sie es noch können. Auch ihre vielen unrühmlichen Nachahmer würden so vielleicht alle von ihren zum sicheren eigenen Untergang führenden Tagträume einer alleine auf ”Bimbes” gegründeten relativen Alleinherrschaft Abschied nehmen, weil diese nur mit kriminellen Mitteln in die Politikwirklichkeit umzusetzen sind.

Was wir jetzt von einem extrem teuer bezahlten Zuschauerplatz als bis aufs Blut geschröpfte deutsche Bürger ansehen müssen, ist ein überaus makabres Schauspiel, ein bitteres Lehrstück, wie es künftigen Generationen hoffentlich erspart bleibt. Immer wenn ein Volk seine Kultur vergißt oder auch von seinen eigenen korrupten Politikern angestiftet, kurzfristig vergessen will oder muß, kommen dergleichen politische Fehlleistungen in Richtung politischem Abgrund zwangsläufig heraus.

Zwischen der politischen Denkungsart eines schnauzbärtigem Gefreiten, eines alkoholkranken ”worldleaders” und eines im Haifischbecken des Parteipolitikernachwuchses unserer kulturlosen Nachkriegszeit groß gewordenen Politikverführers und Medienkanzlers gibt es nur marginale Unterschiede. Der eine ruft noch Gott zum Zeugen für seinen Amtsmeineid an, der andere erspart zwar diese Peinlichkeit seinem Schöpfer, den er nicht kennt oder kennen will, weil er sich selbst für allmächtig hält. Was hier verruchter ist, muß einstweilen dahinstehen. Wir haben andere aktuelle Probleme zu lösen.

Eines haben indes alle gelernt: ”Nichts ist so erfolgreich wie der kurzfristige eigene Erfolg, und wenn das eigene Volk damit zugleich in den geschichtlichen Abgrund gerissen wird!”

Das SAAR-ECHO wagt in dem gegenwärtigen politischen Tumult in Berlin mit angekündigten Strafanzeigen der WASG gegen Schröder wegen Veruntreuung in Milliardenhöhe, angekündigter politischer Untersuchungsausschüsse von FDP und Grünen, die alles haarklein aufzuklären wollen, etc. die einfache Vorhersage, dass sich auch dieser Riesenskandal alsbald in Wohlgefallen auflösen wird - wenn die Bürger hier nicht wachsam bleiben! Denn alle, in deren Macht es gegenwärtig steht, diesen Megaskandalen Stück für Stück richtig aufzuklären, wären zum Schluß ausnahmslos die großen Verlierer, unsere ”freie” Presse eingeschlossen.

Wenn Schröder mit Schimpf und Schande fällt

Wenn der erste hochkarätige politikkorrupte Verfassungshochverräter wie Gerhard Schröder mit Schimpf und Schande fällt, wäre damit der erste Domino-Effekt zur Vernichtung für dieses korrumpierte Politiksystem gefallen.

Die Strafanzeige gegen Schröder, so begründet sie auch ist, wird zunächst im überragenden Systeminteresse abgewiesen, bestenfalls zwecks Zeitgewinns am Köcheln gehalten, bis sich die öffentliche Aufgeregtheit wieder gelegt hat. Zwar wird so zunächst wieder mal die völlige Unfähigkeit unserer politikunterwanderten Staatsanwaltschaft offengelegt. Das ist aber zum ersten nichts Neues und zum zweiten nicht so gefährlich wie jene Domino-Demonstration, weil wir hier im Lande mittlerweile in allen Führungsetagen nur noch korrumpierte Verfassungshochverräter sitzen haben.

Genau dieser Umstand ist die Chance für uns Bürger, jenen Sachverhalt hinter dem Skandal endlich sachkundig und auch selbst interessiert aufklären zu lassen. Nur so kann der uns derzeit noch als mit ”Fehlern” behaftete angebliche ”Rechtsstaat”, in Wirklichkeit die uns nur blendende Unrechtsdiktatur reinsten Wassers wegdiskutiert, aber nicht abgeschafft werden. An diesem sicher vorhersehbaren eigenen Menetekel kann niemandem der herrschenden Klasse gelegen sein.

Selbst wenn sich auf der Rechtsschiene nichts bewegt, werden sich alle (noch!) amtierenden Politiker sagen müssen, in deren Macht es steht, einen Parlamentsuntersuchungsausschuß zu beantragen, dass all jene am Ende die großen Verlierer sein werden, die sich an den fetten Fleischtöpfen Germaniens seit Jahr und Tag so genüßlich niedergelassen und gemästet haben. Alle nur noch materiell ausgerichteten Politiker schielen doch nur nach ihren so erfolgreichen Idolen wie Strauß, Kohl und Schröder, die sich - man wußte früher nicht so recht wie -, mit insgesamt Hunderten von Millionen DM/Euro zur Ruhe setzen zu können.

Und da genau liegt die entscheidende Weichenstellung, die den Wissenden daran hindern muß, dem sich jetzt nur vordergründig entwickelnden Medienschauspiel ”demokratisches Schlachtfest des Exkanzlers Schröder” eine besondere Relevanz beizumessen.

Alle diejenigen, welche jetzt lauthals schreien und dem Bimbeskanzler II, Gerhard Schröder, das korrupte Sozialistenfell wie weiland Craxi oder seinem Spezi Andreotti über die Ohren ziehen wollen, werden sehen, was sich im Dunstkreis um Schröder in all den Jahren seiner Bimbesherrschaft so herankristallisiert hat.

Seine lange Ministerriege ohnehin, aber damit auch zugleich die neue Regierungsriege, Kohlzöglinge eingeschlossen, weiter alle seine Mitsozis an führende Stelle wie Beck, Platzeck, Struck, sonstige Sozi-Ministerpräsidenten oder Regierende Bürgermeister, höchste Beamte, Richter, Generalbundesanwalt, Generalstaatsanwälte, alles was Rang und Namen bei den Grünen hat, kurz der gesamte Allgewalteneinheitstroß der Bimbesrepublik würde zur peinlichsten aller politischen Canossa-Reisen aufbrechen müssen, welche die neuere Geschichte je gesehen hat. So schön, wie diese Vorstellung für alle Bundesbürger wäre, die sich diesen Tag der Abrechnung schon seit langem herbeigewünscht haben, hier ist äußerste Vorsicht am Platze!

Achtung: Politische Schwergewichte!

Ehe die politische Waagschale sich in diese Richtung bewegt, gilt es noch vieles zu regeln. Wenn auch die Zahl der zu verfolgenden und - ganz wichtig - aller deshalb auch haftbar zu machenden Verfassungshochverräter deutlich kleiner als eine Million sein wird, wir haben es allemal dabei mit politischen Schwergewichten zu tun. Sie würden lieber Millionen an Bürgern im Wortsinne verheizen und klein machen, wie Hartz in allen Zahlenvariationen gezeigt hat, ehe dass sie selbst politisch abdanken.

Wer dann noch weiß, dass über die Altschuldenkriminalität auch solche Politikrecken wie Gysi, Lafontaine, Bisky, Biedenkopf, ja ein ganzes Heer von mittlerweile mit höchsten Bimbesehren in den angeblich wohl verdienten Ruhestand verabschiedete Polititikganoven ohne Zahl noch gleich mit dem deutschen Volk Abbitte und Schadensersatz für deren Bimbesdienste leisten müßten, kann sich eigentlich sehr genau ausrechnen, was geschähe, wenn man diesen durchaus positiven Dingen nur ihren Lauf ließe, die da heißen: ”Poltisches Schlachtfest des gemästeten Gerhard Schröder”.

Schröder hat natürlich derzeit keine sich offen zu ihm bekennenden Freunde mehr, aber sein Systemherrschaftswissen kann Hunderttausende von ebenso korrupten Verfassungshochverrätern mit in den Abgrund reißen. Diesen letzten Trumpf wird er sich so schnell nicht entreißen lassen. Und genau darin liegt die Gefahr für uns. Mit einem Wort: ”Auch hier gilt: Wo der Souverän Volk nicht wacht, wachen auch seine korrumpierten Wächter bestimmt vergebens!”

In dieser entscheidenden politischen Schlüsselsituation, wo es um das ”total korrumpierte Weiterso” geht oder um den längst überfälligen Neubeginn, ist deshalb volle politische Aufklärung gefragt. Im 2. Akt aber sodann gleichermaßen der Mindesteinsatz aller Bürger, Parteimitglieder der niederen Ränge eingeschlossen, um dieses absehbare Politikschmierentheater allererster Güte, doch noch zu einem guten Ende zu führen.

Alle überführten Volksverräter samt der hierzu in einer verheerenden Hehlerrolle verbliebenen Parteien sollten als ersten Akt, wie weiland in Italien, nicht nur ihre Namen ändern, sondern auch aus diesem Debakel ohne jedes historische Beispiel lernen. Das ist natürlich ein harter Brocken für alle die vielen Parteimitglieder guten Willens, die ebenso fassungslos vor diesem Debakel stehen werden, das von ihren Parteioberen gegen Satzung und Parteistatut angerichtet wurde. Wer die Kriminalgeschichte der Christenheit gelesen hat, weiß nur zu gut, dass es eine wertegerechte christliche Politik nur im Weihnachtskalender gibt.

Wenn angeblich jahrtausendelang abendländisch geprägte Christen zu korrupten und banausenhaften Pharisäern werden und Sozialisten ihre Herkunft gleichermaßen verleugnen, um nur noch Gott Mammon zu dienen, ist ein politischer Generalfrühjahrsputz überfällig. Dieser darf sich auch noch bis in den Herbst hinziehen. Wichtig ist alleine, dass dieser Neuanfang nicht ohne den aufgeklärten Bürger erfolgen kann und darf!

Das weltweite Bimbessystem

Der Fintenreichtum unserer Verfassungshochverräter und Volksfeinde ist beträchtlich. Nicht auszuschließen wäre, dass Schröder mit fernsehgerechtem Bühnenauftritt alle auf sich geladene Bimbesalleinschuld auf sich nimmt, weil er hierfür mit genügend Bimbes ausgestattet wurde. So würde er überall auf der Welt um politisches Asyl nachzusuchen können, um das Bimbessystem hierzu Lande nicht weiter zu gefährden.

Nein, diese einmalige Chance, unblutig diese abgewirtschaftete und buchstäblich am wirtschaftlichen Abgrund stehende Bimbesrepublik, die unser aller Staat ist, im Zuge der sich abzeichnenden Abrechnung mit dem obersten Korruptus Schröder nebst seiner Clique von ”treuen” Freunden mit allen Belastungen aber auch allen Aktiva zu übernehmen, sollten wir uns nicht entgehen lassen.

Was beinhaltet das ”Widerstandsrecht aller Deutschen nach Art. 20 IV GG”? - Wie kann oder soll der Bürger eines nominellen Rechtsstaats mit der Erkenntnis umgehen, dass losgelöst vom gegenwärtigen Politikgeschehen so gut wie nichts mehr so funktioniert, wie es funktionieren könnte und sollte, weil alle unsere gewählten Volksvertreter von einer fremden Macht gekauft oder anderweitig irgendwie systemintern voll bestochen sind?

Bereits in der 5. Folge ”Von der Verschwörung der Verschweiger” hatten wir herausgefunden, dass der Rechtsstaat sehr wohl auch auf härteste Herausforderungen reagieren kann und muß, selbst wenn sie unmittelbar an seine Existenz gehen. Es sei hier in dem Zusammenhang an den Begriff des Verfassungshochverrats erinnert, der zur Wiedergewinnung einer den Namen halbwegs verdienenden Rechtsstaatlichkeit eine herausragende Rolle spielt. So sind die Strafverfolgungsbehörden nach dem Legalitätsgrundsatz gemäß § 152 StP0 verpflichtet, jedes innerstaatlich begangene Verbrechen ohne Ansehen der Personen aufzuklären. Dieser Fall liegt spätestens seit der absehbaren kriminellen Vereinigungspolitik vor. Was aber ist seither geschehen?

Wir hatten darüber berichtet, wie Generalbundesanwalt Kay Nehm mit ca. 100 angeblich bei der weltweiten Terroristenverfolgung so hochmotivierten Bundesanwälten diese Aufgabe glatt übersehen hat und weiterhin geflissentlich übersieht.

Je nachdem welcher Amtsnachfolger ausersehen wird, findet jener ein dankbares Betätigungsfeld vor. Mit einem leichten Tritt an den Staatspflaumenbaum fallen jedes Mal überreife, weil systemkorrumpierte Früchtchen vom Baum. Man muß sich nur bücken, um sie festzunehmen. Die meisten sind verwurmt und schmecken nicht mehr. Aber von jetzt auf gleich könnte er Hunderttausende von bisher im Verborgenen tätigen Schwerstkriminellen dingfest machen. Die für ihn in Amtshilfe jederzeit greifbaren Personalakten aller leitenden Beamten, Richter, Staatsanwälte, Parlamentarier einschließlich der bereits in den letzten zehn Jahren pensionierten in Bundes- oder Landesbediensteten warten förmlich nur darauf, angefordert und richtig ausgewertet zu werden.

Was geschieht aber bis zu diesem Zeitpunkt, wenn sich die staatliche Strafrechtspflege noch nicht von der tödlichen Umklammerung durch jenes beschriebene zahllose Heer von bis heute in allen möglichen Staatspositionen befindlichen Verfassungshochverrätern mit größtem politischem Einfluß befreit hat? Genau hier setzt der Wirkungsbereich des Art. 20 IV GG ein, der wie folgt lautet:

Gegen jedermann, der es unternimmt, diese (grundgesetzliche!) Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Seit fast 40 Jahren liegt dieser Edelstein für den Kampf gegen unsere Gewalteneinheitstyrannis weitgehend verborgen, in den Bürgerrechten unseres Grundgesetzes ausdrücklich erwähnt, sozusagen jetzt für unsere Bürgerbelange zugriffsbereit. Nicht die fürsorglichen Gründungsväter/mütter des GG haben uns diesen Glücksgriff beschert. Es waren die offenbar noch nicht derart verlogenen oder noch unbedarften Parlamentarier der ersten Großen Koalition, die uns Bürgern im Zusammenhang mit den fast politisch verschollenen Notstandsgesetzen jenen Grundrechtsartikel geschenkt haben. So lassen sich leicht alle innerstaatliche Tyrannen zur Strecke zu bringen, die sich im Zuge eines eingetretenen Notstandes oder wie auch immer offen oder verdeckt, kurz- oder langfristig an die Macht geputscht haben könnten.

Die lupenreine deutsche Unrechtsdiktatur

So wird dieses grundgesetzliche Fallbeil jetzt zur Apokalypse für unsere auch schon sehr in die Jahre gekommene Allgewalteneinheitstyrannis, die den Rechtsstaat zusammen mit unserer Demokratie und der freien Presse scheibchenweise bis zum völligen Zusammenbruch minimiert haben.

Die meisten Bürger und SE-Leser können bereits aus eigener Erfahrung die Richtigkeit der hier dargelegten Diagnose nachvollziehen, dass wir innerhalb Deutschlands in einer lupenreinen Unrechtsdiktatur leben. Also muss es jemand in der Vergangenheit unternommen haben, diese ursprünglich anderslautende grundrechtskonforme Ordnung zu beseitigen. Wenn dieser Vorgang längere Zeit zurück liegt, muss es ebenso einen gegenwärtig politisch Verantwortlichen für diesen Übelstand geben, der es verabsäumt hätte, jenen umgehend zu ändern, damit wieder grundgesetzgemäße von vorher Zustände herrschen.

So wendet sich dieser Widerstandsartikel gegen jedes Mitglied unserer gegenwärtigen Bimbesrepublik, deren Amtsvorgänger einschließlich aller Länderfürsten und deren Minister, kurz gegen das gesamte korrupte Machtspektrum unserer gegenwärtigen Allgewalteneinheitstyrannis.

Jeder Deutsche ist aber berechtigt, auch gegen eine Mehrheit von Personen, eben jene amtierenden Verfassungshochverräter vorzugehen, wenn sich nicht anderweitige Abhilfe anbietet. Wie sich diese Allgewalteneinheitstyrannis hier seit Jahrzehnten wie ein Krebsgeschwür in unser Volk mit allen finanziellen Ressourcen eingenistet hat, wurde ausführlich dargestellt. An eine Änderung dieser Korruptpolitikverhältnisse von innen heraus ist deshalb auch in unseren optimistischsten Bürgerträumen niemals zu denken. Deshalb müssen wir Bürger uns um unsere Republik und deren Befreiung von ausländischer und innerstaatlicher Unbotmäßigkeit schon selber bemühen.

Übrigens mit tatsächlich bester Aussicht auf Erfolg, wenn wir nur unseren Nachbarn und Partnern begreiflich machen können, dass gelebte Demokratie und richtig ausgestatteter Rechtsstaat samt freier Presse längst zu unserem europäischen Kulturschatz gehören und nicht mal typisch deutsche Erfindungen sind.

Wer sich an den überragenden Grundrechtsschutz erinnert, den wir unseren Grundgesetzvätern/müttern in der Form des § 80 I Zi. 2 StGB zu verdanken haben, wird nach dieser Meßlatte des Grundgesetzes schon an wirksame Widerstandsmaßnahmen denken müssen. Nicht die Guillotine, auch nicht der blutige Aufstand und die Erschießung aller Verfassungshochverräter können hier gemeint sein, aber wirksamer Bürgeraufstand bis hin zum Generalstreik wie beim historischen Kapp-Putsch 1922 oder der wahrscheinlich in der gegebenen Situation bereits höchst wirksame partielle Steuerstreik wären wohl die aktuell probatesten Mittel, den Rechtsstaat zunächst wieder zuverlässig in Funktion zu setzen.

Zur Verhältnismäßig wird man auch noch zählen können, dass man nicht mutwillig alle Äste des Baums revoluzzerhaft abschneidet, auf die man sich nach erfolgreicher staatlicher Neuorganisation als Volk setzen muß. Der unabdingbare Neuanfang wäre nur damit und einem entsprechend stabilen Rechtsfundament machbar, das dann aber auch am besten gleich europaweit vorzusehen wäre, wie dies so schön vollmundig im Vorwort zu unserer Europäischen Grundwerte-Charta formuliert steht.


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Den Staat zu kippen ist leicht - aber auch klug? (XII)

Was es mit dem angedachten Steuerboykott tatsächlich und rechtlich gesehen auf sich hat

Bereits ein Blick in Google.de oder Google.com zeigt durch die Fülle der dort angezeigten Eintragungen unter dem Stichwort ”Steuerboykott”, dass es sich hier zunächst auf den ersten Blick um keine sehr originelle Idee zu handeln scheint. In der Tat, dieser im Falle seiner professionellen Koordination wirksamste aller denkbaren Bürgerproteste gegen eine von Grund auf als kriminell erkannten und entsprechend dokumentierten Politik gegen vitalste Interessen von uns allen, würde das uns umgebende marode und ohnehin vor dem ultimativen Finanzdesaster stehende Regierungssystem sofort kollabieren lassen.

Damit wäre aber nur die eine Seite der Medaille beschrieben. Die hier auch im Zusammenhang mit der Ausübung des Widerstandsrechts nach Art. 20 IVGG stehende Rechtsfrage kann indes nicht unberücksichtigt lassen, ob das Verhältnismäßigkeitsprinzip beim Einsatz einer derart scharf schneidenden Waffe noch gewahrt ist.

Gewiß, wer auf die Verworrenheit der politischen Lage schaut, die durch eine seit weit mehr als einem Jahrzehnt nachweislich kriminelle Außen- und Wirtschaftspolitik der verschiedenen Bundesregierungen mit bleibenden Schäden in Billionen Euro verweist, könnte mit guten Gründen darauf pochen, dass hier mit einer vernunftgemäßen Reaktion einer derart disqualifizierten Politikerriege in keinem Falle zu rechnen ist. Aber eine solche Entscheidung, die letztlich nur von ganz wenigen, zudem nicht vom Volk legitimierten Personen getroffen würde, könnte im Ergebnis noch so richtig sein, sie stünde unter einem sie erheblich belastenden permanenten Rechtfertigungszwang.

Immerhin könnten dabei rein formal gesehen auch solche ”Brücken” voreilig abgerissen werden, die man im Nachhinein mit ganz viel Mühe und Mitteln wieder neu errichten müßte. Deshalb empfiehlt es sich genau betrachtet nicht, ein so komplexes Gebilde wie unseren Staat, der als vom Prinzip her gut aufgestellter Sozialstaat für viele Millionen von Bürgern der Garant ihres täglichen Brots und damit Überlebens ist, voreilig, in jedem Falle aber unlegitimiert in eine rabiate Existenzkrise zu stürzen. Das hat mehr mit vorsichtiger Klugheit als einem Mangel an eigener Courage zu tun.

Jedenfalls gäbe die formale Rechtslage unter Berücksichtigung jenes Notwehrrechts aus Art. 20 IV GG einen unbezweifelbaren Rechtsfertigungsgrund, weil nach § 111 StGB nur rechtswidrige Handlungen unter Strafe stehen, die öffentlich zur Begehung von Straftaten aufrufen. Und der Aufruf zum rigorosen Steuerboykott könnte leicht für eine Aufforderung zur Steuerhinterziehung mißdeutet werden.

Bei allen bisherigen Rechtsabhandlungen, die sich nicht die Mühe gemacht haben, den Ist-Zustand unseres ”Rechtsstaats” kritisch und sachkundig zu hinterfragen, natürlich eine gefährliche Klippe, die meist mit der Scheinbegründung übergangen wurde, dass solche Maßnahme keine Aufforderung zur Steuerverkürzung sei, sondern würde nur zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts auffordern. Dabei begeht jeder eine Steuerhinterziehung, der schuldhaft nicht oder nicht umfänglich und rechtzeitig seiner Steuerschuld nachgekommen ist.

Hier kann aber geltend gemacht werden, unabhängig von der Höhe der Steuerschuld, dieselbe nicht zahlen zu wollen, weil sie dem Grunde nach nicht gegenüber einem Verbrecherstaat bestehen kann, der grundrechtskonforme Verhältnisse durch einen Staatsputsch von oben außer Kraft gesetzt und innerhalb zumutbarer Fristen nicht wiederhergestellt hat. Mit einer solchen, auch anhand dieser Artikelserie leicht zu beweisenden These könnte man zudem die deutsche Finanzgerichtsbarkeit völlig lahmlegen.

Es gäbe innerhalb der eigenen Reihen derzeit keine ”gesetzlichen” Richter, die unparteiisch über diesen Anspruch urteilen könnten. Als typische Richter in eigener Sache dürften sie in dem Fall nicht tätig werden. Dies berührte die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens fundamental. Es könnte erst dann fortgesetzt werden, wenn vom Volk gewählte unabhängige Finanzrichter über den Grund jener Steuerverweigerung rechtlich unparteiisch entscheiden könnten.

Dieses leicht über alle Finanzgerichte Deutschlands auszubreitende Spektakel mit Streitverkündungen an alle wesentlichen Politiker würde den regelmäßigen Steuerfluß vorhersehbar derart vermindern, dass zuletzt der angestrebte Zweck sich zwangsläufig einstellen würde. Bei der hier unabdingbaren Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme stellt sich zwangsläufig die Frage, ob der eigentliche Zweck dieser Aktion, die Herbeiführung einer breit angelegten öffentlichen Diskussion über unsagbar schlimmes gegenwärtiges Politikversagen insgesamt nicht auch anders sicher erreichbar erscheint.

Die Meinungsfreiheit als Waffe

Und hier bietet sich über die vom Bundesverfassungsgericht an vielen Stellen stets besonders herausgestellte Meinungsäußerungsfreiheit eine durchaus zu erprobende Ersatzmaßnahme an, die jedenfalls auf Anhieb nicht eine derartige Politik der verbrannten Erde hinterließe. So kann jeder Bürger, selbst wenn er sich in dieser Einschätzung tatsächlich irrte, im guten Glauben, einen Skandal von unvorstellbarem Ausmaß aufgestöbert zu haben, denselben jederzeit öffentlich machen.

Das geht aus einer Fülle von übereinstimmenden BVG-Entscheidungen hervor, unter anderem aus jenem aus ”gutem” Grunde nicht veröffentlichten Beschluß vom 5. März 1992 im Verfahren 1 BvR 1770/91. Hierin ist auch die im Fall auch tatsächlich belegte falsche, grob beleidigende Meinungsäußerung als nicht strafwürdig angesehen worden, weil dadurch in gutem Glauben ein tatsächlich nicht vorhandener Skandal öffentlich gemacht werden sollte.

Nach diesen höchstrichterlich festgestellten Rechtskriterien kann es auch in diesem Falle erprobt werden, ob sich die so voll angegriffene Obrigkeit endlich der überfälligen demokratischen Diskussion stellt. Das SAAR-ECHO und die Öffentlichkeit befinden sich noch in einer diesbezüglich komfortablen Lage, die weitere Entwicklung in gespannter Gelassenheit abzuwarten.

Deshalb ist es hier richtig, die stets in der Politik einzuhaltende Entwicklung sich vollziehen zu lassen. Wenn man unserem eisernen Kanzler Bismarck glauben darf, so muß sich Politik in der für sie bestimmten Zeit abspielen und gestalten. Hier etwas zu forcieren, wäre genau so nutzlos, als wollte man seine Taschenuhr mit dem Ziel vorstellen, um so die Zeit schneller vergehen zu lassen. Insbesondere derart schwerwiegende Entscheidungen, die auf einen grundlegenden Politikwechsel hinauslaufen sollten, können nur am Ende eines geregelten Meinungsbildungsprozesses stehen.

Mit dem über einen gut begründeten Steuerstreik relativ einfach herbeizuführenden Zusammenbruch unseres Regimes, das sich rein äußerlich betrachtet sogar auf eine vermeintlich ”freie” Wahl stützen kann, würde man allenfalls der Geschichte in die Speichen greifen, eigener Armbruch praktisch dabei eingeschlossen. Es hilft auch nicht, wenn wir zu unserer Rechtfertigung darlegen könnten, dass jene Wahlen diesen Namen nicht verdienen, weil sie von Beginn an umfassend und großflächig manipuliert wurden. Keines der hier tatsächlich bestehenden Politikprobleme wurde zur Wahl gestellt, ganz zu schweigen von nie genannten Lösungswegen.

Betrügerisch verschleppte Insolvenz

Gewiß, einige Milliarden, vielleicht auch bei längerer Dauer -zig Milliarden Euro an jetzt noch zusätzlich auflaufender Schadenssumme könnten im Ergebnis wohl gespart werden, weil bei Lichte betrachtet jeder Tag genutzt werden muß, um die betrügerisch verschleppte Insolvenz der ”Deutschland AG” endlich zukunftsgerichtet zu regeln.

Das wäre indes bei genauer Sicht betrachtet in dem Fall kein hinreichender Grund im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips, den so wichtigen demokratischen Meinungsbildungsprozeß auszulassen.

Sollte der wenig wahrscheinliche Fall eintreten, dass die hier angeprangerte ”hohe Bimbespolitik” den eigentlich deutlich zwischen den Zeilen wahrnehmbaren Unterton falsch verstünde und nur dick aufgeblasene Backen des SAAR-ECHO ohne die Fähigkeit des lauten vernehmbaren Pfeifens vermuten wollte, würde eine solche Herausforderung nicht unbeantwortet bleiben. Die Verantwortung hierfür trügen dann aber andere, wobei es bei kursorischer Betrachtungsweise zumindest strafrechtlich auf diese Kleinigkeit mehr oder weniger angesichts der Strafbandbreite von bis zu lebenslang bei Verfassungshochverrätern gewiß im Ergebnis zuletzt nicht mehr ankäme.

Und um in dieser so wichtigen Frage auch nur ja keinen Aspekt unerörtert zu lassen: Demnächst steht uns ja eine frisch motivierte und von der eigenen doppelten Tüchtigkeit angeblich absolut überzeugte Nachfolgerin im Amt des Generalbundesanwalts Nehm ins Haus, Monika Harms.. Mit ihrem nach einem SPIEGEL-Bericht kolportierten Wahlspruch, mindestens doppelt so gut wie ein männlicher Amtsinhaber sein zu müssen, was sie jederzeit leicht bewerkstelligen würde, könnten wir als Bürger vielleicht doch endlich mal nach langer systembedingten Durststrecke einen absoluten Glückgriff in dieser so wichtigen Schlüsselrolle für die beginnende Jagd auf alle amtierenden Verfassungshochverräter gemacht haben. Aber hier ist keine Entlastung zu erwarten, selbst wenn diese Dame fachlich zehn Mal so gut wie ihr Herr Amtsvorgänger sein sollte, was im übrigen kein großes Kunststück wäre.

Alleine ihre bisherige Tätigkeit als langjährige Richterin im 5. Strafsenat beim BGH - und hier sogar zur Vorsitzenden aufgestiegen - muß jedem Wissenden alle Hoffnungen auf Änderung dieser gewollten Systemblockade von Grund auf rauben.

In diesem Zusammenhang sei an unsere Folge III und IV von den im Rechtstaat ”wimmelnden Nazirichtern” und ihren Amtsnachfolgern im Geiste erinnert. Gerade wer bisher bis zu 90 Prozent der eingelegten Revisionen bei großen Strafsachen ohne weitere Begründung als ”offensichtlich” unbegründet abgebügelt hat, kann gar nicht tiefer im Karlsruher Rechtsbruchsumpf stecken. Auch der gewiß erfreuliche SPIEGEL-Hinweis, dass sie sich am wenigsten von allen Strafsenatsvorsitzenden davon beeinflussen ließe, mit einer erfolgreichen Revisionsentscheidung in Umfangsverfahren der ersten Instanz viel zusätzliche Arbeit zu machen, vermag hier zu keiner anderen Wertung zu führen.

Dauerrechtsbruch seit Jahrzehnten

Wer diesen höchstrichterlichen Dauerrechtsbruch seit zwei Jahrzehnten aktiv an vorderster Front mitgemacht hat, bietet allenfalls stets beste Gewähr dafür, als altgediente Verfassungshochverräterin in höchster Richterposition die daraus resultierenden Erwartungen ihrer politischen Gönner, die sie auch in die nächste Position zur optimalen Absicherung dieses verbrecherischen Systems gehievt haben, niemals zu enttäuschen. Auch sie würde letztlich mit den obligaten Ketten um beide Hände definitiv daran gehindert sein, je einen anderen Verfassungshochverräter dingfest machen zu können. So ausgestattet verspricht sie mit der höchst denkbaren Sicherheit stets richtig in der Systemspur gehen.

Wieder mal erkennen wir, wie notwendig es wäre, der zur notorischen Verbrechergemeinschaft verkommenen Politik die Auswahl ihrer ”Wächter” unter keinen Umständen in eigener Verantwortung alleine zu überlassen. Nur so würden die Voraussetzungen geschaffen, dass jetzt mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung dieser längst schon so gut wie unrettbar im Systemschlamm festsitzende Staatskarren vielleicht doch wieder flott gemacht werden kann. Hier ist der mündige Bürger gefordert, der nach Jahrzehnten der schicksalhaften Schlafmützigkeit und - wohlgemerkt - des häßlichen Verrats der Mainstream-Medien an ihren hohen Idealen zuletzt in ureigener Sache Grundlegendes dauerhaft zu regeln hat.

Um künftig derartige Desaster auszuschließen, darf es zur Richterwahl auf Zeit durch das davon betroffene Volk nach Art. 20 II GG deshalb keine Alternative geben.

Um diesen Wahldauerstreß nicht zu einer abstumpfenden sonntäglich stattfinden Dauerbelastung für alle Bürger zu machen, weil nur so der riesige Bedarf an qualifizierten Richtern und Staatsanwälten auszuwählen wäre, gäbe es aber auch ebenso wirksame Ersatzwahlverfahren. Wichtig wäre indessen, dass jenes die Rechtsstaatlichkeit aushebelnde enge Band der ”ewigen” Dankbarkeit zwischen höchstrichterlichem Entscheidungsträger und den Angehörigen des Wahlgremiums wirksam durchbrochen wird. Hier darf es nie mehr zu einer politisch motivierten Kumpanei kommen. Die Politik muß es sich ebenso wie die Wirtschaft ganz einfach etwas kosten lassen, in die wichtigsten Positionen auch fachlich und charakterlich qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Das wäre ebenso durch ein allerdings völlig politikunabhängiges Wahlgremium umzusetzen.

Insoweit kann die Bundespräsidentenwahl nur ein sehr eingeschränktes Beispiel sein, weil auch hier die Parteien bisher ihr staatszerstörendes Wirken immer wieder unter Beweis gestellt haben. Aber ein parteienunabhängiges Wahlgremium für alle Wahlakte betreffend hoher Justizpositionen wäre im Bund und im Land absolut kein Luxus.

Demokratie braucht Unabhängigkeit

Es kann doch so schwierig nicht sein, eine Auswahl von 100 oder weniger ebenso lebensklugen wie auch teilweise fachkundigen Juroren zu finden, die ohne jedes sichtbare Eigeninteresse diese für unseren demokratischen Staat so lebenswichtige Auswahl von anerkannten Persönlichkeiten zu treffen hätten. Jedenfalls läge es nicht an diesen durchaus beherrschbaren Schwierigkeiten, um es unserer in ihrer Selbstherrlichkeit leider hoffnungslos kriminell gewordenen Politik zukünftig zu ersparen, den geraden demokratischen Weg zu ebenso kluger wie abgewogener Politik wieder für sich dauerhaft erlebbar zu machen.

Zum Problem des zulässigen Steuerboykotts wäre indes noch folgendes nachzutragen:

1.) Alle bisher von einer reichhaltig vorhandenen Finanzgerichtsrechtsprechung hierzu ergangene Urteile wären im übrigen wegen gänzlich anderer Sachlage nicht einschlägig.

2.) Ganz abgesehen von der riesigen - bislang noch nie diskutierten - Fleißaufgabe, aus mehr als einer Million registrierter Urteile und Fachaufsätzen solche fachlich richtig auszuwählen, die es verdienen, als Weizen aus der Spreu von letztlich überwiegend politisch motivierter ”Rechtsprechung” ausgesondert zu werden, hat es den Fall, dass der als Unrechtsdiktatur entlarvte Pseudorechtsstaat in eigener, gleichzeitig wichtigster und grundsätzlicher Sache ein ”Scheinurteil” machen konnte, noch nicht gegeben. Es dürfte auch nicht als rechtsstaatlich meinungsbildend registriert werden. Dies widerspräche fundamental unserer Rechtskultur, die seit 2.000 Jahren eine solche Konstellation als ”Richter in eigener Sache” rechtsstaatlich stets definitiv ausschließt.

Alle Steuerverweigerer vergangener Tage hatten sich stets nur an Einzelheiten einer von ihnen mißbilligten Politik festgebissen. So wurden sie dabei stets von den Finanzgerichten mit der einfachen Begründung unverrichteter Dinge nach Hause geschickt, dass der Einkommnensteuerbescheid kein ”Ersatzwahlzettel” wäre. Das seien zwei verschiedene Vorgänge, die stets grundsätzlich von einander zu trennen wären. Auch als überzeugter Friedensbewegter konnte niemand damit gehört werden, dass er über die Steuerverweigerung seinem tiefen Politikunmut wegen des nach eigener Überzeugung verfassungswidrigen NATO-Doppelbeschlusses sich Luft machen wollte. Das war ebenso der Fall des falsch verstanden Wahlscheins.

Nicht anders erging es den Ökologiefreunden, die gegen die in ihren Augen unverantwortliche Atompolitik aktiven Steuerwiderstand leisten wollten, oder auch den besorgten Bürgern, welche die erkennbar verbrecherische Ausgabenpolitik zu Lasten der noch nicht bei uns geborenen Generationen so den Kampf ansagten.

Gewaltenteilung muß funktionieren

Unser Fall liegt hier gänzlich anders, obwohl er in Teilen auch jene Begründung für sich in Anspruch nimmt. Kein Bürger muß sich den Rechtsstaat, die funktionierende Demokratie mit Gewaltenteilung, die freie und nicht vom Bundespresseamt und den Geheimdiensten manipulierte Presse und alle unsere wirtschaftlichen Zukunftschancen derart sehenden Auges vollends pervertieren lassen, ohne sich hiergegen wehren zu können. Das sagt ganz eindeutig Art. 20 IV GG. Er hat und behält alle nach dem Grundgesetz unveräußerlichen eigenen Grundrechte. Dieser stets gewährleistete Minderheitenrechtsschutz ist gerade das Wesen des unverfälschten Rechtsstaats.

Anders also in all den unzähligen bisher entschiedenen Fällen von mittelbar motiviertem Steuerboykott würde ein Kläger heute auf den offenkundigen Mißstand hinweisen, dass schwerste, für jeden erkennbare und erfühlbare, allenfalls nicht erklär- oder beweisbare außerordentliche Politikversäumnisse auf der ganzen Linie dank Allgewalteneinheitstyrannis hier zur objektiven gerichtlichen Entscheidung anstünden. Da gibt es kein Ausweichen mehr.

Wenn zudem dieses letzte urdemokratische verbliebene Recht, zuletzt als Einzelner seine Stimme zu erheben, um in einem offenen Meinungsbildungsprozeß so diese unvorstellbare Situation vielleicht doch noch umzudrehen, nicht mehr umzusetzen ist, könnte man mit Fug und Recht wie Kant sagen: ”Wenn auf Erden keine Gerechtigkeit mehr existiert, hat es keinen Wert mehr, dass noch Menschen auf der Erde leben!”

Das alles haben die Regierenden einschließlich der angeblich so wachsamen demokratischen Opposition und allen höchsten Staatsrepräsentanten nun selbst in der Hand, die schließlich für die Verteidigung des Grundgesetzes bei uns einen heiligen Amtseid geleistet haben. Der Herr Bundespräsident wäre deshalb schlecht beraten, jetzt die nächsten Wochen und Monate nur sein Heil auf Auslandsfahrten zu suchen, um sich dieser so spröden und undankbaren Diskussion für die Herrschenden zu entziehen.

Wenn es denn künftig kein Entkommen hinsichtlich der überfälligen Diskussion gibt, wo wir als deutsche Bürger stehen, wie die Situation hier umfassend zu bewerten ist und letztendlich, wie sie mittel- und langfristig möglichst optimal bereinigt werden kann, sollte jetzt die Einsicht einkehren, dass es nie zu spät ist, zur Vernunft zurück zu kehren. Gemeinsame Interessen können noch immer mit Einsicht über schlimmes Politikversagen hinweghelfen. Zwietracht hat noch keinem Volk in schwieriger Situation aus der Patsche geholfen.

Der Ideenmarkt ist gefragt

Sollte die so entlarvte Politik nebst ihren dauerhaft fehlgepolten Exponenten jetzt dafür optieren, sich ein anderes Staatsvolk zu suchen, so wäre eine solche Entscheidung hinzunehmen. Unmittelbar nach der Überwindung dieses Politikdebakels und bereits davor wird der Ideenmarkt gefragt und geöffnet sein, wie der Neuaufbau optimal zu bewerkstelligen ist. Hierbei gibt es zunächst im Sinne des absoluten Eigentumsschutzes keine ”wohlerworbenen Rechte” mehr. Alle Versorgungsansprüche stehen um der Lebensfähigkeit unserer künftigen Generationen willen unter dem Finanzierungsvorbehalt und gleichzeitig unter dem uns alle Deutschen einigenden Gerechtigkeitsgedanken. Die besonders schutzwürdigen Generationen ohne relevantes Stimmrecht sind besonders zu schützen. Nur das wird künftig verfrühstückt werden können, was zuvor erarbeitet wurde.

Wer indessen weiß, was Jahr für Jahr aus unserer Volkswirtschaft neben den Unsummen von Steuerverschwendung, Korruption, an überflüssigen Steuer- und Sozialgeschenken und dann noch obendrein zusätzlich an nach dem Kriege aufzubringenden Tributzahlungen an alle möglichen Institutionen und Staaten geht, kann sich auch vorstellen, dass am Schluß kein Armenhaus dabei herauskommen muß.

Wer sich weiter ein Bild machen kann, was wir dem Euro verdanken und welche zusätzlichen Lasten er uns aufbürdet, kann sich ziemlich genau ausrechnen, daß ein solcher Neuaufbau nicht nur machbar, sondern letztlich für alle mit Gewinn verbunden sein wird. Aber hier sind ebenso alle Euro-Partner aufgefordert, für einen fairen Ausgleich untereinander Sorge zu tragen.

Jener Neuaufbau wird deshalb aller Voraussicht nach, wenn er ohne Tabus vonstatten gehen kann, also alle bislang ruinösen und kontraproduktiven staatlichen Dauerausgaben und untragbaren Belastungen berücksichtigt, in dem Falle natürlich ebenso ohne ruinöse Einsparungen auf sozialem Sektor solide finanziert werden können.

Natürlich ist jetzt jede demokratische Wachsamkeit geboten. Wir können es uns nicht leisten, die längst erkannten, völlig undemokratischen Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte weiter dahintreiben zu lassen. Hierzu ist die Zeit nach diesem absehbaren Politikdebakel überreif.


Meinungsfreiheit - ein arg stumpfes Schwert

Ein Nachtrag zur letzten Folge über den ”Rechtsstaat” Deutschland / Das Volk darf doch reden, jedenfalls so lange keiner zuhört

Die mit zwölf Beiträgen zum Thema ”Rechts- oder Unrechtsstaat, das ist hier die Frage” vorerst beendete SAAR-ECHO-Serie von Friedrich Schmidt hat bundesweit und darüber hinaus sehr viel Aufmerksamkeit gefunden, Zustimmung oder einfach nur Sympathie für ein solch durchaus mutiges Unterfangen in einem Lande, wo es die Gewaltenteilung allenfalls auf dem Papier gibt und wo sich die Parteien die Demokratie unter den Nagel gerissen haben - wo also drei Prozent der Bevölkerung über den Weg der Nation bestimmen. Überraschend wenig Kritik gab es in bezug auf die Serie, und wenn, dann fußte sie in der Regel auf Konstruktivität oder darauf, daß manche Zeitgenossen revolutionärer gestimmt waren, als es die Vernunft eigentlich gebietet. Die Redaktion kommt demnächst auf die Wirkungen der SE-Serie zurück.- In nachfolgendem Text beschäftigt sich Ernst Altenburger mit der letzten Folge (Den Staat zu kippen ist leicht - aber auch klug?):

Bei aller Hochachtung für Friedrich Schmidt, aber was er da schreibt, klingt mir nicht sehr praktikabel. Zuerst gibt er dem Volk Hinweise auf den legitimen Widerstand gegenüber einer ”schlechten” Regierung und begründet dies auch korrekt mit juristischen Argumenten und Paragraphen. Und dann schlägt er uns ausgerechnet die alterprobte wie zahnlose Meinungsfreiheit als Waffe vor.

Nun, die wurde bei uns ja schon vor langem eingeführt, wohl wissend, dass das Geschwätz des gemeinen Volkes und einzelner akademischer Querköpfe sowieso niemanden interessiert. Kein Stammtischbruder wurde je verhaftet wenn er - stark verkürzt und dem Sinne nach - gesagt hat: ”Der Schröder ist ein Volldepp”. Das Volk darf reden, was es will und wann es will, solange kein Mikrofon oder eine Kamera anwesend ist und der Zuhörerkreis nicht mehr als ein paar tausend zählt. Natürlich ausgenommen von dieser Regelung sind antisemitische Aussagen und künftig vielleicht auch antiamerikanische Statements.

Fast das ganze Volk weiß es bereits, dass irgendwas gewaltig schief gelaufen ist, bzw. läuft. Vor allem, es redet auch darüber untereinander. Viele haben diesem Staat die ”innere Kündigung” ausgesprochen, doch was sollen sie machen? Auswandern? Wohin? Mit welchem Geld? Und was dann? Fragen über Fragen und keine befriedigenden Antworten, jedenfalls nicht fürs gemeine Volk. Die Qualifizierten verlassen das Land ja ohnehin schon scharenweise. Und jedes Jahr werden es mehr: 2001: 109.507. 2002: 117.683. 2003: 127.267. 2004: 150.667. (Quelle: Statistisches Bundesamt / http://www.destatis.de/basis/d/bevoe/) Man darf darauf wetten, dass diese Personenkreise ihre Meinung über diesen Staat bereits vor ihrer Auswanderung geäußert haben.

Meinungsfreiheit wäre nur dann eine wirksame Waffe, wenn wir Medien hätten, die einfach den Schneid hätten, politische und andere Sauereien genau zu recherchieren, zu hinterfragen, aufzudecken und massenwirksam zu verbreiten. Doch die haben wir ja nicht. Auch ehrenwerte rebellische Medien, wie zum Beispiel das SAAR-ECHO - denen mein ganzer Respekt gilt - sind für die Produktion eines massiven öffentlichen Druckes leider noch nicht groß genug. Also wird es so herum mit der Waffentauglichkeit der Meinungsfreiheit schon mal nichts.

Politiker lassen sich nur von Umfragewerten für die eigene Partei beeindrucken, sofern diese stark sinken. Doch unser Parteiensystem ist vergleichbar mit einem vegetarischen Menü - weil Fleisch gibt`s schon lange nicht mehr. Der Wähler hat stets aufs Neue die Wahl zwischen Schwarzwurzel, Rote Bete, Grünkohl und Kartoffel. Er darf nur das Arrangement auf dem Machtteller bestimmen. Mal Rote Bete links auf dem Teller zusammen mit Grünkohl, Schwarzwurzel in der Mitte mit ein paar gelben Kartoffeln obendrauf, oder wie gerade jetzt Rote Bete und Schwarzwurzel in der Mitte und die anderen Bestandteile am Rand. Und diesen politischen Fraß gibt`s seit Jahrzehnten, und nicht etwa von Köchen zubereitet, sondern stets von Juristen und anderen Unfähigen. Und der deutsche Michel frißt und frißt immer denselben Dreck. Und dann jammert er, dass sich nichts verändert. Wir sind halt anders als zum Beispiel die Franzosen; die geben schon mal ordentlich Gas wenn ihnen was nicht passt, wie neueste, aber auch historische Beispiele deutlich belegen.

In einer Staats AG läuft es halt anders als in einer normalen AG. Sollte eine private AG in Konkurs gehen, müssen die nötigen Vorstandsmitglieder als Informationsquellen zwar weiterhin zur Verfügung stehen sind jedoch entmachtet und es wird ihnen ein Insolvenzverwalter als alleiniger Entscheidungsträger vor die Nase gesetzt. Das ist auch gesetzlich bis ins Kleinste geregelt - was Friedrich Schmidt sicher auch weiß.

Ich stimme Herrn Schmidt vollkommen zu, dass ein Steuerboykott nicht nur illegal sondern auch dumm wäre. Da hat er vollkommen recht. Denn auch ein Insolvenzverwalter kann nicht konsolidierend wirken, wenn die ausstehenden Forderungen nicht bezahlt werden.

Was wir wirklich bräuchten, ist ein qualifiziertes Konsortium an fähigen Insolvenzverwaltern, dies wird jedoch nur über eine neue Partei möglich sein. Doch das wird nicht geschehen, denn das bisherige Machtgemüse wird versuchen, dies mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (und das sind nicht nur legale) zu verhindern.

Natürlich hätten wir genügend fähige und auch ehrenwerte Köpfe in unserem Land, die eine solche Aufgabe bewältigen können, aber leider will von denen keiner in eine neue Partei oder gar eine solche gründen. Die Herren sind alle in Lohn und Brot (Schampus und Kaviar wäre zutreffender) und haben schließlich eine familiäre Verantwortung und können und wollen sich nicht selbst brotlos machen und obendrein noch allen denkbaren Repressalien ausgesetzt sehen.

Nachdem die Fachwelt also wegen mangelnder Zivilcourage weitestgehend ausscheidet, werden als Parteigründer und -sprecher wiederum nur solche auf den Plan treten, die wir vielleicht nicht mal als Nachbarn haben möchten. Die Fähigen werden also einer Partei von Dummköpfen nicht zur Verfügung stehen, vielleicht später wenn die Dummköpfe im Reichstag mehrheitsfähig wären, doch dazu kommt es wiederum nicht, weil die Wahlreden und -programme um die Gunst des Urnenvolkes halt auch dumm sind.

Nein, mein lieber Herr Schmidt, bei uns wird sich nichts ändern, aller schönen Ideen zum Trotz. Erst wenn der Bürger nichts mehr zum Fressen hat und sich das Öl nicht mehr leisten kann, wird vielleicht was passieren. Doch was?

Wir hatten ja schon mal einen Insolvenzverwalter, der die Dummen vereinigt hat, doch eine solche Wiederholung will kein klar denkender Mensch jemals wieder. Doch wer aufhört zu kämpfen, hat schon verloren. Also werden wir vorerst mit kritischen Kommentaren und Aufklärung weitermachen, um ein zaghaftes Umdenken bei manchen dahindümpelnden Bevölkerungsteilen auszulösen. Natürlich werden die Früchte sehr langsam wachsen, doch die spätesten Früchte sind auch die süßesten.


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Das Problem: Die im Dunkeln sieht man nicht (XIII)

Was jetzt in Deutschland zu tun bleibt oder wann wird es hier endlich so, wie es vorher noch nie war? / Nibelungentreue zu den USA hilft nicht weiter

Es sind völlig neue Politikansätze gefragt. Die bisher von unseren ”Atlantikerfraktionen” verfolgte Außenpolitik ist in ihrer devoten Verantwortungslosigkeit schwerlich überbietbar. Die Frage, was hier und heute anders gemacht werden muß, läuft zum Teil auch auf eine theoretische Erörterung hinaus, weil eben jenes völlig obsolete und uns als Nation brüskierende Besatzungskonstitut noch nicht aufgehoben wurde und damit die Position der Nachkriegs-Bundesrepublik völkerrechtlich gesehen weitgehend im luftleeren Raum schwebt.

Verantwortungsbewußte deutsche Politik kann hier nur auf überfällige Änderungen drängen, muß sich aber durchaus auch darauf wappnen, ohne verläßliche Verbündete keine nutzlosen Alleingänge zu starten. Obwohl die Zeit überreif ist, so benötigen schnelle Änderungen wohl doch noch eine Weile. Dann muß eben die geforderte Politikneuorientierung auf solche Möglichkeiten hinarbeiten, die Änderungen wiederum zulassen oder zumindest begünstigen.

Es bringt nichts, sozusagen im luftleeren Raum Spekulationen darüber anzustellen, welche Politikbündnisse anzustreben wären, wenn das im derzeitigen amoralen Zustand ausgediente, buchstäblich nur noch als Wrack erkennbare NATO-Bündnis nicht mehr flott gemacht werden kann. Aber alles deutet darauf hin, dass künftige NATO-Beiträge von Deutschland sehr wohl ihren politischen Preis haben müssen. Am besten ließe sich jener ”Preis” in Form einer demokratiegemäßen Unabhängigkeit bei uns innenpolitisch rentierlich anlegen. Dann jedenfalls könnte das Geschwür des hier in unserer Politikwirklichkeit schwärenden Verfassungshochverrats mit dem notwendigen Augenmaß angegangen werden. Diese unser Gemeinwesen zutiefst gefährdende permanente Blutvergiftung muß als erstes abgestellt werden.

Zwischen den beiden Extrempositionen einer gnadenlosen Hexenjagd auf jene fehlgeleiteten und bestochenen Charakterschwächlinge unserer hohen Politikergarde, denen man wie jedem Gestrauchelten als Land aber im Ergebnis eine weitere Lebensperspektive bieten müßte, und einer sanktionslosen Generalamnestie muß es einen vom Gedanken der machbaren Gerechtigkeit einzuschlagenden Mittelweg geben.

Das wird ein hartes Stück Arbeit werden, das kaum Aussicht hat, von den Betroffenen oder von den Opfern gleichermaßen akzeptiert zu werden. Dennoch, ein demokratischer Neubeginn muß sich diesem Problem möglichst umgehend und auch erfolgreich annehmen, wenn der Gesamtzusammenhalt der Nation nicht bleibenden Schaden nehmen soll.

Auch in Europa fehlt die echte Rechtsbasis

Sodann muß mit unseren europäischen Partnern in einer Grundsatzdiskussion ausgelotet werden, in welchem Umfang sie sich dem Projekt anschließen wollen, der Herrschaft des Rechts in unseren entsprechend neu auszurichtenden Demokratien eine echte Bewährungschance zu geben. Dieses Projekt wäre auch relativ schnell umzusetzen, wenn man die obersten Richter beim BVG und die Richter in den Amtsgerichten auf Zeit durch das Volk oder sachkundige, vom Wahlakt niemals profitierende Wahlmänner nach einem auszuarbeitenden gründlichen Wahlverfahren wählen ließe. Die Richter in den Zwischeninstanzen könnten von einem sachkundigen Vertreter des öffentlichen Interesses unparteiisch überprüft werden, wenn der Vorwurf des Rechtsbruchs erhoben wird.

Viel schneller als dies heute erscheinen mag, wird die Neuausrichtung des Verhältnisses Europa-Amerika auf der politischen Agenda sein. Jedenfalls versprechen die Stichworte ”Irankrieg”, Ölpreisexplosion und Dollar-Schwäche einen mehr als engen Zeitkorridor, der Deutschland fast keinerlei Vorbereitungszeit lassen wird. Wer hier, wie unsere gegenwärtige, dabei besonders unfähige und überforderte Politik, dazu auch noch unvorbereitet in dieses selbst gegrabene Loch hineinfällt, könnte absolut nichts für uns bewirken.

Ebenso wie früher gilt natürlich stets, dass jede deutsche Politik generell bestens beraten ist, nicht zwischen den Stühlen der Mächtigen im politischen Weltkonzert Platz zu nehmen. Dabei soll man es jedoch ausschließen, dort einen Platz einnehmen zu wollen, wo einem der politische Brotkorb, wie offenbar geplant, für die Zukunft unerreichbar hoch gehängt werden soll.

Angesichts der weltweit vernetzten Wirtschaftsströme, aus denen wir einen Großteil unseres bisherigen Wohlstandes abgeleitet haben, und der in der jetzt überwundenen West-Ost-Konfrontation ebenso weltweit aufgebauten Politikstrukturen, wäre jede deutsche Politik, mit dem genau zu begründenden Anspruch, einen grundlegenden Paradigmenwechsel einzuleiten, mit unseren Nachbarn zuerst abzustimmen. Auch dort könnten ähnliche Politikkonstellationen wie hier einen politisch gewünschten Neuanfang indizieren.

Das gegen niemanden gerichtete Ziel, hier im Lande eine Rechtsstaatlichkeit aufzubauen, die den Namen verdient, ist ein idealistischer Politikansatz, den wir uns unter keinen Umständen abhandeln lassen sollten. Wem dies von unseren Freunden und Nachbarn nicht paßt, der soll das offen sagen und hierfür eine Begründung geben.

Ein ”Rechtsstaat” hätte schon Vorteile

Gewiß, eine solche idealistisch motivierte Politik wird ebenso erheblichen Widerstand auslösen. Denn mit einem funktionierenden Rechtsstaat Deutschland hätten wir wieder weltweit einen nicht hoch genug einzuschätzenden Kultur- und Politikentwicklungsvorsprung, der Handel und Wandel erblühen ließe und weltweite Investitionen bei uns anzöge.

Auf diese bei Lichte betrachtet alternativlosen Zukunftsperspektiven wäre hinzuarbeiten, die möglicherweise viel schneller zu erreichen sind, wie man sich dies heute noch vorstellen kann. In dem Sinne können wir durchaus vor einem Zeitenumbruch stehen, den wir dann positiv beeinflussen und uns zunutze machen könnten, wenn wir die sich uns bietenden Chancen beherzt angehen. Wer hier nur eine oberflächliche Analyse von Aufwand und zu erhoffendem Ertrag anstellt, steht vor der ausweglosen Alternative des ”weiter so” und damit gleichbedeutend ”aufrecht in der Katastrophe”.

Keine Alternative zur Demokratie

Die eigene Argumentationsbasis ist angesichts einer Fülle von hochoffiziellen UNO-Deklarationen, allen uns frei zugänglichen Menschenrechtskonventionen, unserem Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention und so weiter, völlig unangreifbar. Alle den Bürgern zugänglichen UNO- und sonstigen offiziellen Dokumente über Menschenrechte usw. zu den Begriffen Demokratie und Rechtsstaat lassen keine Alternative als die Einrichtung einer wirksamen Demokratie zu. Wenn sogar nur so der Weltfriede und eine bessere Entwicklung auf mehr Gerechtigkeit in der Welt letztendlich erreichbar erscheint, gibt es zu der Forderung einer umgehend und begriffsgerecht einzurichtenden Demokratie in der unserer Kultur gemäßen Form mit voll durchgeführter Gewaltentrennung keine denkbare oder auch nur diskutierbare Alternative.

Stellt man sodann die politische Frage aller Fragen. ”Cui bono?” oder , wer denn konkret bislang ein besonderes Interesse daran gehabt haben könnte, nicht nur Deutschland, sondern das zu vereinende Europa in diese äußerst gefährliche Entwicklungsfalle zu führen, das Prinzip Recht aus diesem komplizierten politischen Prozeß de facto auszuklammern, hat damit die Frontlinie genannt, von der politisches Störfeuer zu erwarten sein könnte.

Aber auch hier gilt, gegen überragende Argumente kann keine Macht der Welt auf Dauer anrennen. Außerdem besteht ein im höchsten Maße ehrenrühriger Verdacht, den niemand in der Welt auf sich sitzen lassen kann, der weiter Geschäfte machen will und muß. Dann muß eben notfalls die Rolle des Papierdollars ganz ans Tageslicht gezerrt werden. Dass man damit Märkte, die schon längst zusammengebrochen sein müßten, durch vorgetäuschte Käufe beliebig manipulieren kann, ist ja bekannt. Dass man aber auch mit viel Geld sich überall in der Welt einen komplett eingerichteten Politikerhofstaat halten kann, der sogar noch darauf achtet, dass nur aus dem erlauchten Kreis unter Aushebelung der Gewaltentrennung ausgewählte Machtjünger in überragende Machtpositionen hineinwachsen können, ist dann doch schon höchste Staatskunst. Wer gleich die Staatsanwälte mit besticht, die hier sofort von Amts wegen tätig werden müßten, zeigt nur seine beneidenswerte Übersicht, an alle Eventualitäten gleich mitgedacht zu haben. Aber mit dieser Masche wird man nicht ewig Europa beherrschen können.

Mittlerweile weiß man auch hier innerhalb des noch nicht bestochenen Wahlvolks, dass man nur zum eigenen größten Schaden handelt, wenn man sich weltweit auf eine zudem rein inszenierte Terroristenjagd begeben würde. Hinzu kommt, dass eine fürsorgliche Politik im Weißen Hause aufpaßt, dass dieses zu jagende Wild sich tagtäglich schneller vermehrt, als es je erfolgreich bekämpft werden könnte.

Das Unheil der atlantischen Bindung

Wo man auch gegenwärtig hinschaut, die politischen Zeichen stehen auf grundlegendem Wechsel. Die Basis für eine Neubesinnung kann dabei nur ein Rückgriff auf die eigene Kultur und die eigene Geschichte sein, deren objektive und zielgerichtete Aufarbeitung nach 60 Jahren europaweit ausgeübter mutmaßlicher Gehirnwäsche einen hohen Stellenwert haben muß. Noch gibt es einige verläßliche Zeitzeugen, die genau sagen könnten, was uns als eigene Geschichte mit dem Mittel der nachweislich angewandten geistigen Kriegführung durch permanente Gehirnwäsche untergeschoben wurde.

Dann hätten die ”Atlantiker” unserer großen Parteien noch weitere Rechtfertigungsprobleme, dass Europa sein Heil politisch angeblich nur in der gegenwärtigen atlantischen Partnerschaft finden könnte. Wer am Hindukusch die Menschenrechte und die Demokratie verteidigen will, soll sich beim CIA entsprechend bewerben, aber nicht seine Soldaten in einem ebenso törichten wie nutzlosen Politikunterfangen dort verheizen.

Auch auf Kommando und leichten Schenkeldruck in voller Regierungsverantwortung stehend, das in jeder Beziehung historische Geschenk der Deutschen Vereinigung mit einer diametral gegen die eigenen Landesinteressen gerichteten kriminellen Politik zum erkennbar größten Schaden unseres Volkes in jeder Hinsicht zu pervertieren, wäre ein Politikunterfangen aus dem Handbuch des Landeshochverrats, das künftig nie mehr laufen dürfte.

Alle diese hier aufgezeigten Politikweichenstellungen können jederzeit wertfrei politisch geprüft werden. Wer natürlich in einer politischen Diskussion die eigene Verantwortung für Korruption ohne Beispiel und sonstige Unehrenhaftigkeiten nur noch mit dem Totschlagargument des ”Rechtsradikalismus” entkräften kann, wird kaum umhinkommen, auch diese Ausführungen entsprechend zu diskreditieren, wenn es auch einen tatsächlichen Anhaltspunkt hierfür nicht gibt.

Wenn jetzt vieles darauf hindeutet, dass bereits eine politische Zeitenwende angebrochen ist, sollten wir auch entsprechend handeln. Irgendwann wird sich ebenso die ”freie” politische Berichterstattung an dieser Diskussion beteiligen müssen, wenn sie nicht jeden politischen Einfluß einbüßen will. Bereits die Hälfte aller Bürger hat sich von solchen Politikveranstaltungen verabschiedet, die als regelmäßig wiederkehrende ”freie Wahlen” das Herzstück einer jeden Demokratie ausmachen. Für sie wie für Deutschland insgesamt wären die sich andeutenden Perspektiven durch die eine oder andere neue Partei ein wahrer Segen.

Wenn nur jeder Zweite der Dauerenttäuschten und ebenso jeder Zweite der Wähler, die nur wählen, weil sie angeblich wählen müssen, aber tatsächlich gar nicht wissen, wen sie hier noch wählen können, künftige reelle Politikangebote in der Wahlkabine akzeptieren, kann es auch in einer nicht manipulierten Demokratie stabile Mehrheiten geben.

Korrupte Politikstrukturen abwählen

Kann man künftig sogar glaubhaft darlegen, dass es mit diesen neuen Politikangeboten eine konkrete Überlebenschance für Deutschland und ein freies Europa gibt, wenn man die alten korrupten Politikstrukturen abwählt, wird man auch satte Mehrheiten für eine ebenso ernsthafte wie alternativlose Politik aktivieren können. Gewiß, absolute Herrscher haben kein Interesse an einem innerstaatlich oder gar weltweit funktionierenden Recht. Ganz im Gegenteil. Das ist so und war immer so gewesen.

Erst vor wenigen Jahren konnte weltweit beobachtet werden, wer dem neu eingerichteten Weltstrafgerichtshof in Den Haag die völkerrechtlich gültige Verpflichtung vorenthalten hat, dessen Jurisdiktion auch für eigene Bürger zu akzeptieren. Diesen Zusammenhang , dass nur von weltweit mit bösem Hintersinn geführten Unrechtsdiktaturen solche Vorbehalte einen Sinn machen, die sehr genau wissen, dass sie sich mit den eigenen Weltallmachtgelüsten zum einen außerhalb der Weltrechtsgemeinschaft stellen, aber auch durchaus verantwortlich und haftbar machen können, hat eigentlich niemand innerhalb der Weltmeinung bislang richtig zur Kenntnis genommen.

Deshalb wird es schon mehr als interessant, wie sich jene Geldpotentaten künftig verhalten werden, wenn ihnen eine freie Berichterstattung dann unbarmherzig die Maske des Weltbiedermanns vom Gesicht reißt. Diesen Verlust könnten sie nicht verkraften. Könnte man ein korruptionsfreies (Welt-)Gericht schaffen, dann wäre auch diese Weltfinanzmafia anderweitig zur Vernunft zu bringen.

Die provokante Frage, ”Wann es dereinst auf der Welt mal so sein wird, wie es dort noch nie gewesen war?” darf jedenfalls eines nicht bewirken, dass wir alle in tatenlosen Defätismus oder Fatalität verfallen, weil angeblich das Projekt Rechtsstaat noch nie funktioniert hat. Das stimmt so nicht, weil überall mit einer relativ gut organisierten Justiz im gleichen Umfang auch Wohlstand innerhalb dieser Gemeinschaft eingekehrt ist. Zum Berufspessimismus besteht kein Anlaß. Hinzu kommt, niemand kann auch nur ansatzweise die künftige Politikentwicklung vorhersehen.

Unsere Allgewalteneinheitstyrannis ist weit verzweigt und reicht von allen staatlichen Stellen, die sogar einen verfassungsmäßigen Auftrag haben, jene Themenbereiche zu behandeln bis hin zu unseren frommen Staatskirchen samt ihren Kardinälen und Bischöfen, denen es angeblich so sehr um die Gerechtigkeit Gottes auf Erden geht. Man wird sie, wie jeden biblischen Pharisäer, zuletzt an ihren Taten zu messen haben.


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Ein paar klärende Sätze

Ich muss nicht Verständnis aufbringen für die Sorgen und Ängste von Menschen, die offenbar zu kalt und gefühlsverarmt sind, um zu erkennen, welche Ängste ihre instinktlosen Demonstrationen bei Flüchtlingen und Einwanderern auslösen.

Ich muss nicht verstehen, warum Jahre nach dem Mauerfall Menschen gegen Ausländer auf die Straße gehen, nur weil sie nach über zwei Jahrzehnten nicht kapiert haben, womit Deutschland sein Geld und seinen Wohlstand verdient: mit Internationalität.

Ich muss nicht ertragen, dass eine Demonstrantin in Dresden in die Kamera spricht: “Wir sind nicht ’89 auf die Straße gegangen, damit die jetzt alle kommen” während sie so aussah, als sei sie ’89 nur auf die Straße gegangen, um bei ihrem Führungsoffizier die zu verpfeifen, die wirklich gingen. Diese Demonstrationen “Montagsdemonstrationen” zu nennen, ist eine weitere Instinktlosigkeit gegenüber denjenigen, die ’89 für Freiheit und offene Grenzen auf die Straße gingen.

Ich muss nicht akzeptieren, dass Menschen, die seit Jahrzehnten direkt und indirekt Transferleistungen in bisher ungekannten Höhen entgegengenommen haben, nun nicht einmal Flüchtlingskindern ein Dach über dem Kopf gönnen.

Ich muss nicht wie CSU und manche in der CDU die Fehler vor allem dieser beiden Parteien aus den 60er bis 90er Jahren wiederholen und diesen eiskalten Demonstranten auch noch verbale Zückerchen zuwerfen – von AfD und der anderen braunen Brut ganz zu schweigen.

Ich muss nicht christlich sein zu Menschen, die angeblich die christliche Tradition verteidigen, um dann ausgerechnet zur Weihnachtszeit Hass und Ausgrenzung zu predigen.

Ich muss nicht nach Ursachen suchen, um den niedersten Instinkt, zu dem die menschliche Rasse fähig ist, zu erkennen: Das Treten nach unten und das Abwälzen persönlicher Probleme und Unfähigkeiten auf willkürlich ausgewählte Sündenböcke.

Ich muss nicht ertragen, dass Menschen, die seit Jahren den Hintern nicht bewegt bekommen, ausgerechnet dann aktiv werden, wenn es gegen Minderheiten geht.

Ich muss nicht daran erinnern, dass die deutschen sozialen Sicherungssysteme jedes Jahr Milliarden EUR netto durch Einwanderer und deren Nachfahren eingenommen haben – und dass diese Gelder am Ende dem hetzenden Pöbel auch noch die Rente zahlen werden.

Ich muss nicht diplomatisch sein, sondern so, wie noch viel mehr Menschen in Deutschland sein sollten, offensiv:

Braune Brut von Deutschland: Ihr seid die Schande Deutschlands.
Unbarmherzig, hasserfüllt, menschenfeindlich und aus ganzem Herzen verachtenswert.

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